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Unfall mit ausländischen Kfz, wie vorgehen

Themenstarteram 6. Februar 2019 um 13:11

Hallo,

Ich hatte gestern einen Vorfall auf der BAB. Ein rumänischer Trailer hat seine Auffahrrampe verloren und ich bin dann mit 120 drüber. Hat ordentlich gerumpelt, bis auf einen Riss im Reifen außen sehe ich aber nix.

Meine Frage wäre wie ich jetzt vorgehen soll. Polizei , Zeuge , Bericht, grüne Karte Kopie habe ich. Rechtschutz aber nicht. Macht es Sinn ohne Anwalt überhaupt was zu machen? Würde gerne den Wagen checken lassen, habe aber Sorge auf den Kosten sitzen zu bleiben. Was man so hört ist ein Umgang mit den deutschen grüne Karte Büros problematisch.

Beste Antwort im Thema

Geh nicht einfach so auf die Hebebühne, sondern kontaktiere einen RA und einen Gutachter. Kosten entstehen für dich im Ergebnis nicht, da die hiesigen Regulierungsbevollmächtigten für ausländische Versicherer aber oft sehr langsam sind, kann es sein, dass du in Sachen Gutachter und Anwalt irgendwann in Vorleistung gehen musst.

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Du bist zu 100% Geschädigter, jeder auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt wird wissen, was zu tun ist.

Wenn du das Risiko (Rumpeln..evtl. Beschädigung des Unterbodens)

besser einschätzen möchtest, geh in deine Werkstatt auf die Hebebühne.

Geh nicht einfach so auf die Hebebühne, sondern kontaktiere einen RA und einen Gutachter. Kosten entstehen für dich im Ergebnis nicht, da die hiesigen Regulierungsbevollmächtigten für ausländische Versicherer aber oft sehr langsam sind, kann es sein, dass du in Sachen Gutachter und Anwalt irgendwann in Vorleistung gehen musst.

Und da ist es Aufgabe des Anwaltes, das ein wenig zu beschleunigen. Z.B. indem mit dem ersten Anschreiben bereits alles beigefügt wird, auch das Gutachten über die Schadenshöhe. Ich hab mal eine Abgasanlage auf der BAB überfahren, äußerlich kein Schaden zu sehen, nur meine Abgasanlage musste was abgekommen haben, Auto war sehr laut. Ergebnis des Gutachtens: Schaden über 8.000,- €. U.a. waren beide Kats eingedellt und hätten erneuert werden müssen.

Lustig find ich immer die Empfehlungen für die "auf Verkehrsrecht spezialisierten" Anwälte. Sowas ist so ziemlich für jeden Anwalt tägliches Brot. Und ich kenne keinen Anwalt, der so was nur gegen Vorkasse annimmt.

Nein, nicht gegen Vorkasse. Aber sicherheitshalber muss gesagt werden, dass der Geschädigte Anwalt und SV beauftragt, also auch deren Honorar zu zahlen hat. Falls der Regulierungsbevollmächtigte sich nicht bewegt, kann dem SV irgendwann der Geduldsfaden reißen. Dem Anwalt theoretisch auch, aber dieser wird im Zweifel vorher die Klage degen das Büro Grüne Karte vorantreiben ;)

Themenstarteram 6. Februar 2019 um 15:22

Das ist dann eben mein Dilemma, will ich hier Ausgleich dann muss ich das wohl in Kauf nehmen. Weiß zufällig jemand in welcher Frist man die gegnerische Seite informieren muss? Bzw. Anwalt und VS. Frage deshalb weil ich beruflich bis Freitag verhindert bin ehe ich dafür Zeit habe

Zitat:

@Zfanatic schrieb am 6. Februar 2019 um 16:22:06 Uhr:

Das ist dann eben mein Dilemma, will ich hier Ausgleich dann muss ich das wohl in Kauf nehmen. Weiß zufällig jemand in welcher Frist man die gegnerische Seite informieren muss? Bzw. Anwalt und VS. Frage deshalb weil ich beruflich bis Freitag verhindert bin ehe ich dafür Zeit habe

Die Frist läuft am 31.12.2022 ab.

Bis zur Verjährung sollte der TE aber nicht wirklich zuwarten. Zeitnah zum Anwalt und zum Gutachter und dann läuft das schon.

Einen RA zu beauftragen geht auch schnell. Du musst noch nicht mal vorstellig werden, kurz anrufen und die Unterlagen können dann in der Regel per Mail geschickt werden.

Aber mal selbst drunterkrabbeln mit Wagenheber oder für nen 10.- in einer kleinen Bude vor Dienstschluss auf die Bühne. Dann mal geguckt und 50 extrem teure Handyfotos gemacht... :)

Zitat:

@Zfanatic schrieb am 6. Februar 2019 um 14:11:38 Uhr:

Hallo,

Ich hatte gestern einen Vorfall auf der BAB. Ein rumänischer Trailer hat seine Auffahrrampe verloren und ich bin dann mit 120 drüber. Hat ordentlich gerumpelt, bis auf einen Riss im Reifen außen sehe ich aber nix.

Meine Frage wäre wie ich jetzt vorgehen soll. Polizei , Zeuge , Bericht, grüne Karte Kopie habe ich. Rechtschutz aber nicht. Macht es Sinn ohne Anwalt überhaupt was zu machen? Würde gerne den Wagen checken lassen, habe aber Sorge auf den Kosten sitzen zu bleiben. Was man so hört ist ein Umgang mit den deutschen grüne Karte Büros problematisch.

Du hast eine pn

Ich hatte zwei Mal Unfälle mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen als Gegner, die beide problemlos abgewickelt wurden.

Üblicherweise übernimmt die Abwicklung ein deutscher Versicherer, man muss sich also nicht mit einer ausländischen Versicherung rumschlagen. Ich hatte den Eindruck, dass es den deutschen Partnern recht egal war, da die die Kohle von den ausländischen Unternehmen wiederkriegen.

Ausland und Ausland ist ja auch noch ein Unterscheid.

Bei EU-Ausland ist das i.d.R. alles rechtlich und Ablauf-mäßig einigermaßen klar.

Außerhalb der EU wird es sicher problematischer, obwohl es auch da Abkommen gibt.

Rumänien ist bekanntlich aber EU-Ausland.

Wäre der Unfall-Gegner aus Russland beispielsweise, könnte der Vollzug schwieriger

werden.

Dann sind auch noch gewerbliche und private Fahrzeuge zu unterscheiden.

Gewerbliche Fahrzeug-Halter (z.B. Speditionen) sind i.d.R. professionell unterwegs

und werden ein höheres Interesse an wenig Ärger haben als private Halter.

So würde ich das sehen, habe aber keine konkreten Erfahrungswerte aufzuweisen.

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