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Unfall mit rückwärtsfahrendem LKW - wer haftet für Schäden?

Hallo Freunde des Fahrzeugs... 🙂

Heute bin ich mit ein paar "Kampfspuren" aus dem Urlaub zurückgekommen... Folgendes ist passiert:

Ich habe auf einem Parkplatz an der französischen Autobahn hinter einem (abgestellten, Motor aus) LKW für 5 Minuten geparkt. Abstand ca. 3 Meter. Als ich von der Toilette zurückkomme, sehe ich: Der LKW wird angelassen, fährt rückwärts frontal an mein Auto und schiebt es über den Parkplatz. 😰 Mein Gesichtsausdruck in dem Moment war sicher unbezahlbar...

Ergebnis: Vorderer Stoßfänger zerkratzt und innen gebrochen, Austausch bei Peugeot kostet wohl um die 600 €...

Nun ist die Situation ganz Klasse: Ich (deutsches Fahrzeug) vs. polnische Spedition auf französischem Boden. 🙄 Der LKW-Fahrer behauptet, das sei ein LKW-Parkplatz und er könne sich darauf verlassen, dass niemand hinter ihm steht. Ob man dort mit dem PKW nicht parken darf, kann ich heute nicht mehr genau sagen - ich hatte einfach "Druck" und wollte dicht an der Toilette parken... 😉 Außerdem ging ich bisher davon aus, dass LKW-Fahrer vor Fahrtantritt um den Wagen laufen und kontrollieren müssen, dass dort nichts/niemand steht?

Immerhin habe ich ein Unfallprotokoll mit meiner Skizze, das der Fahrer unterschrieben hat. Bilder etc. sind jetzt bei der gegnerischen Versicherung (HUK in Vertretung von InterRisk).

Wie schätzt ihr die Sache ein? Darf der LKW-Fahrer (in Frankreich) ungeprüft rückwärts fahren, wenn es eine LKW-Parkbucht ist? Werde ich in der Konstellation überhaupt Geld sehen, oder vielleicht Teilschuld?

Danke fürs Lesen und viele Grüße! 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Warscheinlich hat dich der LKW- Fahrer überhaupt nicht im Rückspiegel gesehen.

Moin FabJo,

ein toter Winkel befreit den Fahrer nicht von der Pflicht sich davon zu überzeugen das hinter ihm frei ist 😉

In D bekäme der PKW Fahrer einen "Strafzettel" wegen Falschparkens und der LKW Fahrer müsste für den Schaden aufkommen.

Gruss TAlFUN

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Zitat:

Original geschrieben von CityShuffle


Oh, sehr interessant! Wie lange hat die Abwicklung bei dir gedauert? Und war in DE ein Gutachter da, um deinen Wagen zu begutachten?

Bis das Geld auf meinem Konto war, vergingen gut 6 Monate...

Zitat:

Ersatzwagen habe ich keinen genommen (Auto ist ja fahrbereit, sieht nur schlecht aus 😉 ).. Abschlag von 30% könnte meine freie Werkstatt abfangen.. Also möglichst den "hohen" Kostenvoranschlag von der Vertragswerkstatt ansetzen?

In Deutschland hättest du das Recht für die Zeit der Reparatur einen Ersatzwagen zu nehmen oder eben ein paar Euros extra. Frankreich gilt das nicht...

Abwicklung übernimmt der HUK-Verband, der sich auch um eventuelle Gutachten kümmert (Ortsbegehung, Schadensgutachten, Polizeibericht, ...). Ab einer gewissen Schadenshöhe reicht der Kostenvoranschlag nicht mehr, dann kannst aber du selbst den Gutachter bestimmen. Ich sage nun nichts offizielles, aber sag dem Sachverständigen gleich, dass es um einen Auslandsschaden geht 😉...

Wer mit einem französischem Auto in Frankreich angerempelt wird, hat sich gefälligst wie ein Franzose zu verhalten. Dem ist die Optik seines Autos egal. 😁

Wie das jetzt abgewickelt wird, weiß ich nicht. Ein Kostenvoranschlag wird aber sicher nicht weiterhelfen. Bevor Du ein Gutachten in Auftrag gibst, würde ich erst mal das "ringsrum" klären. Polnische Versicherungen haben Partnerversicherungen in Deutschland, die die Abwicklung übernehmen. Eventuell wäre das Thema hier besser aufgehoben:

http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Zitat:

Original geschrieben von tomold


Wer mit einem französischem Auto in Frankreich angerempelt wird, hat sich gefälligst wie ein Franzose zu verhalten. Dem ist die Optik seines Autos egal. 😁

Bei mir war's ein amerikanisches Auto! Hätte ich dann die 45er aus dem Handschuhfach ziehen sollen 😁?

