Unfall mit Rollerfahrer
Ermittlungsverfahren gegen sie wegen fahrlässiger Körperverletzung
Sehr geerter Herr xxxx,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 11.01.2011 folgende Entscheidung getroffen.
Das Ermittlungsverfahren wird gemaß §170 Abs.2 StPO eingestellt.
Die Sache wird zu Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben, §43 OWiG.
Mit freundlichen Grüßen
meine frage ich bin 18 und noch in der probe zeit..
" Das Ermittlungsverfahren wird gemaß §170 Abs.2 StPO eingestellt. "
" Die Sache wird zu Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben, §43 OWiG. "
was bedeuten die beiden genau ?
Beste Antwort im Thema
Ja ja, immer diese Mütter nachts um 3 mit Ihren Zwillingskinderwagen :-) auf der Autobahn.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
es wird natürlich keiner bei den zuständigen stellen öffentlich zugeben....aber kombinier mal: "fahranfänger" gerade mal 18jahre alt, kurz vor 3 und im idealfall ist der unfall an einem wochenende passiert....Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Aber weshalb dem TE die Uhrzeit und sein Alter negativ zur Last gelegt werden soll, kann ich jetzt nicht wirklich nachvollziehen. 😕das sind regulär genau die unfälle die ins klischee der "disco-raser unfälle" passen...
nur das hier halt der rollerfahrer kein licht anhatte (den man auch gegen einen fußgänger, eine mutter mit kinderwagen einen skateborader etc. tauschen könnte - allesamt unbeleuchtet)
aber mehr wie abwarten und tee trinken bleibt dem te wohl vorerst nicht übrig....
kein disko !!
war auf der arbeit danach kurz mc donalds rein dann heim gefahren
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nur das hier halt der rollerfahrer kein licht anhatte (den man auch gegen einen fußgänger, eine mutter mit kinderwagen einen skateborader etc. tauschen könnte - allesamt unbeleuchtet)
Die brettern aber nicht mit 50 km/h über eine Kreuzung.
Zitat:
Original geschrieben von bmw-driver43
das wäre amokZitat:
Original geschrieben von FrankBTF
Du bekommst einen Bußgeldbescheid von 35€, so wird es ablaufen. Keine Punkte.
wie kommst du darauf ?
Das würde mich aber auch interessieren? Eine Vorfahrtverletzung mit Unfall kostet laut Tatbestandskatalog 120 Euro.
Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam A - 3 120,00
zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *).
§ 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Wenn er da mit 35 Euro weggkommt würde mich das schon sehr wundern. Ich würde bei Erhalt des Bußgeldbescheides, falls einer verschickt und das Verfahren nicht auch von der Bußgeldstelle eingestellt wird, sofort Widerspruch einlegen. Dann muss im Zweifelsfall der Richter entscheiden.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Die brettern aber nicht mit 50 km/h über eine Kreuzung.Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nur das hier halt der rollerfahrer kein licht anhatte (den man auch gegen einen fußgänger, eine mutter mit kinderwagen einen skateborader etc. tauschen könnte - allesamt unbeleuchtet)
ich hab angehalten
nach rechts geschaut NICHTSSSSSSSSSS gesehen mit kuplung gefahren 4-5km/h
dann auf einmal BOMB lag auf der motorhaube
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Ich kann mir sehr gut vorstellen, wie sich das ganze abgespielt hat, und aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Rollerfahrer eine erhebliche Mitschuld trägt, da er des Nächtens unbeleuchtet durch die Gegend gefahren ist. Daher finde ich auch, dass eine Analogie mit unbeleuchteten Fußgängern, Müttern mit Kinderwagen etc. kräftig an den Haaren herbeigezogen ist.
Vielleicht liege ich auch mit meiner Meinung als Laie vollkommen daneben, ausschließen würde ich es nicht…
Ja ja, immer diese Mütter nachts um 3 mit Ihren Zwillingskinderwagen :-) auf der Autobahn.
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von bmw-driver43
und ab nach oben 😁
aus welchem Grund?
Sollten die versicherungsrelevanten Themen noch nicht geklärt sein, dann frag bitte konkret.
Andernfalls gibt es keinerlei Veranlassung, hier zu pushen.
Darüberhinaus habe ich den Titel angepasst - eine "kurze wichtige Frage" ist nicht unbedingt die optimale Titelwahl.
Bitte in Zukunft selbst dran denken.
Grüße
Schreddi