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Unfall - Schwacke?

Opel Astra F
Themenstarteram 22. März 2011 um 21:42

Hallo. Mein Astra wurde heute von einer netten Dame ruiniert indem Sie mir mit 50 Sachen hinten reinfuhr. Ich stand übrigens an einer gerade auf rot schaltenden Ampel.

Meine Frage ist ob jemand nen Astra schonmal von Schwacke bewerten lassen hat und mir sagen kann was da für ein Betrag genannt wurde.

Natürlich hoffe ich das es kein Totalschaden ist, sieht aber so aus.

Kostet zwar nur 7,50 € den bewerten zu lassen, aber meine nötigen Medikamente bzw. die Gebühren kosten auch ne Menge Geld.

Das kriege ich zwar von der Versicherung der Unfallverursacherin wieder, aber erstmal muss ich zahlen -.-

Egal, hier die Fahrzeugdaten:

Opel Astra F-CC, EZ 04/1996, Motor 1.6 16V (X16XEL), Austauschmotor mit 158.640 km, Karosserie hat ca. 190.000 km runter.

Liebe Grüße, eine lädierte

Bibz

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28 Antworten
Themenstarteram 25. März 2011 um 21:19

Ich meine wenn jemand eine Idee hat wie man ihn reparieren kann als her damit :)

Ich sag euch mal was der Gutachter gesagt hat:

Rahmenteil (hinter der Heckklappe) bis knapp vor der B-Säule eingedrückt, rechter hinterer Träger nach innen verzogen, die Tür auf der Beifahrerseite geht nicht mehr sanft zu sondern schließt Metall auf Metall (wird beim schließen hochgedrückt), beide Sitze sind schief und knarren/quietschen seitdem.

Ne neue Heckklappe und ne neue Stoßstange sind ja kein Problem, ich frage mich wie man die Karosserie wieder fit bekommen soll.

Die Werkstatt sagt das die Reparaturkosten bei 3000-4000 € liegen, wahrscheinlich wegen den Vermessungsarbeiten oder so. Kenne mich da nicht so aus...

Liebe Grüße

Bibs

Und was wollen sie dir jetzt noch dafür geben?

Bekannte von mir haben mit nem Stahlträger und ein paar Kettenzügen schon solche Schäden rausgezogen...

Die Kisten haben danach nichtmal 4 Spuren in den Schnee gezogen.

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

Zitat:

Original geschrieben von nussknacker

Beide Autos haben wirtschaftlichen Totalschaden.

Wiederbeschaffungswert wird bei deinem Wagen wohl so mit um die 1500 - 2000 Euro angesetzt werden (das ist nicht der reale Fahrzeugwert; da fließt noch ein, wie einfach sich ein vergleichbares Fahrzeug auf die schnelle finden lässt). Restwert wird wohl um die 200-300 Euro angesetzt. Die Differenz davon bekommst Du.

Wenn die Restwertbörsen deutlich mehr bieten, dann lass die gegnerische Versicherung das Auto für diesen Preis ankaufen, denn so einfach bekommst Du ihn privat nicht für mehr los.

das ist ein irrglaube hoch 10

die versicherunge bieten das fahrzeug dort an nach dem der gutachte den wert ermittelt hat:

bsp:

rest wert 300€

fahrzeug wert 2000€

auszahlung 1700€

nur wenn die versicherung auf der börse ienen findet der nur interesse hat und 700€ bezahlen würde was er leider nicht muß

bekomst du

1300€ vom der versicherung und leider ist das legal und rechtens, das sie dann 700€ restwert abziehen dürfen auch wenn keiner das auto für den wert wirklich will.

sofort nach gutachten verschrotten oder verkaufen für den restwert der im gutachten steht so müßen sie den wert nehmen und das ist gesetzlich geregelt

Da ich gerade den gleichen Fall bei einem Bekannten mit wirtschaftlichem Totalschaden miterlebt habe:

Das Fahrzeug wird nach Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes in die Autobörse eingestellt. Dann können die Händler darauf bieten.

Beispiel:

Wiederbeschaffungswert: 10000 €

geboten wurde an der Autobörse: 5000 €

Dann kann man sich entscheiden, ob man das Fahrzeug wieder reparieren will oder ob man es abgeben will. Der Höchstbieter steht sogar im Gutachten dann. Wenn man das Fahrzeug abgeben will, dann bekommt man von dem Händler, die 5000€ Restwert und die anderen 5000€ von der Versicherung.

