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Unfall mit Strassenbahn !! Hilfe!!!

Themenstarteram 2. November 2005 um 20:40

Hallo,

ich hatte heute um 18 Uhr einen Unfall mit einer Strassenbahn. ich wollte einen U Turn machen der über die Schienen führt. Es war total dunkel und mein auto (schwarzer Audi A3 mit schwarzen winterreifen) wurde vom Strassenbahnfahrer nicht rechtzeitig gesehen. ich war auf den schienen gestanden und hab den gegenverkehr abgewartet! nach ca 10sec hat es dann von links eingeschlagen. ich hab ne zeugin, dass die bahn ungebremst und ohne klingel in mich reingefahren ist.

so weit so gut..... jetzt hab ich folgendes urteil im netz gefunden..!

Urteil

ich wollte komplett ueber einen U Turn umdrehen 180° und nicht abbiegen!! Ändert das was!!!

Mein rücken schmerzt, mir ist im moment ziemlich schlecht (kotzübel) und ich weiss nicht was ich morgen machen soll. der polizist hat gemeint, das ich ja ne zeugin habe, aber nach dem urteil weiss ich nicht mehr so genau. ist hier zufällig ein jurist oder jemand dem ähnliches passiert ist.

komisch war auch, dass die Verkehrsgesellschaft alles nur mein auto nicht fotografiert hat. das hat dann der polizist nachgeholt !! auch hat der strassenbahnfahrer die fahrgäste zur bushaltestelle 2 blocks weiter geschickt und keine zeugen gesucht.

 

danke

daniel

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36 Antworten
Themenstarteram 6. November 2005 um 23:24

ganz einfach, ein strassenbahnfahrer darf doch net ein parkendes auto auf den schienen, ein alte Oma rammen ohne schuld/teilschuld zu bekommen!!! ist das schwer zu verstehen?

leben wir im straba-anarchie Staat !! die dinger haben ja auch bremsen und die funktionieren auch richtig gut !!

am 6. November 2005 um 23:46

Zitat:

Original geschrieben von d4n

ganz einfach, ein strassenbahnfahrer darf doch net ein parkendes auto auf den schienen, ein alte Oma rammen ohne schuld/teilschuld zu bekommen!!! ist das schwer zu verstehen?

leben wir im straba-anarchie Staat !! die dinger haben ja auch bremsen und die funktionieren auch richtig gut !!

Eine Straßenbahn darf allerdings Spiegel abfahren, wenn sie ansonsten nicht vorbeikommt und muss das nur hinterher melden. Bestimmte Sonderrechte genießt eine Straßenbahn eben.

// Joscha

Themenstarteram 7. November 2005 um 0:25

dieses recht hat ein polizeiwagen, lrankenwagen und bus bestimmt auch, da man den fahrern dieser fahrzeuge keine fahrerflucht voraussetzt ! aber fahrzeuge mit 3-50km/h rammen ist einfach nicht !!

anarchie gibt es im moment in teilen frankreichs !! die machen auch was sie wollen und keiner findet es gut !!

Der AUDI wurde am Vorderwagen beschädigt.

Sieht so aus, als wäre er gerade erst auf die Schienen gefahren und mit dem Heck noch in der Straße gestanden haben als sich der Unfall ereignet hat.

Wärst Du dagegen voll auf dem Gleiskörper gestanden und hättest nur noch den Gegenverkehr passieren lassen müssen, so hätte bestenfalls noch Dein Hinterwagen getroffen werden müssen.

Der BMW auf dem Foto hat nach vorne noch reichlich Luft, und steht doch schon mit der B-Säule auf den Gleisen.

Standst Du hinter einem Fahrzeug auf den Gleisen?

Die rückwärtige Straße ist in jedem Fall gut einsichtlich und damit musstest Du die herannahende Straßenbahn gesehen haben.

Du hättest nicht auf die Schienen fahren und dort stehen bleiben dürfen, insbesondere dann nicht wenn vor Dir bereits ein Fahrzeug auf dem Gleiskörper stand.

In jedem Fall war es eine Vorfahrtsverletzung.

Stellt sich die Frage ob die Straßenbahn den Unfall mutwillig herbeigeführt hat

oder ob der Fahrer den Unfall hätte zumindest vermeiden können.