Zitat:

Bis das Geld auf meinem Konto war, vergingen gut 6 Monate...

Alter Schwede - 6 Monate so rumfahren? Denn bevor Geld geflossen ist, darf ich ja nix reparieren lassen, sonst bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

Ich meine - was wäre denn bei einem Achsbruch etc.? Ich kann ja dann nicht 6 Monate mit der Reparatur warten, zumal, wenn mir kein Ersatzwagen zusteht..

Zitat:

Ein Kostenvoranschlag wird aber sicher nicht weiterhelfen.

Meine Hoffnung war halt, dass der Sachbearbeiter die 600 € für "Peanuts" hält, was sie im Vergleich zu Prozess, Gutachten und Begehung der Unfallstelle in Frankreich ja auch sind... 😉

Zitat:

Original geschrieben von tomold


Wer mit einem französischem Auto in Frankreich angerempelt wird, hat sich gefälligst wie ein Franzose zu verhalten. Dem ist die Optik seines Autos egal. 😁

Probleme mit französischen Autos, hä? 😁 Meine Werkstatt nicht, die findet den Wagen super. 😎

Bei 600 € wird der Gutachter nicht bezahlt, das gilt noch als "Bagatellschaden" - klär die Höhe ab.

Ja - ich habe was gegen französische Autos. Das hat was mit meiner Ente zu tun, ich habe die 1974 gebraucht gekauft - auf dem Weg nach Hause ist das Kupplungspedal abgebrochen... 😰

Nächsten Tag sagt der von der Werkstatt (Verkäufer): wo ist das Problem - man kann auch ohne Kupplung fahren... 😁

Bei einem Unfall gilt immer das Recht desjenigen Landes, in dem der Unfall stattgefunden hat. Völlig egal, welche Nationalitäten daran beteiligt waren. Daraus ergeben sich normalerweise wesentlich geringere Versicherungsleistungen, als man diese von Deutschland kennt. Wie es in Frankreicht ist, weiß ich nicht, ich kann nur aus Italien berichten, dass dort kein Leihwagen, kein Gutachter, keine Wertminderung und vor allem kein Rechtsanwalt bezahlt werden. Ich würde mich also beim Zentralruf der Versicherer oder bei einem Automobilclub erst mal schlau machen, was alles bezahlt wird, bevor ich irgendwas unternehme.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Ich würde mich also beim Zentralruf der Versicherer oder bei einem Automobilclub erst mal schlau machen, was alles bezahlt wird, bevor ich irgendwas unternehme.

Gute Idee, leider total unmöglich umzusetzen... 😁... Der ADAC verbindet mich zur Frankreich-Expertin Agnes, die eine gefühlte halbe Stunde lang Auskünfte von mir möchte (darunter die Mitgliedsnummer des Halters des Erstwagens, die man auf einem windigen französischen Autobahnparkplatz eher nicht zur Hand hat). Das Büro Grüne Karte ist nicht zuständig und verbindet weiter. Der Zentralruf verweist auf die Zuständigkeit der HUK in Vertretung der InterRisk. Und die verweisen dann auf die "laufende Prüfung".

Ist echt Wahnsinn. Mit einem 80€-Stoßfänger vom Schrott wäre ich wohl besser bedient, was meinen Stundenlohn angeht.. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von CityShuffle


Ist echt Wahnsinn. Mit einem 80€-Stoßfänger vom Schrott wäre ich wohl besser bedient, was meinen Stundenlohn angeht.. 🙄

Also hier lese ich, dass der 206 SW bis 2007 gebaut wurde. Ist also auch schon wieder gut 7 Jahre alt. Ich würde das Thema mit Versicherung abhaken, mich freuen, dass "nichts" kaputt ist und fertig.

Kostet dich beim Verkauf des Wagens vielleicht 200 oder 300 €, kannst du dir aber bis dahin immer noch überlegen, ob du mit Gebrauchtteilen reparierst.

Von wegen... was wäre wenn Achsbruch etc.

Stell dir vor du hättest in dem Moment hinter dem Wagen gestanden und etwas aus dem Kofferraum genommen, wärst hingefallen oder wärst auch nur gerade ausgestiegen und hättest dir "nur" dein Knie oder deinen Knöchel verdreht.

Daher:

abhaken und immer auch die Dummheit der anderen berücksichtigen

Wenn sich noch was tut, dann freu dich über das Geld, aber lange streiten würde ich nicht. Am Ende findet die Spedition noch Schäden am LKW. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Ich würde das Thema mit Versicherung abhaken, mich freuen, dass "nichts" kaputt ist und fertig.

