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Unfall mit ausländischem Fahrzeug - Grüne Karte

Themenstarteram 11. November 2014 um 8:43

Hallo zusammen,

wir haben uns vor einem 1/2 Jahr einen GolfPlus gekauft. Keine 2 Jahre alt und natürlich noch sehr gut in Schuss.

Vor 10 Tagen nun, ist ein ungarischer LKW in unser parkendes Fahreug gefahren, hat lt. Poliztei 10 Minuten gewartet, dann einen Zettel mit Kennzeichen, Anschrift und Firmenstempel (!) einer Mietwagenagentur in Ungarn hinterlassen und ist dann weitergefahren. Hat also Fahrerflucht begangen.

Der Schaden sieht schon erheblich aus. Stoßstange ist abgerissen, Kotflügel, Spiegel und Tür sind zum Teil ebenfalls starkt beschädigt. Erste Schätzung der Autowerkstatt liegt bei ca. 4000,- Euro. (Leider sind wir nicht Vollkasko versichert). Eine Achsvermessung wurde vorgenommen. Hier ist aber alles ok.

Die Grüne Karte ist eingeschaltet und ermittelt nun den Fahrzeughalter und Versicherung anhand des Kennezichens.

Lt. Grüne Karte kann die Ermittlung und Kontaktaufnahme aber über 6 Wochen in Anspuch nehmen.

Hier meine Fragen.

1. Wenn wir in Vorleistung gehen, also das Auto schon jetzt reparieren lassen, können uns dadurch Nachteile entstehen, weil die Versicherung des Unfallverursachers dann ja praktisch vor vollendete Tatsachen gestellt wird?

2. Ich möchte einen Autogutachter hinzuziehen.

Nehme ich das Angebot der Autowerkstatt an oder ist es besser, wenn ich mich selbst unabhängig um einen Gutachter kümmere, z.B. Dekra oder so?

Ich hoffe natürlich, dass der Fahrzeughalter ermittelt wird, dennoch bleibt ein Restrisiko, dass die Kosten doch irgendwo bei uns hängen bleiben könnten.

3. Hat jemand von euch schon mal Erfahrungen mit der Grünen Karte gemacht? und weiß,was deren Funktion genau ist, also außer der Ermittlung der Daten (Versicherung/Fahrzeughalter) aus dem Ausland?

 

Ich freue mich über hilfreiche Antworten.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@germania47 schrieb am 12. November 2014 um 13:40:20 Uhr:

 

Dann beauftrage doch den Dekra in der Volkmarstr. (Tempelhof)

Toller Tipp, ich denke, er möchte lieber einen unabhängigen Gutachter.

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25 Antworten
Themenstarteram 12. November 2014 um 17:00

Puhh, also dann doch nicht der Richtige? Wieso? Und was unterscheidet diesen von anderen dann besseren Gutachtern?

Telefonat war wie beschrieben freundlich und kompetent. Berlin-kfz-gutachter sind recht groß, unabhängig und verfügen über vereidigte Gutachter. Ich dachte das hört sich prima an.

am 12. November 2014 um 17:14

Eine qualifizierte Empfehlung dürftest du von der Handwerkskammer oder IHK erhalten

ich habe zwar keine Erfahrungen damit, aber grundsätzlich kann das Büro grüne Karte doch nicht 6 Wochen brauchen, den Korrespondenzversicherer ausfindig zu machen? Dürfte doch nur eine Excel-Tabelle sein ?!

Darüber hinaus würde ich vor Einschaltung eines Gutachters ggfls. noch warten. Korrigiere man mich wenn ich falsch liege, aber wenn es bei ungarischen KH-Versicherern nicht zum Entschädigungsumfang gehört, Gutachterkosten zu erstatten, bleibt der TE auf selbigen schonmal sitzen..

Da der Unfall in Deutschland war gilt deutsches Recht.

Folglich müssen auch die Gutachterkosten erstattet werden.

Übrigens, die pauschale Beurteilung des Dekra bei Eigenbeauftragung in dem Thread halte ich für absoluten Nonsens.

Stimmt auffallend, daher gehören aus Anwaltskosten zur Schadenssumme. Einfach mal den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, ist eine kostenfreie 0800er Nummer, geht schnell und vielleicht können die ja auch ohne ausl. Haftpflichtversicherung die notwendigen Angaben machen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. November 2014 um 21:31:56 Uhr:

Stimmt auffallend, daher gehören aus Anwaltskosten zur Schadenssumme. Einfach mal den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, ist eine kostenfreie 0800er Nummer, geht schnell und vielleicht können die ja auch ohne ausl. Haftpflichtversicherung die notwendigen Angaben machen.

Aus Ungarn????

Nein, in Deutschland. Näheres hier http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html , da ist alles ganz genau beschrieben.

Da sind übrigens auch Links für eine direkte Abfrage in einigen Ländern. Ungarn zählt leider nicht dazu. Daher über die gdv eine formularmäßige Anfrage halten.

Es ist ja schön dass der Unfall in Deutschland passiert ist, aber wenn der ungarische Versicherer im Leistungsumfang seiner Entschädigung keine Erstattung für Gutachterkosten vornimmt, wird er das auch bei einem Unfall in Deutschland nicht tun.... Dann bleibt noch die zivilrechtliche Inanspruchnahme des ungarischen Fahrers ;) Viel Freude...

Wie kommst du auf diese IMO irrige Annahme?

Es kommt deutsches Verkehrs- und Schadenersatzrecht zur Anwendung.

Ich bin mir da absolut unsicher, so habe ich es ja auch geschrieben, aber :

Deutsches Schadenersatzrecht hin oder her:

Wenn in Ungarn im KH - Bereich Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten, Mietwagenkosten nicht erstattungsfähig sind, haben die dann ganz sicher eine Leistungserweiterung sobald die Ungarn ins Ausland fahren???

Ich weiß es nicht,würde es aber auch nicht unterstellen...

OK, hab mich zum Thema Büro Grüne Karte mal schlaugelesen und nehme alle Bedenken zurück.

Einzig wichtig wäre noch zu klären, dass für das Fahrzeug ordnungsgemäß Versicherungsschutz bestanden hat (das macht ja das Büro Grüne Karte) - sonst bliebe nur die Verkehrsopferhilfe.

Ggfls. wäre es bei solch einer Konstellation bei einer ggfls. bestehenden Kaskoversicherung sinnig, in Absprache mit denen durch den Kasko-VR ein Gutachten erstellen zu lassen, wäre schonmal eine Risiko-Kostenposition weniger.

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