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Unfall Rechts vor Links

Hallo liebe Community,

ich hatte einen kleinen Unfall. Folgender Hergang:

ich suche nach einem Parkplatz in meinem Wohnviertel und möchte in eine quer verlaufende Einbahnstraße links abbiegen. Ich rolle in Schrittgeschwindigkeit um die Kurve und sehe ein von rechts kommendes Auto zu spät. (Der Straßenrand war sehr vollgeparkt). Ich komme zum stehen. Das andere Auto jedoch kann nicht mehr bremsen und streift dann mit seinem vorderen Kotflügel seitlich meine Stoßstange an der Ecke (beides mit leichten Kratzern). Daten etc. ausgetauscht, Fotos gemacht usw.

Macht es aus meiner Sicht eher Sinn einfach zu zahlen bzw. der Haftpflichtversicherung zu melden oder ergeben sich evtl. auch Ansprüche meinerseits?

Mir ist natürlich klar, dass mich die Hauptschuld treffen dürfte, da ich keine Vorfahrt hatte.
Macht es einen Unterschied dass ich sofort stand vor dem Aufprall und er verhältnismäßig sehr schnell in die unübersichtliche Kreuzung eingefahren ist?
Auf was darf ich mich finanziell ca. gefasst machen bei einem fast neuen Caddy in einer VW-Werkstatt? (Unfallgegner)

Danke schon einmal im Voraus !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 18. November 2020 um 18:10:54 Uhr:


meine Frau nahm beim Einparken nach links einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt....
und die Richterin sah es so,

Womit wieder einmal der Nachweis erbracht ist, dass Frauen weder Autofahren noch Rechtsprechen können...😁

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Zitat:

@Kornpeter schrieb am 18. November 2020 um 04:31:08 Uhr:



Das, werter xis, wirft bei mir sofort die Frage auf: hast Du denn daraufhin auch ehrlich den Vorschaden angegeben und in Abzug bringen lassen?
Falls nicht, was ich durchaus nachvollziehen kann, sollte man bei anderen auch nicht so strenge Maßsstäbe anlegen.

Nein. Nachdem der mich erst beschuldigt hat, war's aus bei mir mit jeglicher Kooperation.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 18. November 2020 um 00:39:07 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 18. November 2020 um 00:17:13 Uhr:


Überhöht: er konnte nicht innerhalb der Sichtweite halten. Standardvorwurf: er hätte ein Kind überfahren (auch nachts, auf der Autobahn, bei -40° C... müssen Kinder für solche Argumente herhalten, warum nicht auch hier?)

Jetzt bringst du aber komplett was durcheinander. Innerhalb der Sichtweite anzuhalten bedeutet nicht, vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis anhalten zu können. Wenn du normal innerorts fährst, und ein Kind springt in letzter Sekunde plötzlich hinter einem Auto vor und bleibt vor Schreck auf der Straße stehen, dann wirst auch du es überfahren, und das obwohl es stand.

Unterscheiden wir mal ein Kind (30 -40 cm Breite) von einem Auto mit einer meterlangen Motorhaube (nicht den VW T1).

Wenn ich meine Motorhaube mit SCHRITTGESCHWINDIGKEIT im Blindflug in die Kreuzung schiebe, und irgendwann "plötzlich" sehe, dass jemand kommt, und anhalte - wie kann der Andere mich nicht rechtzeitig gesehen haben? Das geht nur, wenn der
a) nicht nach vorne schaut
b) umsonst schaut, weil er wegen der gefahrenen Geschwindigkeit nicht anhalten kann

Der Treffer war an der Front des TE - das heißt, er war sehr knapp in der Fahrspur des Unfallgegners.

Ich versetze mich mal in den Unfallgegner und fahre in einer unübersichtlichen Straße... Wenn sich eine Autonase in Schritgeschwindigkeit von der Seite zeigen würde, wäre/bin ich sofort auf der Bremse. Ein Zusammenstoß erscheint mir extrem unwahrscheinlich.

Trotzdem sehe ich beim TE große schwierigkeiten, wenigstens auf 50% zu kommen. Da müsste er recht viel nachweisen, was schwer bis unmöglich ist.

das ist einfach nur Quatsch, was Du da schreibst. Wenn es danach ginge, dürfte man nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren und hätte bei jedem Unfall eine Mitschuld, denn man ist ja gegen das andere Auto gefahren.

Bei der Beurteilung der Haftungsfrage wird von den Versicherungen der sogenannte Idealfahrer herangezogen. Und wenn selbst der einen Unfall nicht hätte vermeiden können, dann gibt es bezogen auf die Haftung auch keine Diskussionen mehr.

Wenn es eine Rechts vor Links Kreuzung war, dann war der Unfallgegner sehr wahrscheinlich selbst damit beschäftigt nach rechts zu gucken und hat den von Links kommenden daher nicht gesehen.

Klar man sollte nicht nur nach Rechts gucken sondern das Verkehrsgeschehen immer komplett im Blick haben. Aber das kennt jeder der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

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Aus eigener Erfahrung... meine Frau nahm beim Einparken nach links einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt....
Nach der Gerichtsverhandlung Schuld 80:20... mit 80% Schuld beim Unfallgegner.

War ein ähnlich gelagerter Fall und die Richterin sah es so, dass der Unfallgegner bei voll-geparkter Strasse nicht mit 50km/h dort hätte fahren dürfen; da er die Verkehrssituation nicht vollständig hätte überblicken können.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 18. November 2020 um 18:10:54 Uhr:


meine Frau nahm beim Einparken nach links einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt....
und die Richterin sah es so,

Womit wieder einmal der Nachweis erbracht ist, dass Frauen weder Autofahren noch Rechtsprechen können...😁

Zitat:

@rrwraith schrieb am 18. November 2020 um 19:23:03 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 18. November 2020 um 18:10:54 Uhr:


meine Frau nahm beim Einparken nach links einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt....
und die Richterin sah es so,

Womit wieder einmal der Nachweis erbracht ist, dass Frauen weder Autofahren noch Rechtsprechen können...😁

Wo das eine richtig sein kann, ist das andere nicht abwegig.
Ein Richter hätte es def. anders sehen können. Ein Mann denkt da anders. Darum war es in diesen Fall für die Frau besser, dass eine Frau entschieden hat.

Auch wenn sich das für manche komisch anhören kann, ist das ein Faktor.
Darum ist es gut Recht zu haben. Aber das auch zu bekommen, ist ein völlig anderes paar Schuhe...

Gruß Jörg.

Naja, ich denke es wird zu großen Anteilen daran gelegen haben, dass der Unfallgegner meiner Frau darauf beharrt hatte, dass er dort 50km/h fahren darf (war schliesslich die zHG) und nicht einsehen wollte, dass man seine Geschwindigkeit ggf. den Randbedingungen (voll geparkte Strasse und schlechte Sicht) anpassen sollte.

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