Da würde ich mich ohne zuvor die Stoßstange demontiert und dahinter geguckt zu haben nicht drauf verlassen. Wenn da ein LKW gegen fährt ist dahinter oft erheblich mehr kaputt.

Gibt es eine Verkehrsrechtschutz oder zumindest über irgendeine Versicherung (ADAC?) eine Rechtsberatung? Der Unfall ist an sich ja ganz einfach, aber weder hier noch irgendein Gutachter werden sich genau mit dem französischen Schadenersatzrecht auskennen. So teuer ist eine Rechsberatung alleine auch nicht, in dem Falle IMHO gut investiertes Geld.

Wie da nur die Stoßstange gebrochen sein soll, verstehe ich zwar auch nicht - kein Gang drin und auch die Handbremse nicht angezogen - aber wenn die Werkstatt meint mit 600 € wäre das gegessen, kann da auch nicht viel dran kaputt sein.

Zumindest würde ich nicht 600 € in die Hand nehmen, wenn in der Werkstatt dann doch nur der Stoßfänger getauscht wird, weil der Meister dem TE entgegenkommen möchte und das für ausreichend erachtet. Ich könnte mir gut vorstellen, dass eine gewisse Werkstattkette oder auch ein anderer Markenhändler da weit über 1.000 € aufruft.

Vielleicht bieten französiche Autos in diesem Punkt gegenüber denen aus anderen Ländern doch auch noch einen gewissen Vorteil...

Wenn augenscheinlich doch nichts weiter kaputt ist, finde ich großartige "was wäre wenn" und "was könnte ich noch alles tun, um irgendwie und irgendwann an die 600 € zu kommen" Diskussionen irgendwie am Thema vorbei. Aber jeder wie er will und wenn man auf sein Recht besteht, kriegt man den Schaden auch irgendwann ersetzt, ganz oder teilweise, nach Stunden, Tagen, Wochen, Monaten Papierkram, Telefonaten und Gedanken.

Das ganze kann man auch einfacher haben.

Eine gebrauchte Stoßstange baut einem der Händler/eine freie Werkstatt auch an einem Samstagvormittag ein. Freilich, mit Gutachter und großartigen Reparaturen kann man auch eine Woche lang mit Leihwagen unterwegs sein. Wer das dann bezahlt... wer das organisiert... klar, hab ich das Geld, hab ich eine Rechtsschutz, eine gute Versicherung, brauch mich um gar nichts kümmern und selbst wenn mir keiner die 3.000 € an Kosten ersetzt und ich zwar sauer bin, mich das aber in keinster Weise einschränkt... na dann, aber als Privatmann mit einem älteren Kleinwagen und Ersatzteilkosten von 80 €.

Ok, war jetzt wieder lang und geholfen hat es dem TE sicherlich auch nichts. Sorry.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


So wie ich die Sache sehe hast du unberechtigterweise auf einem LKW- Parkplatz geparkt.
Ich denke du wirst leer ausgehen und kein Geld bekommen.
War die Polizei da?
Warscheinlich hat dich der LKW- Fahrer überhaupt nicht im Rückspiegel gesehen.

Das eine begangene Unrecht rechtfertigt ja nicht das Vernachlässigen der Sorgfaltspflicht. Bei uns gibt es eine sehr schmale Straße, eigentlich ein Feldweg, die man nur in eine Richtung mit dem PKW befahren darf. In der Gegenrichtung ist sie nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Das juckt aber kaum jemanden. Wenn ich diese Straße also "richtigrum" befahre darf ich ja bei einem "illegalen" Entgegenkommer auch nicht einfach draufhalten, wenn ich mal eine neue Stoßstange brauche...

Im Fall des TE wird (zumindest in D) der LKW-Fahrer für den Schaden am PKW aufkommen müssen, der TE bekäme maximal eine Strafe für falsches Parken.

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Ich würde das Thema mit Versicherung abhaken, mich freuen, dass "nichts" kaputt ist und fertig.

Was bin ich froh, dass wir für das Auto meiner Frau eine Versicherung mit Auslandsschutz abgeschlossen haben. Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland zahlt diese unseren Schaden so wie es die gegnerische Versicherung tun müsste, wenn der Schaden im Inland geschehen wäre. Die "endgültige" Regulierung fechtet dann meine Versicherung mit der gegnerischen Versicherung im Ausland aus...

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Wenn augenscheinlich doch nichts weiter kaputt ist, finde ich großartige "was wäre wenn" und "was könnte ich noch alles tun, um irgendwie und irgendwann an die 600 € zu kommen" Diskussionen irgendwie am Thema vorbei.

Da will ich mal hören was du von dir gibst wenn dir einer ins Auto fährt. Ach nur 600€, die zahle ich selber, mach dir keinen Stress? Wer's glaubt ... 🙄

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