Unfall mit Fahrerflucht und dann die HUK

Ich will einfach mal den Fortgang eines Schadens beschreiben. Ich schreibe das mal in kurzen Sätzen:
Am 8.5.2019, KFZ meiner Frau stand auf einem Parkstreifen (meine Abholung aus der Klinik)
Mich abgeholt, natürlich nicht um ihr Auto herum gegangen Betreff Begutachtung, wer macht das schon
Zu Hause dann festgestellt, das hinten links fette Schrammen sind und der Stoßfänger gedellt ist.
Natürlich geärgert. Lokale Online-Zeitung gelesen und dort wurde der Besitzer eines schwarzen Kfz gesucht, weil ein Zeuge den Vorgang gesehen hat und die Polizei gerufen hat. Die Polizei kam nach Murphy Law natürlich, als wir schon weg waren. Der Unfall geschah also in dem Zeitraum zischen Abstellen des Kfz und unserer Wegfahrt.
Bei der Polizei gemeldet, die hatte den Unfallschädiger schon ausfindig gemacht, ihn auch besucht, ihn angezeigt wegen Fahrerflucht, Versicherungsdaten bekommen, HUK informiert, also alles ganz normal.

Werkstatt aufgesucht, die hat die Hände bei der Erwähnung HUK über dem Kopf zusammengeschlagen. die arbeiten nur mit Gutachter, das gibt Probleme.
Gutachter beauftragt, Rechnung an den Rechtsanwalt geben lassen (Rechtsschutz natürlich vorher informiert)
Unfallverursacher hat sich einfach nicht bei seiner Versicherung gemeldet,
Die Akte mäanderte zwischen Staatsanwaltschaft, gegn. Anwalt, Polizei und unserem Anwalt hin und her
Nach 60 Tagen hat Gutachter seine Rechnung an ein Inkassobüro gegeben.
Frau bekam Mahnung des Inkassounternehmens mit Androhung eines Mahnverfahrens, Grund:
die HUK hatte trotz mehrmaliger Aufforderung nicht reagiert, deshalb jezt meine Frau, sie hat dann erst einmal bezahlt, um dem Mahnverfahren zu entgehen.
Nach vielen Schreiben vom Anwalt an HUK, u.a. mit Prozessandrohung gegen Vers., von uns an Vers. und an Inkassobüro, an Staatsanwaltschaft, wird jetzt bezahlt.
Ein Minischaden von ca. 1000 € verursacht so eine Menge Kosten/Aufwand:
2 Anwälte, Staatsanwaltschaft, Polizei, Gutachter, Werkstatt-KV, Porto, Telefon, Zeit, jetzt noch das Gericht
wegen Fahreflucht.
Für mich schwer zu begreifen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beachi schrieb am 9. November 2019 um 18:33:20 Uhr:


ganz normaler werdegang, wenn sich der eigene versicherte nicht meldet.. ich kann hier keine auffälligkeiten erkennen. nicht nur die huk handhabt das in solchen fällen so, sondern nahezu jeder andere versicherer auch.

Schlimm genug!
Wenn, wie hier, feststeht, dass das versicherte Fahrzeug den Unfall verschuldet hat, braucht es für die Regulierung weder die Aussage des VN noch die Ermittlungsakte.
Und ob diese regelmäßige Regulierungsverzögerung auf Unfähigkeit, Faulheit oder Schikane des Sachbearbeiters beruht, macht für den Geschädigten keinen Unterschied.
Sie ist ärgerlich und unnötig...

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Zitat:

@hk_do schrieb am 9. November 2019 um 20:54:12 Uhr:


Was mich eher irritiert ist, dass ein Inkassobüro auch noch Geld verdienen durfte.

Hatte der Anwalt wirklich dazu geraten, die Rechnung des Sachverständigen nicht zu bezahlen?

Ich hätte nämlich glatt vermutet, dass die Mehrkosten durch das Inkassoverfahren von der gegnerischen Versicherung nicht erstattet worden wären...

Der Sachverständige hat eine Rechnung erstellt, mit Zahlungsziel von 60 Tagen.
Der Anwalt sagte meiner Frau, alles liefe jetzt über ihn, also auch die Rechnung.
Rechnung ging direkt zum Anwalt. Susi Sorglos beim Anwalt (die machen so etwas ja nicht selber) legt Rechnung zu den Akten, ohne auf das Zahlungsziel zu achten. Dann kam das Inkassounternehmen ins Spiel (die aber sehr freundlich waren und auch nur ihrem Auftrag nachkamen).
Um dem angedrohtem Mahnverfahren zu entgehen, hat meine Frau bezahlt.

Letztendlich wird alles bezahlt. Ich wollte mit meinem Beitrag nur einmal deutlich machen, was in einem Verfahren unterwegs alles aufkommen kann. Hier heißt es oft lapidar, nimm eine Anwalt, dann wird alles gut.
Ist eben nicht immer so!

Nimm dir einen guten Anwalt und alles wird gut 😛.

