Unfallgeschädigter will den Schaden nicht melden
Hallo zusammen!
Ich habe heute beim Parken ein anderes Auto getroffen. Dieser hat nun vorne an der Stoßstange einen Kratzer. Ich habe den Fahrer ausfindig gemacht und ihm erklärt, dass ich natürlich für den Schaden aufkomme. Dieser wollte aber auch auf Bitten nicht, dass ich den Schaden übernehme.
Er meinte, er sei kein Versicherungstyp und der Wagen sei schon so alt, dass würde nichts machen.
An meinem Auto kann man keine Schramme erkennen. Deshalb habe ich das jetzt erstmal so hingenommen.
Kann da noch etwas auf mich zukommen? Ich fand das zwar sehr nett, aber auch etwas eigenartig.
Beste Antwort im Thema
Nein, fodern sie nicht!
Einfach mal die kompletten AKBs lesen.
Ich empfehle insbesonders den Punkt "Anzeige von Kleinschäden"
34 Antworten
Akb huk 24 . Absatz E 1.1 ok nicht 48 stunden ( verwechselt mit assistenz schutz ) aber binnen einer woche nach schaden.
Sie sind verp?ichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) anzuzeigen. Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei unserer Unfall- und Pannen-Notrufzentrale, so gilt dies als Schadenanzeige
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Dann kannst du dem ja die strafzahlung erstatten wenn was kommt 😁 auf gut Glück ist immer naja..
Erzähl doch nicht andauernd so einen Quatsch!!!!
Wenn keiner was fordert, muss auch nichts gemeldet werden.
Sollte der Geschädigte sich entgegen der Absprache mit dem TE jetzt doch direkt an die Versicherung wenden, wird diese dann den TE anschreiben und eine Schadenmeldung anfordern. Wenn diese unverzüglich ausgefüllt und zurückgeschickt wird, passiert gar nichts.
Wenn der TE darauf aber nicht reagieren würde, bekäme er Ärger.
Quatsch isses nicht. Wenn er nicht s schriftlich hat ist das egal. Der geschädigte kann immer noch Ansprüche stellen. Und wenn dann der schaden nicht gemeldet wurde. Können strafzahlung daraus resultieren. Ich sag ja nicht das jede versicherung gleich da was fordert. Aber in den akb wird geregelt was bei vertragsstrafsn passieren kann.
boy lass gut sein jetzt mit deinem Gequake hier.
Das nervt echt.......😠
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Das nervt weil es in den akb der versicherer geregelt ist , wie man bei einen schaden handeln soll ? Ich habe jedeglich wiedergegeben das er theoretisch den schaden melden muss. Wenn er ein Schriftstück hat wo erkenntlich ist das der geschädigte keine Ansprüche stellt , kann er das melden gerne lassen. Ich weiss nur nicht wieso hier stunk gemacht wird wenn man schreibt wie es eig richtig läuft.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
boy lass gut sein jetzt mit deinem Gequake hier.Das nervt echt.......😠
100 pro Delle, er hat keine Ahnung und davon ganz viel.
Zitat:
Original geschrieben von germania47
100 pro Delle, er hat keine Ahnung und davon ganz viel.Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
boy lass gut sein jetzt mit deinem Gequake hier.Das nervt echt.......😠
klar ahnung. Steht doch in den akb drinne das ein schaden binnen 1 woche gemeldet werden muss. Was ist daran falsch herr oberschlau .. 😁 ?
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
klar ahnung. Steht doch in den akb drinne das ein schaden binnen 1 woche gemeldet werden muss. Was ist daran falsch herr oberschlau .. 😁 ?Zitat:
Original geschrieben von germania47
100 pro Delle, er hat keine Ahnung und davon ganz viel.
Deine Groß und Kleinschreibung.
Zitat:
Original geschrieben von germania47
Deine Groß und Kleinschreibung.Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
klar ahnung. Steht doch in den akb drinne das ein schaden binnen 1 woche gemeldet werden muss. Was ist daran falsch herr oberschlau .. 😁 ?
Und nun ? Sind im netz , hier kontrolliert kein lehrer. Wenns weiter nichts ausser gross und klein schreibung ist. Nebenbei kannst die fehler behalten. Mein text war richtig und damit ende .
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
klar ahnung. Steht doch in den akb drinne das ein schaden binnen 1 woche gemeldet werden muss. Was ist daran falsch herr oberschlau .. 😁 ?Zitat:
Original geschrieben von germania47
100 pro Delle, er hat keine Ahnung und davon ganz viel.
Du hast doch auf der ersten Seite noch geschrieben, 24 bis 48 Stunden Meldefrist. Darum gehts doch. Jetzt sattelst Du schnell um und alle anderen sind oberschlau?
Btw: Die AKB der HuK und der HuK24 sind identisch. Bei der Einen reicht es, wenn Du sprechen kannst, bei der Anderen musst Du schreiben können.
Man kann sich ja mal vertun , was ich ja berichtigt habe. Aber dennoch war es richtig zu sagen das der schaden gemeldet werden muss auch wenns mit den 48 stunden nicht richtig war. Andere schreiben hingegen nichts machen 😁. Das ist dann wiederum richtig ? Die grundaussage schaden melden muss gemacht werden ist aber richtig.
Da muss ich Dir allerdings recht geben.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Wenn keiner was fordert, muss auch nichts gemeldet werden.
Die hier zitierten AKB der HUK fordern aber doch bereits die Meldung eines Schadenfalles, wenn dieser zu Leistungen der Versicherung führen
kann?
Das halte ich im geschilderten Sachverhalt nicht unbedingt für abwegig.
Nein, fodern sie nicht!
Einfach mal die kompletten AKBs lesen.
Ich empfehle insbesonders den Punkt "Anzeige von Kleinschäden"
ah, OK.
Für den Laien ist das ja fast ein Freibrief.
"Was, _das_ soll mehr als 600 Euro kosten?!"
;-)