Unfall ohne eigenes Verschulden: Wie vorgehen?

Hallo miteinander,

mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren und die Heckklappe plus Stoßstange sind komplett kaputt.

Was ist hier das richtige Vorgehen? Melde ich das einfach meiner eigenen KFZ Versicherung und die klären das mit der Versicherung des Unfallgegners?

Oder beauftrage ich einen unabhängigen Gutachter der den Schaden schätzt?

Wenn ich den Schaden auf der Website meiner Versicherung melde, wird mir ein "schadenservice 360°" angeboten, bei einer Partnerwerkstatt meiner Versicherung. Soll ich das annehmen oder lieber selbst nach einer Werkstatt suchen?

Musste mich damit noch nie befassen und habe im Netz widersprüchliche Informationen gefunden.

Vielen Dank für eure Hilfe!

29 Antworten

Meine Rechtsschutz hat mir empfohlen direkt zu einem Anwalt zu gehen. Der Polizist gestern meinte, dass das einfach über die eigene Versicherung geht. Meine eigene Kfz-Versicherung scheint unerreichbar zu sein -.-

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 10. September 2024 um 10:01:45 Uhr:


... das deine Versicherung einen Schadenservice anbietet und was zuvon zu halten ist.

Davon ist zu halten, dass dieser Schadenservice ein Baustein der eigenen

KASKO

ist.

Was hat das mit der Abwicklung eines fremdverschuldeten Haftpflichtfalls zu tun? Genau nichts außer in speziellen Fällen wie bspw. evtl. bei unbekanntem oder ausländischem Verursacher oder Regulierung nach Quotenvorrecht.

Nichts davon trifft hier zu und das war von Anfang an klar.

Zitat:

@CarlCalle schrieb am 10. September 2024 um 10:30:36 Uhr:


Meine Rechtsschutz hat mir empfohlen direkt zu einem Anwalt zu gehen.

Mach das. Deine Rechtssschutz sollte dir einen Fachanwalt empfehlen können.

Polizisten geben, was die Regulierung angeht, leider oft fragwürdige Ratschläge ab. Allerdings ist das auch nicht deren Fachgebiert.

@TE
Keine Ahung, was deine KFZ-Versicherung damit zu tun hat. Den Unfall solltest du ihr aber melden.
Such dir einen Anwalt deines Vertrauen, wie es deine Rechtsschutz empfohlen hat.

Meine Versicherung hat mir gesagt, ich soll den Schaden der Versicherung des Unfallgegners melden und einen eigenen(!) Gutachter beauftragen. Das hat mein Nachbar schon gemacht, dessen Auto ist ein Totalschaden. Anwalt soll ich erst einschalten, wenn es zu Problemen kommt. Anwalt habe ich aber trotzdem kontaktiert, falls es zu irgendwelchen Problemen kommen sollte.

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Wenn Deine eigene Versicherung nicht erreichbar ist, würde ich selbstverständlich den Weg über die eigene Versicherung nicht gehen. Generell wäre es natürlich schon möglich, den Weg über die eigene Kasko zu gehen. Die Versicherung würde es sich im Nachgang von den gegnerischen Versicherung wiederholen.

Du hast eine Rechtsschutz. Da macht es dann keinen Sinn, erst einmal alleine zu handeln und möglicherweise später einen Anwalt einzuschalten. Lass Dir einen Anwalt von der Rechtsschutz empfehlen, denn auch bei der Wahl des Anwalts sollte man gut hinschauen.

Meine Rechtsschutz hat mir eine Kanzlei empfohlen, aber die haben keine guten Bewertungen. Daher habe ich mir jetzt selbst eine gesucht.

Wie gesagt, ich habe meine Versicherung inzwischen erreicht und die haben mir auch gesagt, dass sie das nicht machen. Sondern ich das über einen eigenen Gutachter regeln soll und eventuell einen Anwalt einschalten soll.

Anders läuft es ja auch nicht ab 😉

Den Anwalt erst später zu beauftragen ist ganz schlechte Idee. Dann ist der Streitwert und damit das Honorar geringer, entsprechend ist die Motivation geringer. Also ab zum Anwalt und zum Gutachter. Auf die Bewertungen im Internet kann man nicht immer viel geben. Man kann solche Bewertungen auch kaufen.

Wenn das mit dem Nachbarsauto der gleiche Unfall war, nimm den gleichen Gutachter und nehmt zusammen den gleichen Anwalt. Das vereinfacht vieles.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 10. September 2024 um 12:00:15 Uhr:


Wenn das mit dem Nachbarsauto der gleiche Unfall war, nimm den gleichen Gutachter und nehmt zusammen den gleichen Anwalt. Das vereinfacht vieles.

Na klar.

