Unfall kreisverkehr !

Hallo

Ich habe nur mal eine teoretische frage !

Wann ich in einen Kreisverkehr Fahre und im Kreisverkehr mir eine aus der nächsten ausfahrt die vorfahrt klaut, und ich ihm dann hinten drauf Fahre, habe ich denn eine mitschuld ? Eigentlich ja nicht aus meiner sicht nur heute weiss man ja nie 🙂 ??

LG Fred

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Zitat:

Original geschrieben von LancerD2.0


aber wir haben uns bald danach schlappgelacht....

Bauern halt, da kann man wohl nicht viel erwarten 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von LancerD2.0


aber wir haben uns bald danach schlappgelacht....

Bauern halt, da kann man wohl nicht viel erwarten 🙄

Zitat:

Original geschrieben von LancerD2.0


Trägt zwar nicht zum Thema wirklich bei, aber:
wirklich passiert: Nachts nach ner Sauftour hier aufm Land (ich war nüchtern als Fahrer, alle anderen Hackedicht) kamen die Kollegen auf die geniale Idee, warum nicht im Kreisel mal Rückwärts fahren?`??? Gesagt, getan, is ja niemand da. Und schon machts Bumm, oh doch einer da.

Rennleitung kam dann, der Unfallgegner völlig aufgeregt, zunächst mal hat die RL bei mir pusten lassen, denn es roch ja schon etwas nach Alkohol.... natürlich 0,0Promille. Der Unfallgegner regte sich auf, wir seien im Kreisel rückwärts gefahren und er hätte keine Schuld 😁😁
Die haben den erstmal mitgenommen und auf Drogen getestet.... klang scheinbar für die Rennleitung sehr merkwürdig, und RL fragt jeden von uns, NEEEEIIIN, völliger Quatsch der ist uns draufgefahren.
Kein wirklicher Schaden entstanden, aber wir haben uns bald danach schlappgelacht....
Sachen gibts.... 😁😁

wenn die Geschichte wirklich stimmt, dann wünsche ich dir von herzen das der damals geschädigte hier mitliest und das über deine ip deine identität bekannt wird und du und deine kumpels mal so richtig einen drüber bekommen !!!

sowas geht gar nicht, wenn man so einen scheiß macht, dann muß man dazu stehen !!

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Mit der Argumentation hätte man fast immer eine Mitschuld, wenn einem jemand die Vorfahrt nimmt - der war ja auch schon auf der Straße.

ja hast Du, aber nicht zwingend mit der Begründung. Grundsätzlich hat man bei Unfällen erst einmal seine Betriebsgefahr (meist 1/4 - 1/3, je nach Risikoeinschätzung (z.B. Höhe der Geschwindigkeit)) als Mitschuldanteil.

Von der Betriebsgefahr kommt nur bei besonders verkehrswidrigen Verhalten des Gegners teilweise oder ganz runter. Bei Vorfahrtsverletzungen kommt auf die genauen Umstände an. Von daher passt der Vergleichsvorschlag von 80:20 ziemlich gut.

Viele Grüße

Peter

ach, so ein käse!
die story ist schon so durchgekaut, dass es fast schon eine moderne legende der stadtbewohner geworden ist.

irgendwie kennt jeder, über zehn ecken, diese story, und jeeeder kennt einen der das ABER WIRKLICH erlebt hat.
das ist genauso wie mit der mc donalds legende - dass eine freundin eines freundes bla bla einen hühnerkopf im chicken nuggets karton gefunden hat.
kinderkacke!

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Nur zur Info, der Auffahrende muss nicht immer Schuld bekommen, daher gilt hier nicht immer die Faustregel „Wer auffährt, hat Schuld“.
Siehe hier: http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html

Gruß Gero

Wichtig ist, wie ist der Kreisel auch ausgeschildert. Ist der Kreisel nicht extra ausgeschildert gilt rechts vor links, sprich also die Einfahrenden haben Vorfahrt, da sie von recht kommen...

Vile Kreisel haben allerdings auch Vorfahrtgewähren oder Stop-Schilder an den Einfahrten.

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm


Wichtig ist, wie ist der Kreisel auch ausgeschildert. Ist der Kreisel nicht extra ausgeschildert gilt rechts vor links, sprich also die Einfahrenden haben Vorfahrt, da sie von recht kommen...

