Unfall mit Polizeifahrzeug
Hallo zusammen,
ich habe vergangene Woche hier schonmal einen Threat eröffnet, in dem ich den Unfall meiner Freundin mit meinem Auto auf Glatteis beschrieben habe und Fragen zu meiner Teilkasko hatte.
www.motor-talk.de/.../...nem-wagen-teilkasko-haftpflicht-t3706477.html
Habe dazu von euch allen sehr nette und kompetente Antworten erhalten. Vielen Dank dafür.
Wie in diesem Threat schon erwähnt ist die gerufene Polizei, die den Unfall aufnehmen wollte, von der anderen Seite in mein Auto gefahren. Der Schaden, den die Polizei verursacht hat ist klar abgegrenzt, sprich es wurden nur Teile beschädigt, die nicht vom ursprünglichen Unfall betroffen waren.
Da der Polizist erzählt hat, dass die grün weißen Autos nicht über eine Versicherungsgesellschaft versichert sind, bin ich mir unsicher, wie die Abwicklung des Schadens weiter läuft.
Einige Tage nach dem Vorfall habe ich mir das Kennzeichen des Polizeiautos geben lassen und habe angekündigt einen Gutachter zu beauftragen. Dafür würde mir mündlich auch das ok gegeben.
Lt. dem Gutachten beläuft sich der Schaden auf ca. 1100.- EUR.
Das Gutachten kostet knapp 400.- EUR.
Könnt ihr mir sagen, wie in diesem Fall weiter verfahren wird?
Gutachten bei der Polizei abgeben und das Geld überwiesen bekommen? Oder gibt es noch irgendwelche Regularien, die ich beachten muss?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Weil das Thema ein anderes ist.
Erster Threat bezog sich auf die Teilkasko / Haftpflicht von meinem Schaden.
Zwieter Threat bezieht sich auf die Haftung der Polizei.
Meiner Meinung nach klar strukturiert.
Evtl. gibt es auch Leute, die in Zukunft über die Suchfunktion dieses Thema finden und schnell an die benötigten Infos kommen ohne vorher die ganzen Beiträge bzgl. meines Schadens lesen zu müssen.
13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AndyLVT
Könnt ihr mir sagen, wie in diesem Fall weiter verfahren wird?
Gutachten bei der Polizei abgeben und das Geld überwiesen bekommen? Oder gibt es noch irgendwelche Regularien, die ich beachten muss?
Die Behördenfahrzeuge sind zwar nicht versichert, aber die Behörde bzw. das Land muss den Schaden wie eine Haftpflichtversicherung ersetzen. Die Schadenersatzansprüche sind ja gesetzlich festgelegt.
Von daher ist es genauso "einfach" wie bei einer Versicherung. Gutachten einreichen und Geld bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von AndyLVT
Wie in diesem Threat schon erwähnt ist die gerufene Polizei, die den Unfall aufnehmen wollte, von der anderen Seite in mein Auto gefahren. Der Schaden, den die Polizei verursacht hat ist klar abgegrenzt, sprich es wurden nur Teile beschädigt, die nicht vom ursprünglichen Unfall betroffen waren.
sorry fürs ot...aber DAS sind wieder die geschichten die einem keiner glaubt 😉 wir ham vor jahren auch mal etwas "heftig" bremsen müssen weil uns nachts n besoffener vors auto getorkelt ist und *WUMS* is uns der hintermann draufgesemmelt. der fahrer war dann auch sehr "aufgeregt" weil der wagen grad mal 5 tage alt war und hat den hinteren fahrer erstmal zur sau gemacht und verlangt "so und ihr holt jetzt die bullen, ihr seid doch besoffen"...daraufhin wurden da 2 dientsausweise gezückt und mit den worten "die polizei ist schon da!" der bitte nachgekommen 😉
aus dieser tatsache kann ich dir sagen das es wirklich so ist wie mein vorposter schon geschrieben hat: die polizeitautos sind praktisch "über das bundesland" versichert. also dein geld wirst du bekommen. aber es ist leider wieder so das vorurteile erfüllt werden....bei uns hast das fast ein jahr gedauert bis der schaden reguliert wurde, und es war nicht einfach.
Danke für die Antworten.
Bin schon mal beruhigt, dass es da keine Probleme geben sollte.
Allerdings hoffe ich, dass ich mehr Glück als onkel-howdy habe und nicht ein Jahr darauf warten muss.
Auszahlungsbetrag ist doch der Schadenswert abzüglich der 19% Steuer, richtig?
