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Unfall nach einem spur wechsel

Themenstarteram 7. Juni 2011 um 15:33

Hallo

 

Ich habe gestern mein erster Verkehrunfall gehabt ich bin noch in der probezeit.Also ich war auf einer 2 spurigen straße auf der rechten spur und links neben mir fuhr ein golf plus und wollte den fahrstreifen nach rechts wechseln da ich bei ihr in der toter winkel war (höchstwahrscheinlich) oder sie nicht in den spiegel geguckt hat,hat sie mich links seitlich angefahren.Nun die frage was kommt jetzt auf mich zu als die polizei da war meinten die wer den fahrstreifen wechselt haftet immer den schuld ausserdem hatte die fahrerrin der golf ein Gips an der rechten hand und wurde auch vermerkt von der polizei gar nicht so zu fahren.Habe ich in dieser situation recht oder könne die frau was dagegen verweigern sie ist ganz deutlich mir rechts angefahren beim spurwechseln aber meint jedoch das ich schneller als 50 kmh gefahren wäre. Und schadenfall bei meinem auto sind deutliche kratzer und lack risse sie hat vorne rechts ein paar kleine kratzer????? also gestern war ich auch beim gutachten büro und da meinten sie mir wenn die frau jetzt nicht zu gibt das sie abbiegen wollte das hat sie aber gemacht soweit ich mich noch erinnern kann war auch die polizei da kann es sein das die das ganze umgekehrt erzählen obwohl das gar nicht stimmen kann.Nun meine frage was passiert jetzt als näcshtes ich habe das auto gutachten lassen und die meinten die wollen ürgendwie die akte von der polizei holen steht da alles drin wer recht hat oder wie ist das ganze und wie würde es für mich ausgehen die polizei meinte mir sogar das ich recht habe weil sie ihre spur wechselt und volle schuld hat aber wenn die polizei nicht notiert hat und die golf fahrerinm verweigert das ganze umgekehrt erzählt was passiert dann oder wie sieht ihr die chancen aus erfahrung???? ich bitte um antworten

mfg doris

 

 

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2011 um 19:30

Ja, das stimmt. Aber muss man sich deshalb präventiv auf Krawall bürsten und am besten direkt eskortiert von drei Anwälten, zwei Gutachten und fünf Karosseriemeistern den Unfallgegner in den Gerichtssaal schleifen?

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 7. Juni 2011 um 15:48

1) Satzzeichen und Absätze sind eine segenreiche Erfindung - sie verbessern die Lesbarkeit von Texten enorm.

2) Die Polizei hat das vorgefundene Geschehen sicher ausführlich protokolliert. Zusammen mit den Unfallschäden kann recht gut nachvollzogen werden, wie der Unfall sich zugetragen hat, und dass du brav in deiner Spur warst, während die andere Fahrerin gerade gewechselt hat.

3) Vorausgesetzt, deine Schilderung stimmt, und die Versicherung sowie eventuelle Sachverständige und Richter folgen der Auffassung der Polizei, musst du dir überhaupt keine Sorgen wegen deiner Probezeit machen. Und auch deine Versicherung muss dann nicht eintreten - du wirst also auch nicht hochgestuft.

4) Bist du oder die andere Beteiligte von der Polizei kostenpflichtig verwarnt worden?

Moin,

wenn ich Deine Schilderung richtig verstanden habe, wollte die andere Fahrerin von den linken Fahrstreifen auf den rechten wechseln, wo Du Dich befunden hast ? Sie hat Dich übersehen? Dann bist Du aus dem Schneider, selbst wenn Du über 50km/h gefahren bist, was sie aber nicht nachweisen kann.

Ich an Deiner Stelle würde sofort Schadenersatzansprüche an Ihrer Vers. stellen, wer weiß, wann sie eine Schadenmeldung macht und was sie da angibt über den Hergang des Unfalles.

