Unfall mit Rollerfahrer
Ermittlungsverfahren gegen sie wegen fahrlässiger Körperverletzung
Sehr geerter Herr xxxx,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 11.01.2011 folgende Entscheidung getroffen.
Das Ermittlungsverfahren wird gemaß §170 Abs.2 StPO eingestellt.
Die Sache wird zu Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben, §43 OWiG.
Mit freundlichen Grüßen
meine frage ich bin 18 und noch in der probe zeit..
" Das Ermittlungsverfahren wird gemaß §170 Abs.2 StPO eingestellt. "
" Die Sache wird zu Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben, §43 OWiG. "
was bedeuten die beiden genau ?
Beste Antwort im Thema
Ja ja, immer diese Mütter nachts um 3 mit Ihren Zwillingskinderwagen :-) auf der Autobahn.
22 Antworten
du wirst nicht Strafrechtlich für deinen Unfall mit Personenschaden belangt.
du wirst allerdings wohl noch ein Bußgeld für den Unfall bekommen.
Wenn du sagst, was du angestellt hast, kann man dir auch sagen ob deine Probezeit in Gefahr ist.
vorfahrt genommen von einem roller fahrer
um nachts 2:50Uhr
der roller fahre hatte kein licht hinter mir der auto fahre hat auch KEIN licht gesehen deswegen wurde es auch eingestellt glaub ich
mach dir keinen kopf, solange es keine punkte gibt ist alles gut. ansonsten nen anwalt nehmen.. mfg
Zitat:
Original geschrieben von beachi
mach dir keinen kopf, solange es keine punkte gibt ist alles gut. ansonsten nen anwalt nehmen.. mfg
anwalt hab ich schon eingeschaltet
er meinte er holt jetzt die sachen von Verwaltungsbehörde dann guckt er weiter
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von bmw-driver43
was is mit probezeit ??
die frage ist, was dir genau vorgeworfen wird!
die anzeige wegen körperverletzung hat NICHTS mit dem zu tun, was du von der bußgeldstelle verbrezelt bekommst....deswegen kannst du nicht davon ausgehen, nur weil das verfahren gegen dich eingestellt wurde, du auch straffrei aus der sache rauskommst....
solltest du hier also wegen "missachtung der vorfahrt" zur kasse gezogen werden, werden dies 100 bzw. 120€ (zzgl. rd. 25€ verwaltungsgebühr) werden, nebst 3 punkten...und da es sich hierbei um einen a-verstoß handelt, hast du nichtnur 2jahre mehr probezeit, sondern darfst auch eine nachschulung machen!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die frage ist, was dir genau vorgeworfen wird!Zitat:
Original geschrieben von bmw-driver43
was is mit probezeit ??die anzeige wegen körperverletzung hat NICHTS mit dem zu tun, was du von der bußgeldstelle verbrezelt bekommst....deswegen kannst du nicht davon ausgehen, nur weil das verfahren gegen dich eingestellt wurde, du auch straffrei aus der sache rauskommst....
solltest du hier also wegen "missachtung der vorfahrt" zur kasse gezogen werden, werden dies 100 bzw. 120€ (zzgl. rd. 25€ verwaltungsgebühr) werden, nebst 3 punkten...und da es sich hierbei um einen a-verstoß handelt, hast du nichtnur 2jahre mehr probezeit, sondern darfst auch eine nachschulung machen!
ja idiot hatte aber kein licht an
bin ich dann immer schuldig wegen "missachtung der vorfahrt"
Zitat:
Original geschrieben von bmw-driver43
bin ich dann immer schuldig wegen "missachtung der vorfahrt"
hast du ihm nun die vorfahrt genommen oder nicht?
wenn du ihm nicht die vorfahrt genommen hast, wieso kam es dann zu einem unfall? 😰
wie das nun ausgeht, entscheidet letzendlich ein richter, aber mit rückblick auf die uhrzeit des unfalles sowie dein alter mach dir mal keine allzugroßen hoffnungen da straffrei rauszukommen...
Naja, dass ein um 02:50 unbeleuchtet durch die Gegend heizendes Mopped nicht so einfach zu sehen ist, hat wohl (mit) dazu geführt, dass das Strafverfahren eingestellt worden ist. Ich würde durchaus in Betracht ziehen, dass auch die Bußgeldstelle - sofern der Sachverhalt den Schilderungen des TE entspricht - allenfalls nur ein geringes Verschulden seitens des TE feststellt.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
[.....] aber mit rückblick auf die uhrzeit des unfalles sowie dein alter mach dir mal keine allzugroßen hoffnungen da straffrei rauszukommen...
Straffrei wird er da mit Sicherheit nicht raus kommen!
Aber weshalb dem TE die Uhrzeit und sein Alter negativ zur Last gelegt werden soll, kann ich jetzt nicht wirklich nachvollziehen. 😕
Du bekommst einen Bußgeldbescheid von 35€, so wird es ablaufen. Keine Punkte.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Aber weshalb dem TE die Uhrzeit und sein Alter negativ zur Last gelegt werden soll, kann ich jetzt nicht wirklich nachvollziehen. 😕
es wird natürlich keiner bei den zuständigen stellen öffentlich zugeben....aber kombinier mal: "fahranfänger" gerade mal 18jahre alt, kurz vor 3 und im idealfall ist der unfall an einem wochenende passiert....
das sind regulär genau die unfälle die ins klischee der "disco-raser unfälle" passen...
nur das hier halt der rollerfahrer kein licht anhatte (den man auch gegen einen fußgänger, eine mutter mit kinderwagen einen skateborader etc. tauschen könnte - allesamt unbeleuchtet)
aber mehr wie abwarten und tee trinken bleibt dem te wohl vorerst nicht übrig....
Zitat:
Original geschrieben von FrankBTF
Du bekommst einen Bußgeldbescheid von 35€, so wird es ablaufen. Keine Punkte.
das wäre amok
wie kommst du darauf ?