Für Dich wichtig, weil Du damit einen Teil der Schuld wieder loswerden kannst.

Kaum jemand wird gleuben dass der Fahrer Dich mit Absicht aus dem Weg schieben wollte weil er Spass an Unfällen hat oder zu faul zum Bremsen war.

Am Freitag um 18 Uhr dürfte eine solche Straße nicht Menschenleer bzw. verkehrslos sein.

Der Fahrer kann u.a. durch den Gegenverkehr geblendet sein, ein schwarzes Auto ist bei Dunkelheit schwer zu erkennen und von der Seite unbeleuchtet.

Ob und wie stark der Fahrer gebremst hat wird aus dem Fahrtenschreiber hervorgehen.

Die Aufprallgeschwindigkeit ist eher niedrig anzusetzen.

Kommen 30 Tonnen und mehr auf Dich zu, so würde sich die Fahrgastzelle sehr schnell verformen.

Ist hier nicht zu erkennen, insb. hat die Windschutzscheibe keinen Riss.

Insgesamt sieht es mir eher so aus, als ob Du nach jedem Strohhalm greifst der den Unfallhergang für Dich günstiger darstellt.

Eine Straßenbahn hat einen mehrfach längeren Bremsweg als ein Auto - von richtig gut zu sprechen zeugt von Ahnungslosigkeit.

Auch ist eine Straßenbahn um 18 Uhr in aller Regel gut mit Passagieren besetzt. Bei Notbremsungen fliegen die durch die Gegend und verletzten sich u.U. schwer. Gerade ältere Leute verletzten sich dabei vereinzelt tödlich.

Da ist es besser wenn durch eine moderate Bremsung nur Blech beschädigt wird wie hier.

Ich kann Dir viel Erfolg wünschen, aber zu große Hoffnungen will ich Dir nicht machen.

Für mich sieht es so aus, als seist Du der/die Hauptschuldige.

Daran wird sich nur etwas ändern, wenn Dir der Nachweis gelingt, dass auch der Straba-Fahrer nachhaltig gepennt hat.

Beachte das Wort auch.

Ich glaube kaum, dass die Aussage der Zeugin dir etwas bringen wird.

Grund:

- Zum einen sagt sie, die Straßenbahn hätte nicht geklingelt. Das Klingeln hätte den Unfall wohl kaum verhindern können, denn nach dem Schadensbild standest du so wie von madcruiser vermutet. Und ob die Straßenbahn dir nun stumm oder klingelnd in die Seite fährt ist nun wirklich völlig egal.

- Zum anderen sagt sie, die Straßenbahn hätte nicht gebremst. Da frage ich mich dann schon, wo sie gestanden hat und wieviel sie von Straßenbahnen versteht, dass sie das sagen kann. Aber: Dieser Punkt der Aussage wird durch den Schrieb des Fahrtenschreibers eindeutig festzustellen sein, daher ist dieser Teil der Aussage eigentlich sowieso nicht interessant.

Natürlich darf dich kein Straßenbahnfahrer absichtlich rammen und natürlich begeht er einen Fehler (und wird deswegen sicherlich auch zumindest einen Teil der Schuld bekommen), wenn er dich übersieht und der Unfall zu verhindern gewesen wäre oder zumindest deutlich schwächer passiert wäre, wenn er dich rechtzeitig gesehen und eine Notbremsung eingeleitet hätte.

Aber: Du hättest dort nicht stehen dürfen. Du hast eine Vorfahrtsverletzung begangen, in dem du dich und dein Fahrzeug in den Gleiskörper gestellt hast. Nach deiner Beschreibung hättest du eine Straßenbahn, die nur 10 Sekunden später dort eintrifft sehen müssen und ihr auf jeden Fall den Gleisköper freihalten müssen.

Aber der Hauptpunkt ist eigentlich nach wie vor: Es wird relativ egal sein, einen wie großen Anteil der Schuld du an den Straßenbahnfahrer los wirst, denn ohne Teilschuld wirst du in meinen Augen auf keinen Fall da raus kommen und die Konsequenzen dürften für dich die gleichen sein, egal wieviel Teilschuld es für dich wird!

Dennoch: Viel Erfolg!

Ich glaube, selbst wenn der Straßenbahnfahrer hätte mit einer Notbremsung die Kollision hätter verhindern können, hätte er es nicht getan.

