Unfall ohne TÜV

Hallo Leute,

ich hab da mal ne Frage und zwar hatte ich heute einen Unfall, allerdings hat mein Auto kein TÜV mehr.

Zum Unfallhergang:
Ich bin ins schleudern/rutschen gekommen und dann in die Leitplanken rein. Also nur mein Fahrzeug ist beschädigt es gibt keine weiteren Beteiligten.

Schadenshöhe beträgt 3-4 Tsd. €.

Ich bin aber Vollkaskoversichert, so das meine Versicherung das bezahlen würde. Allerdings ist der TÜV im Juni abgelaufen. Jetzt war ich am 21.8. beim TÜV und dort wurde festgestellt, das die Bremsen hinten nicht mehr gut sind "schlechtes Tragbild" (eingelaufen/verrostet). Also den Segen vom TÜV für die HU hab ich nicht bekommen. Ich muss mein Auto wieder vorführen. Die Bremsen sind in der Zwischenzeit aber nicht gemacht worden, in zwei Wochen sollte es gemacht werden.

Aber jetzt ist der Unfall passiert, da stellt sich die Frage ob meine Versicherung die Leistung verweigern kann?

Mein Auto ist ein Polo 9N BJ 2003 50 Tsd. km und ansonsten im guten Zustand.
Der Polo hat hinten und vorne Scheibenbremsen.

Auf dem Zettel vom TÜV stehen auch die Bremswerte drauf.

Ich weiss das es mehr als dumm gelaufen ist...

Vielen Dank
LG Forrest

Beste Antwort im Thema

Das mit der Wiedervorführung vergesst mal  ganz schnell wieder. Mit dem Unfallschaden ist Ritze. 

Plakette für den §29 StVZO....

Nein.

Hier ist erst einmal Maßgeblich, ob eine Gefahrerhöhung nach Kasko- Gesichtpunkten vorgelegen hat und ob diese in einem kausalen Zusammenhang mit den Unfallereignis steht. 

Das bedeutet, es muss nachgewiesen werden, dass die magelhaften Bremsen für den Unfall verantwortlich sind. 
Die Aufteilung der Bremskräfte bei den heutigen Fahrzeugen ist in der Regel 70:30 oder 60:40 Prozent. 
das heist auf der Vorderachse ist die größere Bremswirkung.

Es muss also erst einmal geklärt werden, dass die schlechten Bremswerte an der Hinterachse (sind die schlecht?) mit dem Ereignis in Zusammenhang gebracht werden können.

Denkbar wäre hier auch, dass deine Reifen an diesem Unfall schuld sind, oder nicht angepasste Geschwindigkeit.

beides wären aber sicherlich auch Gründe dir den Versicherungsschutz zu versagen. 

Näheres hierzu wird dir sicher noch xAKBx und/oder Hafi erläutern 😎

Ich würde es erst einmal auf mich zu kommen lassen. Ändern kannst du jetzt sowieso nichts mehr und türken würde ich hier schon mal gar nix... dass macht die Sache nur schlimmer.

Und die Lehren aus diesem Ereignis wirst du sicherlich selber schon gezogen haben, so dass ich den Klugscheißermodus nicht mehr aktivieren muss 😉

Gruß

Delle

ps.: sei froh, dass dir und anderen nix passiert ist du Sack !!  🙁

 

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Nur zur Info, hab jetzt das Gutachten bekommen:

Darin steht das mein Fahrzeug sich in einem Verkehrssicherenzustand befand und auch keine technischen Mängel vorlagen.

Naja, der Schaden ist doch schon ziemlich hoch 4500€ für die Reparatur.

Wiederbeschaffungswert 8600€
Reparaturkosten 4500€
Restwert 4400€
Selbstbeteiligung 300€

Die Versicherung würde also 8600-4400=4200€ erstatten?
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung aus?
Würden sie also nur 3900€ auszahlen?

Zitat:

Original geschrieben von forrestde
Die Versicherung würde also 8600-4400=4200€ erstatten?
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung aus?
Würden sie also nur 3900€ auszahlen?

Ja, richtig, die SB musst du tragen.

Gruß

Delle

Hallo,

meine jetzige Frage weicht vom eigentlichem Thema ein bisschen ab, aber vllt findet doch noch jemand bis hier her und kann mir meine Frage beantworten.

Nochmal die Daten:

Wiederbeschaffungswert 8600€ mit MWSt. (ohne MWSt. ~ 7200€)
Reparaturkosten 4500€
Restwert 4400€
Selbstbeteiligung 300€

Wenn ich mein Auto reparieren lasse von einer Fachwerkstatt (Rechnung mit ausgewiesener MWSt), welchen Betrag wird die Versicherung mir dann erstatten?

Welchen Betrag erstattet die Versicherung wenn ich mein Auto zum Restwert verkaufen würde?

Wenn du reparierst bekommst du mit Rechnungsnachweis

4.500 Euro

Verkaufst du dein Auto unrepariert bekommst du

4.200 Euro

bei beiden Beträgen aber noch abzüglich 300 Euro SB

Gruß

Delle

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Danke für deine Antwort.

Hmm, irgend wie bin ich verwirrt deswegen fragen ich auch nach 😉 Ich habe heute von der Versicherung einen Betrag überwiesen bekommen.

Nämlich ~2500€, allerdings ist die Versicherung davon ausgegangen, das das Auto nicht repariert wird.

Die Rechnung die dahinter steht:

Wiederbeschaffungswert 7200€ (ohne MWSt.)
/. Restwert 4370€
= 2830€
/. Selbstbeteiligung 300€
= damit komm ich auf den überwiesenen Betrag von ~2500€.

Wäre das denn so richtig, wenn ich mein Auto nicht reparieren lasse?

Allerdings wird mein Auto repariert, aber irgendwie ist das nicht richtig mit der Versicherung kommuniziert worden. Ich soll halt die Rechnung einreichen, sobald ich die hab.

Dann geht die Versicheurng davon aus, dass dein Auto Regelbesteuert ist und zieht volle 19% vom WBW ab.
Das kannst du aber im Gutachten nachlesen. da muss drin stehen ob der WBW von deinem Auto:

-Regelbesteuert
-Differenzbesteuert

oder

-Steuerneutral

ist.

Aber wenn du sowieso reparieren lässt, kannst du davon ausgehen, dass hier die vollen Reparaturkosten bezahlt werden.

Abzüglich der SB von 300 Euro natürlich.

Gruß

Delle

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