Nett, dass du im vorletzten Beitrag erstmals erwähnt hast, dass der Unfallgegner bei der Polizei alles zugegeben hat.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 9. November 2019 um 19:55:44 Uhr:


Dein Anwalt ist aber auch ein schöner Knaller. Oder ist das etwa so "normal"?
Oder war es gar nicht "dein" Anwalt sondern eher der der Werkstatt?
Welche Rolle spielt eigentlich die eingangs erwähnte Rechtschutzversicherung?

Edit.
Sorry, nochmal gelesen.
Ist eher der Gutachter gemeint.

Weil der Schaden >1000 € ist, ist lt. Anwalt ein Gutachter nötig, den haben wir dann beauftragt
in der Annahme, das alles in sehr kurzer Zeit geregelt wird.
Der Anwalt bekommt keine Empfehlung von uns, um das mal gemäßigt auszudrücken.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. November 2019 um 11:59:49 Uhr:


Nimm dir einen guten Anwalt und alles wird gut 😛.

Nett, dass du im vorletzten Beitrag erstmals erwähnt hast, dass der Unfallgegner bei der Polizei alles zugegeben hat.

Ich wollte meinen Beitrag nicht noch länger werden lassen 😁

Uns fehlt, im Gegensatz zu einigen anderen hier im Forum, einfach die Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Polizei und Anwälten 😉

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Tja, so ein Verfahren haben wir auch gerade. Machten vor Gericht ihre Falschaussage (starker Widerspruch zum Rekonstruktionsgutachten) und sitzen nun - dummerweise aber wieder in ihrem Heimatland.

In eigener Sache hat mal ein Zeuge (Fahrlehrer) meinen so riskanten Fahrstil beim ständigen Überholen mit dem damaligen Käfer beschrieben. Den Unfall selbst hat er nicht gesehen, war trotzdem als Erster am Unfallort. Erst das OLG hat zu diesem "Zeugen" nur einen Satz verloren - Aussage irrelevant, da nicht Augenzeuge des Unfalls.

Vorm Landgericht hier hat sich vor vielen Jahren mal ein Richter als Zeuge blamiert, das Unfallauto gab er in einer anderen Farbe an, als einziger und falsch. War immer lustig, wenn der einem Zeugen dann erklärte, daran müsse er sich doch erinnern können.

@Luebecker220 schrieb am 11. November 2019 um 11:39:08 Uhr:

Zitat:

Du meinst also, nach einem Unfall darf es 3 Jahre dauern bis zum Abschluss? Was macht denn der Geschädigte in der Zeit, wo das Auto nicht fahrbereit, er aber darauf angewiesen ist.

Ganz einfach: er erhält eine Nutzungsausfallentschädigung, welche in Tagen im Gutachten angegeben ist und kauf dann ein neues Auto. Die Kosten dafür (bspw. Zinsen) muss die Versicherung begleichen. Wenn es dann eben 3 Jahre sind ...

Interessant wäre es in der Tat mal, wenn der Geschädigte kein Geld geliehen bekommt (z.B. unterirdische Schufa) und schlichtweg kein Geld zu einer Neubeschaffung hat und auftreiben kann.

Wenn dabei alle Voraussetzungen eingehalten sind, erhöht das den Nutzungsausfall kräftig.

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. November 2019 um 10:15:26 Uhr:



@Luebecker220 schrieb am 11. November 2019 um 11:39:08 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. November 2019 um 10:15:26 Uhr:



Zitat:

Du meinst also, nach einem Unfall darf es 3 Jahre dauern bis zum Abschluss? Was macht denn der Geschädigte in der Zeit, wo das Auto nicht fahrbereit, er aber darauf angewiesen ist.

Ganz einfach: er erhält eine Nutzungsausfallentschädigung, welche in Tagen im Gutachten angegeben ist und kauf dann ein neues Auto. Die Kosten dafür (bspw. Zinsen) muss die Versicherung begleichen. Wenn es dann eben 3 Jahre sind ...

Interessant wäre es in der Tat mal, wenn der Geschädigte kein Geld geliehen bekommt (z.B. unterirdische Schufa) und schlichtweg kein Geld zu einer Neubeschaffung hat und auftreiben kann.

Liest sich gut und richtig, und meine Frau bekommt auch für 3 Tage Nutzungsentschädigung, aber erst im nachhinein, den Leihwagen bezahlen müsste sie aber gleich. Aber das Problem, welches ggf. auftreten könnte, hast Du ja auch erkannt.

Dispo-Nutzung wird vorausgesetzt vom Teilnehmer der modernen dynamischen Gesellschaft. Und für jetzt vielleicht 15% p.a. Leihgebühr ist die Kohle ja fast geschenkt.
Vielleicht kann man die Zinsen ja auch von der Versicherung zurück bekommen, mal fragen.

Das ist keine vielleicht-man-kann-mal-fragen Frage. Die Vers. muss entstandene Kosten der Geldaufnahme ersetzen. Jedoch trifft den Kunden eine Schadenminderungspflicht. Jenachdem kann also der Dispo oder ein Kredit oder das eigene Barvermögen zu nutzen sein.
Daher ja die Frage: Was wenn pleite und Kredit nur beim Geldhai 😉

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