Geschädigter und Schädiger nehmen den gleichen Anwalt. Vor Gericht springt der dann immer zwischen den Tischen beider Parteien hin- und her.

Davon abgesehen dass der Schädiger gar keinen eignen Anwalt braucht, wird das wird immer lustiger hier. ...

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 10. September 2024 um 12:00:15 Uhr:


Den Anwalt erst später zu beauftragen ist ganz schlechte Idee. Dann ist der Streitwert und damit das Honorar geringer, entsprechend ist die Motivation geringer. Also ab zum Anwalt und zum Gutachter. Auf die Bewertungen im Internet kann man nicht immer viel geben. Man kann solche Bewertungen auch kaufen.

Wenn das mit dem Nachbarsauto der gleiche Unfall war, nimm den gleichen Gutachter und nehmt zusammen den gleichen Anwalt. Das vereinfacht vieles.

Nicht nur das. Auch ich hatte zuerst über Monate sinnlos alles ohne Anwalt versucht und glaubte an das Gute... Als ich dann endlich doch einen Anwalt suchte - kam durchweg "keine Zeit, hier alle Kollegen krank" oder "ich muss für andere Kanzleien Vertretung machen, keine Zeit" und die schlimmste Aussage war "wir nehmen nur frische Schäden auf und nichts, was zuvor gegen den Baum ging". Nur Abfuhren. Nie wieder bin ich so blöd und versuche, alleine mit einer Versicherung zu diskutieren.
Wie dämlich ich damals war, begriff ich jetzt erst --- gefordert hatte ich 10.000€ (lt Gutachten, für Ersatzfahrzeug Anzahlung) plus weitere 3.200€ ----- Dank Anwalt jetzt darf die Versicherung mal eben in Summe an mich und ihren eigenen Beitragszahler plus Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren ... in Summe knapp 50.000€ zahlen. Dumm gelaufen. Nie nie nie wieder ohne Anwalt !!!!

Zitat:

@Spi95 schrieb am 10. September 2024 um 12:08:13 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 10. September 2024 um 12:00:15 Uhr:


Wenn das mit dem Nachbarsauto der gleiche Unfall war, nimm den gleichen Gutachter und nehmt zusammen den gleichen Anwalt. Das vereinfacht vieles.
Na klar.

Geschädigter und Schädiger nehmen den gleichen Anwalt. Vor Gericht springt der dann immer zwischen den Tischen beider Parteien hin- und her.

Davon abgesehen dass der Schädiger gar keinen eignen Anwalt braucht, wird das wird immer lustiger hier. ...

Ich habe das so verstanden, dass es bei dem Unfall zwei Geschädigte, den TE und seinen Nachbarn gibt und einen Dritten als Schädiger

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 10. September 2024 um 09:21:13 Uhr:


Frage an diejenigen, die schreiben, die eigene Versicherung hätte nichts mit der Regulierung zu tun:

Ihr habt aber schon gelesen, was der TE geschrieben hat?....

ich habe mir eben mal die Infos der AXA zum Schadensservice 360 durchgelesen.
Ich konnte nirgendwo erkennen dass hierbei auch die Abwicklung mit der gegn. Versicherung bei gänzlich unverschuldeten Unfällen beinhaltet ist.
Alles in diesem Service scheint sich um Kasko zu drehen.
Von daher sehe ich das auch so dass die eigene Versicherung bei solch eindeutigen Fällen nichts mit der Regulierung der gen. Versicherung zu tun hat.

"Na klar.

Geschädigter und Schädiger nehmen den gleichen Anwalt. Vor Gericht springt der dann immer zwischen den Tischen beider Parteien hin- und her.

Davon abgesehen dass der Schädiger gar keinen eignen Anwalt braucht, wird das wird immer lustiger hier. ...
"

Das hast du glaube ich falsche verstanden. Ein PKW ist in mein Auto und in das Auto meines Nachbarn gefahren. Deshalb auch der gleiche Gutachter, weil wir beide Geschädigte sind.

Und sinnvollerweise nehmt ihr auch den gleichen Anwalt, wie gesagt, da muss der nur einmal sich einlesen.

@Spi95 das was du da sagst, das ginge gar nicht. Das wäre Parteiverrat und strafbar.

Zitat:

@CarlCalle schrieb am 10. September 2024 um 12:38:36 Uhr:


Das hast du glaube ich falsche verstanden. Ein PKW ist in mein Auto und in das Auto meines Nachbarn gefahren. Deshalb auch der gleiche Gutachter, weil wir beide Geschädigte sind.

Danke für die Aufklärung, das hatte ich tatsächlich falsch verstanden.

In dem Fall geht natürlich der selbe Gutachter und der selbe Anwalt.

Bei mir kam das so an, als wäre der Nachbar in dein Auto gefahren.

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