Am besten wäre es, wenn Du einen Zeugen hast.

am 7. Juni 2011 um 19:07

Immer locker bleiben, dann kann man nämlich oft zusammen MIT dem Unfallgegner das Ganze auf dem kurzen Dienstweg regeln, sich einigen, und dann geht die Zahlung der Versicherung auch schön schnell.

Lief bei "meinem" letzten Unfall so. Unser Auto (meine Frau war alleine unterwegs) wurde vom Caddy einer Schüllerin gerammt, wir (der Vater und ich, wir waren jeweils Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter) haben uns kurz, nett und ergiebig mit der Polizei über den Unfall unterhalten, und was soll ich sagen? Innerhalb von 14 Tagen war ALLES! (Gutachten, Reparatur, Ersatzwagen, Auslagenpauschale und und und) erledigt.

@self

Das ist aber leider nicht immer so.

am 7. Juni 2011 um 19:30

Ja, das stimmt. Aber muss man sich deshalb präventiv auf Krawall bürsten und am besten direkt eskortiert von drei Anwälten, zwei Gutachten und fünf Karosseriemeistern den Unfallgegner in den Gerichtssaal schleifen?

Wenn mehr Menschen so denken würden wie Du, wäre unsere Republik um einiges angenehmer. :)

Danke für Deine Einstellung.

Möge sie Schule machen.

am 7. Juni 2011 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Wenn mehr Menschen so denken würden wie Du, wäre unsere Republik um einiges angehnehmer. :)

Und vor allem wären die Versicherungsbeiträge insgesamt geringer, weil weniger Verfahrenskosten und Gutachterhonorare anfallen würden :)

____________________________

 

Ich musste mir auch die Hörner erst abstoßen, inzwischen sehe ich vieles einfach gelassener. Auch die diversen Unfälle meine Vehikel betreffen: Mei, passiert halt. Die Hochstufung vom letztjährigen Unfall kostet mich halt mal eben 20-30 € zusätzlich im Monat, sowas ist dann blöd. Aber abgesehen davon habe ich bisher nur gute Erfahrungen gemacht...

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von self

1) Satzzeichen und Absätze sind eine segenreiche Erfindung - sie verbessern die Lesbarkeit von Texten enorm.

2) Die Polizei hat das vorgefundene Geschehen sicher ausführlich protokolliert. Zusammen mit den Unfallschäden kann recht gut nachvollzogen werden, wie der Unfall sich zugetragen hat, und dass du brav in deiner Spur warst, während die andere Fahrerin gerade gewechselt hat.

3) Vorausgesetzt, deine Schilderung stimmt, und die Versicherung sowie eventuelle Sachverständige und Richter folgen der Auffassung der Polizei, musst du dir überhaupt keine Sorgen wegen deiner Probezeit machen. Und auch deine Versicherung muss dann nicht eintreten - du wirst also auch nicht hochgestuft.

4) Bist du oder die andere Beteiligte von der Polizei kostenpflichtig verwarnt worden?

danke schön erstma für den antwort also am 5.6 ist der unfall passiert also vor paar tagen ich habe noch kein schreiben von der polizei bekommen also noch garnichts ich denke das dauert noch ein bisschen oder?

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

wenn ich Deine Schilderung richtig verstanden habe, wollte die andere Fahrerin von den linken Fahrstreifen auf den rechten wechseln, wo Du Dich befunden hast ? Sie hat Dich übersehen? Dann bist Du aus dem Schneider, selbst wenn Du über 50km/h gefahren bist, was sie aber nicht nachweisen kann.

Ich an Deiner Stelle würde sofort Schadenersatzansprüche an Ihrer Vers. stellen, wer weiß, wann sie eine Schadenmeldung macht und was sie da angibt über den Hergang des Unfalles.

Am besten wäre es, wenn Du einen Zeugen hast.

das bedeutet???????

Das bedeutet, dass du dich einfach mal telefonisch mit der Versicherung deiner Unfallgegnerin in Verbindung setzt.

Diese wird dir dann sagen, ob der Unfall schon gemeldet wurde, ob die Haftungsfrage geklärt ist oder ob noch irgendwas fehlt.

