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Unfall mit Rollerfahrer

Ermittlungsverfahren gegen sie wegen fahrlässiger Körperverletzung

Sehr geerter Herr xxxx,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 11.01.2011 folgende Entscheidung getroffen.

Das Ermittlungsverfahren wird gemaß §170 Abs.2 StPO eingestellt.
Die Sache wird zu Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben, §43 OWiG.

Mit freundlichen Grüßen

meine frage ich bin 18 und noch in der probe zeit..

" Das Ermittlungsverfahren wird gemaß §170 Abs.2 StPO eingestellt. "

" Die Sache wird zu Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben, §43 OWiG. "

was bedeuten die beiden genau ?

Beste Antwort im Thema

Ja ja, immer diese Mütter nachts um 3 mit Ihren Zwillingskinderwagen :-) auf der Autobahn.

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


Aber weshalb dem TE die Uhrzeit und sein Alter negativ zur Last gelegt werden soll, kann ich jetzt nicht wirklich nachvollziehen. 😕
es wird natürlich keiner bei den zuständigen stellen öffentlich zugeben....aber kombinier mal: "fahranfänger" gerade mal 18jahre alt, kurz vor 3 und im idealfall ist der unfall an einem wochenende passiert....

das sind regulär genau die unfälle die ins klischee der "disco-raser unfälle" passen...

nur das hier halt der rollerfahrer kein licht anhatte (den man auch gegen einen fußgänger, eine mutter mit kinderwagen einen skateborader etc. tauschen könnte - allesamt unbeleuchtet)

aber mehr wie abwarten und tee trinken bleibt dem te wohl vorerst nicht übrig....

kein disko !!

war auf der arbeit danach kurz mc donalds rein dann heim gefahren

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


nur das hier halt der rollerfahrer kein licht anhatte (den man auch gegen einen fußgänger, eine mutter mit kinderwagen einen skateborader etc. tauschen könnte - allesamt unbeleuchtet)

Die brettern aber nicht mit 50 km/h über eine Kreuzung.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-driver43



Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF


Du bekommst einen Bußgeldbescheid von 35€, so wird es ablaufen. Keine Punkte.
das wäre amok
wie kommst du darauf ?

Das würde mich aber auch interessieren? Eine Vorfahrtverletzung mit Unfall kostet laut Tatbestandskatalog 120 Euro.

Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam A - 3 120,00
zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *).
§ 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Wenn er da mit 35 Euro weggkommt würde mich das schon sehr wundern. Ich würde bei Erhalt des Bußgeldbescheides, falls einer verschickt und das Verfahren nicht auch von der Bußgeldstelle eingestellt wird, sofort Widerspruch einlegen. Dann muss im Zweifelsfall der Richter entscheiden.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


nur das hier halt der rollerfahrer kein licht anhatte (den man auch gegen einen fußgänger, eine mutter mit kinderwagen einen skateborader etc. tauschen könnte - allesamt unbeleuchtet)
Die brettern aber nicht mit 50 km/h über eine Kreuzung.

ich hab angehalten

nach rechts geschaut NICHTSSSSSSSSSS gesehen mit kuplung gefahren 4-5km/h

dann auf einmal BOMB lag auf der motorhaube

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Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie sich das ganze abgespielt hat, und aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Rollerfahrer eine erhebliche Mitschuld trägt, da er des Nächtens unbeleuchtet durch die Gegend gefahren ist. Daher finde ich auch, dass eine Analogie mit unbeleuchteten Fußgängern, Müttern mit Kinderwagen etc. kräftig an den Haaren herbeigezogen ist.
Vielleicht liege ich auch mit meiner Meinung als Laie vollkommen daneben, ausschließen würde ich es nicht…

Ja ja, immer diese Mütter nachts um 3 mit Ihren Zwillingskinderwagen :-) auf der Autobahn.

und ab nach oben 😁

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von bmw-driver43


und ab nach oben 😁

aus welchem Grund?

Sollten die versicherungsrelevanten Themen noch nicht geklärt sein, dann frag bitte konkret.

Andernfalls gibt es keinerlei Veranlassung, hier zu pushen.

Darüberhinaus habe ich den Titel angepasst - eine "kurze wichtige Frage" ist nicht unbedingt die optimale Titelwahl.
Bitte in Zukunft selbst dran denken.

Grüße
Schreddi

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