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Unfallsachverständige Unfallrekonstruktion

Themenstarteram 30. März 2014 um 20:16

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, der etwas von Unfallrekonstruktion versteht.

Wir hatten vor zwei Jahren einen Verkehrsunfall, leider keine Zeugen. Der Gegner ist

bei rot über die Ampel gefahren, aber behauptet natürlich das Gegenteil. Der Unfallsachverständige

konnte unsere Unschuld leider auch nicht beweisen.

Wir sind, da unsere Ampel grün hatte, langsam angefahren und der andere ist mit Geschwindigkeit

angekommen und ist vor einen Laster noch rübergezogen(deshalb konnte er uns nicht sehen)

Der Laster ist leider weitergefahren. Jetzt meine eigentliche Frage:

Kann ein Unfallsachverständiger nicht eigentlich feststellen, dass wenn wir mit Geschwindigkeit

gefahren wären, es an unserem Auto eine ganz andere Aufprallstelle hätte, als wenn der Gegner

mit Geschwindigkeit angekommen ist? Unser Auto hatte vorne links Achsbruch und.... Totalschaden!

Leider wissen wir bis heute nicht, welchen Schaden der Gegner hatte. Er konnte jedenfalls noch

fahren, wir nicht.

Kompliziert oder? Aber vielleicht weiss ja jemand bescheid.

Danke schon mal im Voraus

Ulla

Beste Antwort im Thema

Hallo,

 

ich kann zwar verstehen, dass Du gerne Klarheit bekommen möchtest, wie Dein Fall ausgeht.

 

Aber leider ist das Forum dafür nicht der richtige Ort.

 

Niemand von uns kennt die Akte. Und nur mit der Akte könnte man etwas dazu sagen, ob oder was ein Sachverständiger in diesem Fall tatsächlich rekonstruieren kann.

 

Du bist anwaltlich vertreten, die Sache ist bei Gericht. Das Gericht bestellt den Sachverständigen, wenn einer erforderlich ist. Und was der am Ende sagt, kann niemand von uns vorhersehen.

 

Daher sind alle Mutmaßungen zum Ergebnis hier im Forum für Dich eher schädlich als nützlich. 

6 weitere Antworten
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6 Antworten
am 30. März 2014 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von uschmudo

Hallo,

Jetzt meine eigentliche Frage:

Kann ein Unfallsachverständiger nicht eigentlich feststellen, dass wenn wir mit Geschwindigkeit

gefahren wären, es an unserem Auto eine ganz andere Aufprallstelle hätte, als wenn der Gegner

mit Geschwindigkeit angekommen ist? Unser Auto hatte vorne links Achsbruch und.... Totalschaden!

Leider wissen wir bis heute nicht, welchen Schaden der Gegner hatte. Er konnte jedenfalls noch

fahren, wir nicht.

Ulla

Vorweg ich bin kein Physiker.

Zu 1:

Kann ein Unfallsachverständiger nicht eigentlich feststellen, dass wenn wir mit Geschwindigkeit

gefahren wären, es an unserem Auto eine ganz andere Aufprallstelle hätte...

Ich würde sagen Nein.

Es Kommt ja nur darauf an von wo Du kommst und von wo der Unfallgegner kommt und wie schnell jeder war. Dann kann man den "Schnittpunkt" berechnen.

Zu 2:

Unser Auto hatte vorne links Achsbruch und.... Totalschaden!

Wenn ich mich dunkel an meinen Physikunterricht erinnere "gewinnt" immer der schnellere.

Das heißt die Energie des schnelleren Körpers geht auf den langsameren Körper über. In wiefern es zu diesem Energieübergang kommt, hängt meines Wissens von der Relation der Geschwindigkeiten zu einander ab; bzw. je größer der Unterschied zwischen den Geschwindigkeiten, desto mehr Engergie wird übertragen. Das Extrem ist der Stiilstand eines Körpers; dann nämlich wird die Engergie vollständig übertragen (Billardkugel). Anderes Beispiel: Du kennst doch bestimmt auch die Kugeln die nebeneinander hängen...

Der Totalschaden an Deinem Auto weist also m.E. daraufhin, dass Du langsamer warst...

Aber diese Einschätzung ohne Gewähr und laienhaft! vllt habe wir ja noch einen Profi im Forum :-) Der darf mich dann gerne auch korrgieren!

Mal eine andere Frage:

Wieso bist Du der Ansicht, dass es Dir bei der Aufklärung der Schuldfrage helfen würde. Die Streitfrage ist doch, ob ihr grün hattet oder nicht???

Themenstarteram 30. März 2014 um 22:46

Hallo, erst mal danke für die Antwort.

Leider geht es nicht um die Ampelschaltung, sondern der Unfallgegner meint, ich bin mit

hoher Geschwindigkeit angekommen, und er wäre nur langsam in die Kreuzung gefahren.

Dabei war meine Ampel grün und ich bin erst langsam in die Kreuzung eingefahren, das Gericht

hat uns auch geglaubt, aber die gegn. Versicherung natürlich nicht und hat vom Gericht einen

Unfallsachverständigen eingeschaltet. Der will das aber laut meinem Anwalt aber auch nicht

rausbekommen haben. Und das ganze läuft jetzt schon seit 2 Jahren.

Gruss ( die Antwort macht mir natürlich wieder etwas Mut, fahre seit 35 Jahren unfallfrei

und da nagt das schon ganz schön an einem, wenn einem keiner glaubt)

Hallo,

 

ich kann zwar verstehen, dass Du gerne Klarheit bekommen möchtest, wie Dein Fall ausgeht.