Will man das Auto jedoch selbst reparieren, so bekommt man vorerst die 5000 € Differenz ausgezahlt. Nach Reparatur muss dann nochmal der Gutachter kommen, um die Reparatur zu begutachten. Ist soweit alles ordentlich wieder instandgesetzt, wird dann von der Versicherung der Restwert abzüglich 19% Umsatzsteuer ausgezahlt. (5000€ in 19% = 4050€)

Also bekommt man bei der Reparatur fast das gleiche ausgezahlt. Man hat aber das Auto noch.

So war es in dem Fall von meinem Bekannten. Ich weiß nicht, ob das bei allen Versicherung so gehandhabt wird.

am 26. März 2011 um 16:59

Jetzt nenn uns doch mal die kpl Zahlen

Wiederbeschaffungswert

Reparaturkosten

Restwert

lt. Gutachten

Zitat:

Original geschrieben von Superman66

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

 

das ist ein irrglaube hoch 10

die versicherunge bieten das fahrzeug dort an nach dem der gutachte den wert ermittelt hat:

bsp:

rest wert 300€

fahrzeug wert 2000€

auszahlung 1700€

nur wenn die versicherung auf der börse ienen findet der nur interesse hat und 700€ bezahlen würde was er leider nicht muß

bekomst du

1300€ vom der versicherung und leider ist das legal und rechtens, das sie dann 700€ restwert abziehen dürfen auch wenn keiner das auto für den wert wirklich will.

sofort nach gutachten verschrotten oder verkaufen für den restwert der im gutachten steht so müßen sie den wert nehmen und das ist gesetzlich geregelt

Da ich gerade den gleichen Fall bei einem Bekannten mit wirtschaftlichem Totalschaden miterlebt habe:

Das Fahrzeug wird nach Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes in die Autobörse eingestellt. Dann können die Händler darauf bieten.

Beispiel:

Wiederbeschaffungswert: 10000 €

geboten wurde an der Autobörse: 5000 €

Dann kann man sich entscheiden, ob man das Fahrzeug wieder reparieren will oder ob man es abgeben will. Der Höchstbieter steht sogar im Gutachten dann. Wenn man das Fahrzeug abgeben will, dann bekommt man von dem Händler, die 5000€ Restwert und die anderen 5000€ von der Versicherung.

Will man das Auto jedoch selbst reparieren, so bekommt man vorerst die 5000 € Differenz ausgezahlt. Nach Reparatur muss dann nochmal der Gutachter kommen, um die Reparatur zu begutachten. Ist soweit alles ordentlich wieder instandgesetzt, wird dann von der Versicherung der Restwert abzüglich 19% Umsatzsteuer ausgezahlt. (5000€ in 19% = 4050€)

Also bekommt man bei der Reparatur fast das gleiche ausgezahlt. Man hat aber das Auto noch.

So war es in dem Fall von meinem Bekannten. Ich weiß nicht, ob das bei allen Versicherung so gehandhabt wird.

er ist aber nicht verpflichtet das auto wirklich zu nehmen, wenn er das nacher aus welchen gründen nicht tut hast du nur 5000€ und ein schrotthaufen sonst nichts. die versicherung ist dann trotzdem fein raus und muß dir die anderen 5000€ auch nicht nachzahlen.

es reicht das der händler bietet aber er muß es nacher nicht kaufen, das ist eben der legale haken an der sache.

es kommt auch kein gutachter um zusehen das du es repariert hast es reicht :

siehe bilder

es einfach nachzuweisen

schaden 6800€ und wert 4800€ bekommen 4500€ nach abzug des restwerts vonn 300€

2 wochen mietwagen für die zeit der reparatur / wiederbeschaffung.

darum mußte ich nachweisen das ich ihn wieder repariert habe, kosten 2500€

dann hatte ich 2000€ vom fahrzeug übrig + 1800€ schmerzensgeld.

ich finde das hatte sich gelohnt

darum hatte ich ihn vorsoglich offiziell verkauft für den restwert um nacher nicht von der versicherung den erhöten restwert abgezogen zu bekommen und nacher das auto nicht für den preis los zu bekommen. außerdem war klar das ich ihn wieder aufbaue