Hast du keine Ahnung wo deine Unfallgegnerin versichert ist, aber du kennst das Kennzeichen, dann ruf beim Zentralruf der Autoversicherer

0180 - 25026 (alternativ auch online)

an und lass dich mit der Versicherung verbinden.

Und immer dran denken, freundlich gehts am schnellsten.

Interessant wär auch noch, was deine Unfallgegnerin gegenüber der Polizei gesagt hat.

Sofern sie den Spurwechsel zugegeben hat und nur über deine Geschwindigkeit "am meckern" war sieht alles gut aus.

Oder gab es bei der Unfallaufnahme durch die Polizei streit darüber, wer auf wessen Spur gefahren ist?

am 9. Juni 2011 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von doris1234

danke schön erstma für den antwort also am 5.6 ist der unfall passiert also vor paar tagen ich habe noch kein schreiben von der polizei bekommen also noch garnichts ich denke das dauert noch ein bisschen oder?

Von der Polizei wirst du in der Regel gar nichts bekommen. Wenn die Unfallgegnerin den Unfall (wie es sich eigentlich gehört) umgehend ihrer Versicherung gemeldet hat, bekommst du in den nächsten Tagen möglicherweise einen Fragebogen zugeschickt, zum Unfallhergang. In jedem Fall wird die Versicherung dich auffordern, den Schaden beurteilen zu lassen. Je nach Schaden muss das ein Sachverständiger tun, oder es reicht der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.

Wichtiger Hinweis: Die Versicherung wird dir anbieten, dass einer ihrer Gutachter das erledigt. Das würde ich an deiner Stelle nicht annehmen: Der Gutachter ist bei der Versicherung angestellt, und die Versicherung hat natürlich ein Interesse daran, möglichst wenig zahlen zu müssen. Du solltest lieber zu einem unabhängigen Gutachter gehen - die meisten Stellen, die Hauptuntersuchungen machen (TÜV, DEKRA, GTÜ...) bieten auch solche Unfallgutachten an. Zahlen muss die Versicherung übrigens auch den unabhängigen Gutachter, also lass dich da nicht dumm machen! Ab und zu behaupten die Sachbearbeiter der Versicherung nämlich auch, dass du einen unabhängigen Gutachter selbst zahlen müsstest.

Ich hatte dieses Jahr erst den Fall. Eine Dame ist mir gegen das stehende Auto gefahren.

Ich habe mir die Daten notiert und eine Karte ihrer Kfz-Versicherung mit dem Handy fotografiert.

Die Dame wollte sich erst mit ihrem Gatten besprechen ob man den Schaden ohne Versicherung begleicht und sich am nächsten Tag telefonisch bei mir melden. Der versprochene Anruf blieb aber aus. Ich habe dann den Schaden telefonisch ihrer Versicherung gemeldet, die wussten natürlich nix davon.

"Wir schicken sofort einen Sachverständigen vorbei....wo steht der Wagen?" Ich habe dieses Angebot ausgeschlagen und selbst einen TÜV-Gutachter beauftragt. Das Gutachten (doppelte Ausfertigung) lag zwei Tage später im Briefkasten.

 

Der TÜV-Gutachter hat mich übrigens darauf hingewiesen, dass diese Versicherung schon gerne mal beim Zahlen bummelt und Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern anzweifelt, deshalb hat er mir den Tip mit dem Anwalt gegeben. Die Anwaltskosten muss die Versicherung auch tragen, deshalb lässt man sich dann nicht auf einen großen Schriftverkehr ein. Dies trifft aber nur bei eindeutiger Schuld zu, ist die Schuldfrage zweifelhaft, dann sollte man sowieso besser einen Verkehrsrechtsschutz haben.

Deshalb habe ich einen Anwalt die kompletten Unterlagen übergeben und um Regulierung ohne Reparatur gebeten. 7 Tage später war das Geld auf dem Konto, abzüglich MwSt und 70 Euro weniger, angeblich hätten die Lackierarbeiten zumutbar bei einem günstigeren Betrieb stattfinden können.