Der Wagen stand ja nun nicht weit auf den Schienen, so daß es nur Blechschaden gibt. Bei einer Notbremsung kannst du sicher sein, daß die Fahrgäste ganz schön durcheinander purzeln. Und dann wird der Schaden noch sehr viel größer.

Bei uns die Stadtwerke Busse riskieren auch eher einen Crash als das sie eine Notbremsung machen.

Das soll jetzt nicht heißen, der Fahrer hätte nicht gebremst, das hat er ziemlich sicher, oder er war schon sehr langsam. Sonst wäre der Schaden sehr viel größer. Selbst bei 30 km/h dürftte die kinetische Energie der Bahn so groß sein, daß sich der Motorraum ein wenig verringert :cool:.

Ohne Schuld wirst du also sicher nicht rauskommen.

also ich versteh das nicht so ganz. wenn du mit deinem auto schon 10 sekunden oder länger da gestanden hast, wie kann dich dann der straßenbahnfahrer übersehen?

war der betrunken oder blind??

zum einem war es mitten innerorts, beleuchtet, und so eine straßenbahn hat auch frontscheinwerfer.

ob vorfahrtsverletzung oder sonst was: für mich hat der straßenbahfahrer gepennt oder tomaten auf den augen.

es sei denn deine beschreibung entspricht nicht ganz der wahrheit und du bist wesentlich kürzer eingefahren oder vorgezogen. so wie dein wagen beschädigt ist müsste dein heck doch noch in die vorige fahrspur geragt haben?

Die Bahn kann wirklich nicht mit großer Geschwindigkeit getroffen haben.

Ich hatte als Strab-Fahrerin einen Unfall mit einem Audi 100 - den habe ich mittig rechte Hinterachse mit ca. 30 -35 km/ h Restgeschwindigkeit getroffen. Der Audi wurde dabei um 185° gedreht rund 10 m von den Schienen nach rechts geschleudert.

Strab-Fahrer haben es übrigens nicht nötig auf grüne Ampeln "loszurasen". Die meisten Ampeln in allen Städten sind mit speziellen LSA-Steuerungen versehen, die den Bahnen Vorrang einräumen.

Dabei wird über ganz kurze Funktelegramme schon einige 100m vor der Ampel die Bahn an der Ampel angemeldet. Das Signal wird nochmal wiederholt, um Überlagerungen mit Signalen anderer Busse/ Bahnen auszuschließen. Kurz vor der Ampel wird nochmal ein Bestätigungssignal gesendet und ein "ist durch" Signal nach der Ampel.

Es gibt übrigens auch für Strabs Geschwindigkeitsregelungen.

1. Bahn und Autos teilen sich eine Fahrspurt (gebundener Bahnkörper): Maximal Tempo 50. Ist für Autos z.B. Tempo 30, dann gilt das auch für die Bahnen

2. Eigener Bahnkörper: Maximal Tempo 70. ABER, wenn Überquerungen für andere Verkehrsteilnehmer sind, an diesen Überquerungen auch maximal Tempo 50.

Nach dem Foto zu urteilen, hätte die Strab hier Tempo 50 fahren dürfen.

Und warum muss der BMW-Fahrer auf den Schienen warten? Da gibt es eine Fahrspur neben den Schienen, auf denen er den Gegenverkehr abwarten kann. Die Gegenfahrbahn ist von da gut einsehbar.

Gruß

Schnute

Themenstarteram 14. November 2006 um 23:00

So,

es war im Okt. Verhandlung vor dem Landgericht Frankenthal und Urtelsverkündung war vor 02.11.2006.

Feststellung durch das Gericht: Ich habe zu 100% keine Schuld am Unfall, muss aber dennoch 40% von meinem Schaden selbst tragen, da von der Straba eine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht. Der Straba Fahrer hat sich vor Gericht eigentlich selbst eleminiert und total den Scheiss ausgesagt und indirekt sein Versagen bestätigt...!! Das Gericht (Richterin und Schöffin) hat dies ziemlich schnell gemerkt...

Weiteres Vorgehen: Wir (Mein Anwalt und ich) haben gegen das Urteil, nach Prüfung des Urteil von Landgericht FT, Einspruch vor dem Oberlandesgericht in Zweibrücken eingelegt mit Hinweis auf zwei Urteile in denen für den Autofahrer entschieden wurde. Bei Interesse kann ich diese Urteile noch posten.