Dscn1337
Dscn1710
Dscn1705
Themenstarteram 27. März 2011 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von gsi caravan

Jetzt nenn uns doch mal die kpl Zahlen

Wiederbeschaffungswert

Reparaturkosten

Restwert

lt. Gutachten

Wiederbeschaffungswert 1600 €

Reparaturkosten 4500 €

Restwert 180 €

Themenstarteram 27. März 2011 um 13:59

Schmerzensgeld kann bis zu einem halben Jahr dauern. Reparaturkosten sind laut Gutachten aber nur ein Kostenvoranschlag. Wenn man die Träger abgeflext hat und man den Rest der Karosse zieht wird man erst sehen ob das funktioniert. Wenn nicht muss ein neues Chassie her und dann kostet die Reparatur locker mal 6000-8000 €.

am 27. März 2011 um 16:19

was schreibst du dann am 25.03. was von

Restwert NULL und Bescheinigung vom Schrottt ??????

Rep. Kosten sind in deinem Fall ja auch total unrelevant

ist ja eh Totalschaden.

Du bekommst jetzt v der gegnerischen Versicherung

Wiederbeschaffungswert Euro 1.600,--

minus Restwert Euro 180,--

also 1420,--

zzgl. Nutzungsausfall (steht auch im Gutachten)

zzgl. An und Abmeldegebühren

zzgl. Kostenpauschale für Porto u Telefon

zzgl. ggf Umbaukosten für Radio etc.

zzgl. ggf Schmerzensgeld

also gleich an nen Bekannten für 180,-- verkaufen

sonst kanns passieren, dass der Restwert noch hoch geht

von dem Geld kannst du dir doch ein deutlich

besseres Auto kaufen

Hmm, meint Ihr wirklich, dass diese krumme Gurke noch jemand für 180 Euro kauft?

Ich denke ja eher nicht! Von daher halte ich das "gleich an Bekannten verkaufen" für sinnfrei.

Ich würde eher versuchen das Ding für die 180 Euro an den Höchstbieter in der Restwertbörse zu verticken. Und wenn eben keine 180 Euro mehr erzielbar sind, muss die Versicherung die Differenz auch erstatten.

Wenn man es in dem Fall "an einen Bekannten verkauft" sagt die Versicherung ja: Sehen Sie, Sie haben den ja für eben die 180 Euro losbekommen. Und Du sitzt auf einem Haufen Schrott, den keiner will und hast keine 180 Euro.

am 27. März 2011 um 16:46

die Versicherung hat doch schon ein Angebot

über 180,-- und wenn Frontteile, Motor u

Getriebe noch top sind, gibts in Teilen mehr als 180.--

na toll, in Teilen mehr Wert. Autos sind fast immer in Teilen mehr wert!

Nicht jeder hat die Zeit und Lust, geschweige denn den Platz ein Auto zu schlachten und in Teilen zu vekaufen!

Zitat:

Original geschrieben von gsi caravan

zzgl. Nutzungsausfall (steht auch im Gutachten) (super eine woche den preis von einem fahrzeug eine klasse niedriger)

zzgl. An und Abmeldegebühren (bezahlen sie nicht)

zzgl. Kostenpauschale für Porto u Telefon (macht 5 oder 10€)

zzgl. ggf Umbaukosten für Radio etc. (bezahlen sie nicht)

zzgl. ggf Schmerzensgeld

nur noch deine anwaltskosten kannst du direkt abrechen

am 27. März 2011 um 18:51

pc bastler

natürlich werden die An- u. Abmeldegebühren

von der Versicherung bezahlt.

Kostenpauschale Euro 20,-- kann man auch

durchbringen.

nussknacker

natürlich musst du das Auto nicht selber

schlachten. Aber wenn die Versicherung

einen Aufkäufer findet, der 180,-- bezahlt

warum sollst du dann niemand finden, der

mind. genausoviel bezahlt.

Themenstarteram 28. März 2011 um 21:27

180€ hat einer geboten der im gutachten steht. der muss den preis bis 15.04. halten und das auto abholen. hab schon mit dem telefoniert, das geht soweit alles klar.

gruß

bibi

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