Themenstarteram 9. Juni 2011 um 15:23

nein streit gabe es gar nicht die hat gesagt das sie die spur wechseln wollte aber sie hat nicht zugegeben dass sie unrecht hatte oder so die polizei meinte auch dann wer die spur wechselt muss sowieso immer achten hat die angesprochen sie hat sich auch kaum geweigert die meinte nur das ich halt schneller als 50 kmh war und das auto war nicht auf sie zugelassen könnte das ein problem machen???

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Das bedeutet, dass du dich einfach mal telefonisch mit der Versicherung deiner Unfallgegnerin in Verbindung setzt.

Diese wird dir dann sagen, ob der Unfall schon gemeldet wurde, ob die Haftungsfrage geklärt ist oder ob noch irgendwas fehlt.

Hast du keine Ahnung wo deine Unfallgegnerin versichert ist, aber du kennst das Kennzeichen, dann ruf beim Zentralruf der Autoversicherer

0180 - 25026 (alternativ auch online)

an und lass dich mit der Versicherung verbinden.

Und immer dran denken, freundlich gehts am schnellsten.

Interessant wär auch noch, was deine Unfallgegnerin gegenüber der Polizei gesagt hat.

Sofern sie den Spurwechsel zugegeben hat und nur über deine Geschwindigkeit "am meckern" war sieht alles gut aus.

Oder gab es bei der Unfallaufnahme durch die Polizei streit darüber, wer auf wessen Spur gefahren ist?

Themenstarteram 9. Juni 2011 um 15:30

Also unfall war sonntag und gleich am montag war ich bei gutachten büro die haben das auto begutachtet und meinten mir ich soll erstma abwarten die wollen ürgendwie die akte von der polizei holen und das blättchen was mir die polizei gegeben hat ist jetzt im gutachten büro die haben mir gesagt ich soll jetzt nur abwarten und wenn ürgend etwas von der versicherung polizei kommt her zu bringen die wollte auch gleich an dem tag mit dem gegnerichen verischerung im verbindung setzten meinten sie im gutachten büro.Meinst du ist richtig so nach erfahrung oder kann ich zusätzlich noch etwas machen ich meine das unfall blatt ist im gutachten hab keine daten wie kann ich jetzt anrufen??? ich denke das machen die alles im gutachten büro mit dem fragen der gegnerischen versicherung oder????

Zitat:

Original geschrieben von doris1234

nein streit gabe es gar nicht die hat gesagt das sie die spur wechseln wollte aber sie hat nicht zugegeben dass sie unrecht hatte oder so die polizei meinte auch dann wer die spur wechselt muss sowieso immer achten hat die angesprochen sie hat sich auch kaum geweigert die meinte nur das ich halt schneller als 50 kmh war und das auto war nicht auf sie zugelassen könnte das ein problem machen???

Zitat:

Original geschrieben von doris1234

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Das bedeutet, dass du dich einfach mal telefonisch mit der Versicherung deiner Unfallgegnerin in Verbindung setzt.

Diese wird dir dann sagen, ob der Unfall schon gemeldet wurde, ob die Haftungsfrage geklärt ist oder ob noch irgendwas fehlt.

Hast du keine Ahnung wo deine Unfallgegnerin versichert ist, aber du kennst das Kennzeichen, dann ruf beim Zentralruf der Autoversicherer

0180 - 25026 (alternativ auch online)

an und lass dich mit der Versicherung verbinden.

Und immer dran denken, freundlich gehts am schnellsten.

Interessant wär auch noch, was deine Unfallgegnerin gegenüber der Polizei gesagt hat.

Sofern sie den Spurwechsel zugegeben hat und nur über deine Geschwindigkeit "am meckern" war sieht alles gut aus.

Oder gab es bei der Unfallaufnahme durch die Polizei streit darüber, wer auf wessen Spur gefahren ist?

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