Und das Gutachten sollte soweit ich weiß auch vom Freistaat Bayern bezahlt werden.
Und warum eröffnest Du dafür einen neuen Thread?
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Weil das Thema ein anderes ist.
Erster Threat bezog sich auf die Teilkasko / Haftpflicht von meinem Schaden.
Zwieter Threat bezieht sich auf die Haftung der Polizei.
Meiner Meinung nach klar strukturiert.
Evtl. gibt es auch Leute, die in Zukunft über die Suchfunktion dieses Thema finden und schnell an die benötigten Infos kommen ohne vorher die ganzen Beiträge bzgl. meines Schadens lesen zu müssen.
natürlich sind Polizeiwagen auch versichert!
Die Versicherung für die Behördenfahrzeuge nennt sich Kommunaler Schadenausgleich, Kontaktinformationen findest Du unter
Richte Dich aber darauf ein, dass die Regulierung lange dauert.
Offensichtlich herrscht dort ständig Bearbeitungsstau 😠
Hinsichtlich der Regulierung:
Ja, Du kannst nach Gutachten abrechnen lassen und würdest dann ohne weitere Belege den Nettowert des Gutachtens erhalten.
Übrigens:
Grundsätzlich hast Du natürlich Anspruch darauf, einen Gutachter zu beauftragen.
Aber andererseits bist Du auch zur Schadenminderung verpflichtet.
Bei einem Schaden von 1.100 Euro und Gutachterkosten von 400 Euro ist das schon ziemlich grenzwertig,
aber das muss nicht unbedingt bedeuten, dass die Gutachterkosten nun nicht übernommen werden,
zumal Du ja ein mündliches "OK" erhalten hast, das eigentlich genauso viel Wert ist wie ein schriftliches OK, es sei denn, der Auskunftgebende kann sich nicht mehr erinnern 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Jack Sutherland
natürlich sind Polizeiwagen auch versichert!
Nö, hast du selber schön erklärt warum nicht. Die Schäden werden direkt vom Land aus dem Stattssäckl reguliert, da ist keine Versicherung zwischen.
Allerdings verhalten die sich ähnlich. Schuldfrage klar? Finden die was zu kürzen am Schaden? Ist alles eindeutig geht die Schadenregulierung m.E. nach verhältnismäßig zügig, in anderen Fällen zieht sich das wie bei anderen Versicherungen auch.
Zitat:
Nö...
jetzt könnte man eine Diskusion über die Definition einer Versicherung anfangen, aber das wäre am Thema vorbei 🙂
Der Unterschied ist doch ganz einfach:
Versicherungen von Privat- und Firmenfahrzeugen sind beitragsfinanziert und Versicherungen von Fahrzeugen staatlicher Organe sind steuerfinanziert.
(PflVG)
§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, ... eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden ... abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
(1) § 1 gilt nicht für
1. die Bundesrepublik Deutschland,
2. die Länder,
3. die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern,
4. die Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören,
...
(2) Die nach Absatz 1 Nrn. 1 bis 5 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter haben, sofern nicht auf Grund einer von ihnen abgeschlossenen und den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Versicherung Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird, bei Schäden der in § 1 bezeichneten Art für den Fahrer und die übrigen Personen, die durch eine auf Grund dieses Gesetzes abgeschlossene Haftpflichtversicherung Deckung erhalten würden, in gleicher Weise und in gleichem Umfang einzutreten wie ein Versicherer bei Bestehen einer solchen Haftpflichtversicherung. Die Verpflichtung beschränkt sich auf den Betrag der festgesetzten Mindestversicherungssummen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
(PflVG)
§ 1
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(1) § 1 gilt nicht für
.
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...
(2)
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.
.
Die Verpflichtung beschränkt sich auf den Betrag der festgesetzten Mindestversicherungssummen.
Und was passiert, wenn der Fall eintreten sollte, daß der Schaden höher ist als der Betrag der festgesetzten Mindestversicherungssummen?
nach Ausschöpfung der abgeschlossenen Versicherungssummen (die auch höher als die Mindestversicherungssummen sein können) haftet der Schadenverursacher mit seinem Vermögen (Privatvermögen, Firmenvermögen, ... - je nach dem, was es für eine Person ist)
ist kein Vermögen vorhanden, erwirbt man einen Titel, den man vielleicht irgendwann mal einlösen kann oder man wendet sich an die Verkehrsopferhilfe
Dieser Sachverhalt ist mir bekannt.
Ich dachte nur, vielleicht haben sich die Staatsorgane in diesem Punkt auch wieder einen Sonderstatus geschaffen...😉