Ein Kollege im Geschäft brachte es auf den Punkt: Wenn ich auf der Autbahn in Frankfurt unterwegs bin und von hinten eine Boing 747 sich nähert, mir das Dach zertrümmert, hafte ich mit 100%.... Logisch...... von einer 747 geht eine noch höhere Betriebsgefahr aus!!!

Ich poste auch das Urteil vom OLG Zweibrücken!

Greetz

Gratulation zum Urteil!

Wenn die Beweisaufnahme Bestand behält wird es auch in der Berufung entsprechend günstig enden.

Auf 100 Prozent UNschuld zu gehen ist mutig und wird i.d.R. nur dem RA Geld bringen.

In jedem Fall Kompliment dafür, dass Du uns das Urteil postest und somit an uns denkst. :Spitze:

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Meine Meinung: drei einfache Regeln im Straßenverkehr nicht beachtet.

1. An Gleisübergängen nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen, da

2. Nicht den rückwärtigen Verkehr (zu dem auch die StraBa gehört) beachtet.

3. Somit einem Schienenfahrzeug nicht die Vorfahrt gewährt.

Ob der Fahrer der StraBa gebremst hat oder nicht, dich gesehen hat oder nicht bzw. welche Faktoren noch eine Rolle spielen kann nur ein Gutachter und eine Gerichtsverhandlung klären. Aber Ratschläge dazu wirds hier bei MT nicht geben (dürfen).

Gruß Tecci

Ich glaube, hiermit ist alles gesagt. Lieber TE, suche nicht die Schuld bei der Tram, sondern bei Dir. Das wird man Dir aber noch klarmachen.

buba

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba

 

Ich glaube, hiermit ist alles gesagt. Lieber TE, suche nicht die Schuld bei der Tram, sondern bei Dir. Das wird man Dir aber noch klarmachen.

buba

Das gepostete Urteil sagt aber genau das Gegenteil. Insofern muß wohl der Tramfahrer ma insichgehen. Allerdings ist die Begründung der 40% Mitschuld nicht nachvollziehbar. Normalerweise müßte (einfach ausgedrückt) sich die Mitschuld des TE bei erhöhter Betriebsgefahr des Gegners vermindern. Insofern bin ich auf des OLG-Urteil gespannt, 100% (=unabwendbares Ereignis, so dass die Betriebsgefahr des Kfz nicht gewertet wird) halte ich aber auch für etwas gewagt. Mal sehen, was sich ergibt.

Seit wann gibts eigentlich vor dem Zivilgericht Schöffen :confused: (War wohl die ganze Kammer und nicht nur der Berichterstatter anwesend).

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Originalgeschrieben von Celeste

Das gepostete Urteil sagt aber genau das Gegenteil.

Wie lautet denn das Aktenzeichen des Urteils vom 02.11.2006 beim LG Zweibrücken?

Auch von mir Gratulation zum Durchziehen der Angelegenheit!

Zitat:

Ich habe zu 100% keine Schuld am Unfall, muss aber dennoch 40% von meinem Schaden selbst tragen, da von der Straba eine erhöhte Betriebsgefahr ausgeht.

1. Ich verstehe diese Ausführungen nicht so ganz. Wenn Du NICHT schuld bist, wieso hast Du dann aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr eines ANDEREN Verkehrsteilnehmers einen Teil Deines Schadens selbst zu tragen????

M.E. ist ein Freispruch aus "tatsächlichen Gründen" zugleich eine Lizenz, den Schaden auch zu 100 % ersetzt zu bekommen.

@ Celeste:

Zitat:

Seit wann gibts eigentlich vor dem Zivilgericht Schöffen

Schon immer. Eigentlich hätten es sogar 2 Schöffen und 1 Richter sein müssen...

Ich glaube hier wird es bald lustig.

Zitat:

Original geschrieben von CaraVectraner

Schon immer. Eigentlich hätten es sogar 2 Schöffen und 1 Richter sein müssen...

?

In Strafsachen:

Schöffen urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe wie die Berufsrichter.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 30 ff. Gerichtsverfassungsgesetz, § 44 Deutsches Richtergesetz.

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