 

Aber leider ist das Forum dafür nicht der richtige Ort.

 

Niemand von uns kennt die Akte. Und nur mit der Akte könnte man etwas dazu sagen, ob oder was ein Sachverständiger in diesem Fall tatsächlich rekonstruieren kann.

 

Du bist anwaltlich vertreten, die Sache ist bei Gericht. Das Gericht bestellt den Sachverständigen, wenn einer erforderlich ist. Und was der am Ende sagt, kann niemand von uns vorhersehen.

 

Daher sind alle Mutmaßungen zum Ergebnis hier im Forum für Dich eher schädlich als nützlich. 

am 31. März 2014 um 5:46

Zitat:

Vorweg ich bin kein Physiker.

Zu 1:

Kann ein Unfallsachverständiger nicht eigentlich feststellen, dass wenn wir mit Geschwindigkeit

gefahren wären, es an unserem Auto eine ganz andere Aufprallstelle hätte...

Ich würde sagen Nein.

Es Kommt ja nur darauf an von wo Du kommst und von wo der Unfallgegner kommt und wie schnell jeder war. Dann kann man den "Schnittpunkt" berechnen.

Zu 2:

Unser Auto hatte vorne links Achsbruch und.... Totalschaden!

Wenn ich mich dunkel an meinen Physikunterricht erinnere "gewinnt" immer der schnellere.

Das heißt die Energie des schnelleren Körpers geht auf den langsameren Körper über. In wiefern es zu diesem Energieübergang kommt, hängt meines Wissens von der Relation der Geschwindigkeiten zu einander ab; bzw. je größer der Unterschied zwischen den Geschwindigkeiten, desto mehr Engergie wird übertragen. Das Extrem ist der Stiilstand eines Körpers; dann nämlich wird die Engergie vollständig übertragen (Billardkugel). Anderes Beispiel: Du kennst doch bestimmt auch die Kugeln die nebeneinander hängen...

Der Totalschaden an Deinem Auto weist also m.E. daraufhin, dass Du langsamer warst...

Nach weiteren Überlegungen muss ich diese noch ergänzen:

Zu 1:

Zusätzlich muss es auch auf die Beschleunigung ankommen, da Du ja die Geschwindigkeit X von einem bestimmten Punkt aus mit verschiedenen Werten heraus erreichen kannst. Rufst Du nur 1kw brauchst Du länger umd auf die Geschwindigkeit zu kommen als wenn Du Vollgas gibst. Insofern kann ein Ergebnis nur in einem Interval benannt werden. Die neue Erkenntnis ändert jedoch nichts an meiner obigen Einschätzung :-)

Zu 2:

Das kann auch nicht ganz stimmen. Es muss in irgendeiner Form auch auf die Bewegungsrichtigung bzw. Widerstandsstärke des anderen Körpers ankommen ankommen. Wenn ich gegen n Hauswand fahre, wird diese vermutlich darüber lächeln... Aber da bin ich nun wirklich überfragt.

Nach Deinen Ergänzungen ist es in dem Fall doch gut, dass der SV nicht herausbekommen kann. Das Gericht kann auch unter Würdigung von Aussagen entscheiden. Das heißt wenn Dir das Gericht glaubt und nichts gegenteiliges festgestellt sollte das zu Deinen Gunsten gehen. Interessent ist aber auch, ob der Unfallgegner versucht Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Da gucken wir auch immer als erstes drauf.

Wenn der Unfallgegner den Hergang bestreitet aber er selber keine Ansprüche geltend macht ist das unstimmig. Zwar muss er natürlich sein Recht nicht ausüben, aber wer verzichtet freiwillig schon auf Schadensersatz...

Zitat:

Original geschrieben von uschmudo

Er konnte jedenfalls noch fahren, wir nicht.

Dass der Gegner seinerseits nichts fordert, hat nicht immer etwas zu sagen. Geringer Schaden bei unklarer Haftung: da haben viele Leute keine Lust auf Streiterei wegen ein paar hundert Euro.

 

Zum Ergebnis des Gutachtens: Die TE ist beweisbelastet. Sie muss Hergang und Umfang beweisen. Als Klägerin ist sie Partei des Prozesses, damit ist ihre eigene Aussage kein Beweismittel.

 

Den Beweis kann Sie letztlich nur durch den Sachverständigen erbringen. Wenn der zum Ergebnis kommt, dass der Hergang nicht mehr aufklärbar ist, ist die Klage verloren.

Zitat:

Original geschrieben von uschmudo

Wir hatten vor zwei Jahren einen Verkehrsunfall, leider keine Zeugen.

Wie soll das jetzt noch gehen? Glaube kaum dass beide Fahrzeuge noch in beschädigtem Zustand sind um hier eine genauere Analyse zu machen.

Bei frischen Spuren sind die Geschwindigkeiten schon brauchbar ermittelbar, zumindest so ob du dich noch deutlich bewegt hast oder nicht.

Aber unabhängig davon gibt es ein grundlegenderes Problem, ob schnell oder langsam, ihr ward beide im Kreuzungsbereich als es geknallt hat. Ob du jetzt langsam angefahren oder nach Vollbremsung nur noch langsam warst ist ja am Schaden nicht feststellbar, für die Schuldfrage relevant ist wer rot hatte und wer nicht. Die Frage ist 2 Jahre später ohne Zeugen nicht mehr zu klären. Der andere wäre ja auch bei grün zügig weitergefahren, dessen Geschwindigkeit zu ermitteln hilft bei der Schuldfrage auch nicht weiter.

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