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Unfall mit Oldtimer (190 SL), benötige schnelle Hilfe von Euch

Themenstarteram 2. März 2011 um 19:27

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Meine Eltern hatten vor 4 Wo. einen Unfall mit Ihrem 190SL. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat eine Stoppstelle mißachtet und ist in den linken Vorderbau des 190er gerauscht. Zum Glück nur Blechschaden! Polizei war da, ist aber nachdem es nur ein Blechschaden war wieder ab. Unfallverunsacher hat sofort Schuld zugegeben. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer hat den Unfal beobachtet und ist als Zeuge vorhanden.

Nach der 1-3 Tagen kam von dr gegnerischen Versicherung ein Schreiben, indem Sie schreiben, daß sie den Schaden im Rahmen Ihrer Erstattungspflicht zahlen.

Daraufhin wurde von meinem Vater ein KFZ-Gutachter beauftragt den entstandenen Schaden zu begutachten. Dieses Gutachten liegt seit ca. zwei Wochen uns und der gegnerischen Versicherung vor.

Heute dann der Anruf der gegnerischen Versicherung, das morgen ein Gutachter ihrerseits, den Schaden begutachten möchte. Mein Vater hat bereits zugesagt.

Meine Frage an Euch:

Soll man dem Gutachter wieder absagen?

Dann zum RA um das bereits vorhandene Gutachten von der gegnerischen Versicherung anerkann zu bekommen?

Was würdet Ihr sagen?

Habe ein ungutes Gefühl bei gegnerischen Gutachtern.

Bräuchte bitte Eure schnelle Hilfe!!!

Danke.

Gruß,

Roland

Beste Antwort im Thema

@mik101: Wenn es 100 Urteile gibt, die das Recht zu einer Nachbesichtigung zusprechen, wirst Du auf der von Dir verlinkten (interessengesteuerten Propaganda-) Seite nur das 101 dagegen finden...

 

@TE:

Bei einem Unfall mit einem Oldtimer ist die Schadenhöhe immer problematisch, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht mit modernen Großserienfahrzeug-Unfällen verglichen werden können.

 

Ob es ein "Recht" zur Nachbesichtigung gibt, ist ebenso umstritten wie zweitrangig.

Denn wenn Du dem Versicherer die Nachbesichtigung verwehrst, wird er nach Aktenlage entscheiden und ggf. nur einen Teil regulieren und Dir (bzw. Deinen Eltern) bliebe in letzter Konsequenz dann nur der Klageweg.

 

Dem gerichtlich bestellten Gutachter müssen sie den Wagen zeigen, wenn sie den Prozess gewinnen wollen.

 

Ich würde daher der Besichtigung immer zustimmen und nur wenn das Ergebnis Anlass zum Streit gibt, auch wirklich streiten.

 

Das ist die einfachste und stressfreieste Variante. Ist aber nur meine Meinung. Ich bin bereit zu wetten, dass Du noch fünf Antworten bekommen wirst, die Dir raten, die Besichtigung zu verweigern.

Diese Leute müssen dann aber auch nicht die Folgen ertragen...

 

Eure Entscheidung.

 

Gruß

Hafi

 

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Bei meinem Oldie z.B. wäre es sicher mehr als schwierig überhaupt noch an Blechteile zu kommen.

Technisch gibt es für diese Autos so gut wie alles, nur Karosserieteile sind eigentlich garnicht mehr zu bekommen.

Wie würde man in so einem Falle denn begutachten?

Wäre ein Blechschaden automatisch ein wirtschaftlicher Totalschaden und das Auto nur noch zum Ausschlachten geeignet?

Man kann da schon noch etwas mit Ident- oder Gebrauchtteilen machen. Natürlich muss man das dann auch bei den Arbeitszeiten entsprechend berücksichtigen. Die Teile müssen ja unter Umständen angepasst werden.

 

Und das muss man dann sehen und beurteilen, am besten bei der Reparatur....;)

 

Ein Sachverständiger der sich ein wenig mit Oldies auskennt hat da schon

Informationsquellen über die er "etwas mehr erreichen kann wie der Otto

Normalo..:D"

 

Aber Wunder vollbringen kann er natürlich auch nicht. Die Classic- Data (zum Beispiel) verfügt da über sehr gute Kontakte zu den Clubs und vielen Fachhändlern und Restauratoren. Da geht oft was und man bekommt Tipps und Hilfe.

 

Ich habe da schon des öfteren in schwierigen Fällen Rat und Hilfe bekommen, wo ich allein sicher nicht weitergekommen wäre.

 

Mit der Intention an´s Auto gehen, "Scheiße, das ist viel Arbeit, den muss ich unbedingt tot schreiben" ist sicher der falsche Weg.

 

Gruß

 

 

Delle

Also ich persönlich wäre sehr traurig, wenn ich meinen Oldie wegen eines Blechschadens stilllegen müsste.

Na ja, hoffen wir mal dass nix passiert. :)

Das wünsche ich dir natürlich auch nicht.

 

Aber Oldtimerfahrer denken ja für die Trottel im Verkehr mit und sind deswegen

nicht so oft in Unfälle verwickelt. :)

 

Gruß

 

Delle

Rattenscharfes Teil :D

 

Aufgenommen vor einer geilen Kulisse...:)

 

Gruß

 

Delle

am 5. März 2011 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hier geht es aber in erster Linie um die Reparatur und nicht um den Martkwert. Und die ist nicht

ganz so einfach zu bewerten, wie die eines 08/15 Standardauto. ;)

Gruß

Delle

das kannst du nicht trennen. der marktwert ist die obergrenze bis zu der die reparatur bezahlt wird.

teile für den sl sind relativ gut zu bekommen.

selbstverständlich kann ich das trennen und auch bewerten, weil das ist mein Beruf.

 

Die Obergrenze für die Reparatur liegt im übrigen bei 30% über dem Marktwert respektive dem Wiederbeschaffungswert.

 

Das zu deiner Information. :)

 

Gruß

 

Delle

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