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Unfall mit offener Schuldfrage

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 20:21

Hallo,

ich habe in meinem Auto was unter den vordersitz suchen wollen und habe das durch die hintere Tür gemacht. Die hintere Tür war also offen. Nach ca. 30s knallte es laut hinter mir und tatsächlich ist jemand gegen die Tür gefahren.

Schaden habe ich sofrt meiner Versicherung gemeldet und bei der gegnerischen Versicherung.

Da ich nicht ewig auf eine Regulierung warten kann, wer Schuld hat, hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.

Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.

Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?

Versucht meine Versicherung automatisch bei der gegnerischen das Geld für den Schaden einzutreiben?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.

Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.

...

Wenn du die VK in Anspruch nimmst dann ist es nicht sicher, dass die das später rückabwickeln.

Das würde ich mir schriftlich geben lassen.

Wenn die Versicherung ihm mitgeteilt hat, dass der Schadenrückkauf möglich ist bzw. Sie den Regress gegen die gegnerische Versicherung führen, kann man das ruhig glauben. Allerdings sollte es eine Aussage der Schadenabteilung und nicht des Außendienstes sein. Dann kann man sich getrost sicher sein

Allerdings wird sich die Kaskoversicherung nur die darüber abwickelbaren Kosten - sprich nur Reparaturkosten zurückholen. Im Haftpflichtschadenfall hast Du diverse Ansprüche die darüber hinaus gehen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Du deinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflicht geltend machst, damit die Kasko nur noch das Regress-Schreiben verschicken muss, wenn alles abgefrühstückt ist.

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?

...

Kann sein, dass die Versicherungen das unter sich aushandeln, letztendlich müsstest du aber den Klageweg beschreiten, wenn dir die Entscheidung nicht gefällt.

Ich teile diese Vermutung nicht. Meiner KFZ-Haftpflichtversicherung ist üblicher Weise schnurz egal, wie die gegnerische Versicherung reguliert. Man muss schon seinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen - wer darauf wartet, dass die Versicherungen irgenwann mal untereinander Kontakt aufnehmen, wartet auf den Sankt Nimmerleinstag.

Also, bei Rechtsschutz Anwalt einschalten, sonst Risiko abwägen, ob Du im Zweifel Bauchschmerzen hättest, wenn Du Anwaltskosten (schnell 400-500 EUR) selber tragen kannst.

Bedenke, sollte deine Kaskoversicherung ein Gutachten erstellen, werden auch hier nur die Positionen aufgeführt, die Kaskorelevant sind.

Eine Bemessung des Nutzungsausfalls bzw. eine Wertminderung suchst du hier vergebens.

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Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 16:48

Zitat:

@Vogelhaus schrieb am 11. Dezember 2014 um 17:39:28 Uhr:

Wen hat denn die Polizei verwarnt? Du hast dann doch bestimmt einen Unfallbogen bekommen. Da steht oben links 01 und daneben in der nächsten Spalte 02. Wo sind denn deine Personalien eingetragen unter 01 oder unter 02.

Nein die Polizei wollte nichts aufnehmen, da es ein Bagatellschaden ist.

Auch bei Bagatellschäden muss die Polizei den Unfall aufnehmen wenn es einer der Beteiligten wünscht. Wie lange ist der Unfall denn her. Es lässt sich doch feststellen welcher Streifenwagen vor Ort war. Sprich mit denen vielleicht erinnern sie sich noch an den Unfall. Wenn ja kann das Protokoll auch im nachhinein gefertigt werden.

Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 17:46

Zitat:

@Vogelhaus schrieb am 11. Dezember 2014 um 17:55:23 Uhr:

Auch bei Bagatellschäden muss die Polizei den Unfall aufnehmen wenn es einer der Beteiligten wünscht. Wie lange ist der Unfall denn her. Es lässt sich doch feststellen welcher Streifenwagen vor Ort war. Sprich mit denen vielleicht erinnern sie sich noch an den Unfall. Wenn ja kann das Protokoll auch im nachhinein gefertigt werden.

War vorgestern Abend, sollte ich also zum Revier fahren?

Zitat:

@Vogelhaus schrieb am 11. Dezember 2014 um 17:55:23 Uhr:

Auch bei Bagatellschäden muss die Polizei den Unfall aufnehmen wenn es einer der Beteiligten wünscht. Wie lange ist der Unfall denn her. Es lässt sich doch feststellen welcher Streifenwagen vor Ort war. Sprich mit denen vielleicht erinnern sie sich noch an den Unfall. Wenn ja kann das Protokoll auch im nachhinein gefertigt werden.

Seit wann das denn? Die Polizei muss nichtmal kommen, wenn ein Unfall mit Sachschaden ohne Personenschaden vorliegt. Geschweige denn aufnehmen.

Kollege da irrst du aber gewaltig. Die Polizei muss kommen, da verwechselst du etwas mit der Ausland da kommt die Polizei teilweise nur bei Personenschaden, auch wenn keiner verletzt ist, wenn ein Unfallbeteiligter darauf besteht muss der Unfallbogen ausgefüllt werden. Aus diesem Bogen kann man dann erkennen wer der Unfallverursacher ist.

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