Gibt es solche Kreisel wirklich? 😰

Ja gibt es, aber selten in Deutschland.
Sind keine Schilder aufgestellt würde rechts vor links gelten, ist aber unüblich, weil bei starkem Verkehrsaufkommen der Kreisverkehr "überlaufen" könnte.

Zitat:

Original geschrieben von 212059


ja hast Du, aber nicht zwingend mit der Begründung. Grundsätzlich hat man bei Unfällen erst einmal seine Betriebsgefahr (meist 1/4 - 1/3, je nach Risikoeinschätzung (z.B. Höhe der Geschwindigkeit)) als Mitschuldanteil.
Von der Betriebsgefahr kommt nur bei besonders verkehrswidrigen Verhalten des Gegners teilweise oder ganz runter.

Das ist doch Humbug. Die allgemeine Betriebsgefahr tritt immer hinter das Verschulden des Unfallgegners zurück, wenn dies ihm nachgewiesen werden kann.

Generell angewendet wird die allgemeine Betriebsgefahr bei Unfällen mit nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern, aber nicht bei Auffahrunfällen o.ä.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Das ist doch Humbug. Die allgemeine Betriebsgefahr tritt immer hinter das Verschulden des Unfallgegners zurück, wenn dies ihm nachgewiesen werden kann.

wenn das Verschulden nachgewiesen werden kann ja, aber auch dann, wenn Du den Unfall keinesfalls hättest vermeiden können. Bestünde hier eine Möglichkeit bleibst Du auf einem Teil, nämlich der Betriebsgefahr sitzen. Wie hoch der Anteil ist, muss konkret anhand des Ablaufs ermittelt werden.

Richtig ist, dass die Betriebsgefahr bei Auffahrunfällen nicht zählt, aber nur in Normalfällen und dann beim Aufgefahrenen. Der Fall des TE ist aber ein anderer, da er auf einen anderen aufgefahren, der eigentlich nicht hätte da sein dürfen. Hier geht es nach allgemeinen Regeln, also mit Betriebsgefahr.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Nach meiner Meinung hättest du zu 100% Schuld, weil der Andere ja bereits im Kreisel war und du aufgefahren bist.

Das wäre der Fall, wenn der Unfallgegner gleichzeitig mit oder früher als der TE in den Kreisverkehr eingefahren wäre.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Nach meiner Meinung hättest du zu 100% Schuld, weil der Andere ja bereits im Kreisel war und du aufgefahren bist.
Das wäre der Fall, wenn der Unfallgegner gleichzeitig mit oder früher als der TE in den Kreisverkehr eingefahren wäre.

da hier doch (lt TE) von einem treffer " von hinten" ausgegangen wird, duerfte das doch so sein?

Zitat:

...... und ich ihm dann hinten drauf Fahre, habe ich denn eine mitschuld ?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


da hier doch (lt TE) von einem treffer " von hinten" ausgegangen wird, duerfte das doch so sein?

Es könnte so sein… TE und Unfallgegner fahren nahezu glechzeitig in den Kreisverkehr, TE hält drauf und rammt den Unfallgegner - TE hätte die überwiegende oder gar Alleinschuld. Denkbar wäre aber auch, dass der TE bereits im Kreisverkehr fährt und der Unfallgegner mit hoher Geschwindigkeit in seine Spur reindonnert - dann wäre die Schuldverteilung umgekehrt 😉

Ich kenne viele kleine Dorfkreisel welche nicht gesondert Beschildert sind.

Die größeren Kreisel sind allerdings meist Beschildert.

Zitat:

das ist genauso wie mit der mc donalds legende - dass eine freundin eines freundes bla bla einen hühnerkopf im chicken nuggets karton gefunden hat.

Liest sich recht amüsant, allerdings nicht, wenn ich bedenke, dass ich selbst vor ca. 5 Jahren beim großen Konkurrenten der MC Burger Kette in meinen Chicken Nugget Burger plötzlich auf Knochen und Federn biss.

Hat im Nachhinein natürlich auch Geld gespart, fast 2 Jahre lang habe ich da nie wieder etwas gegessen vor Ekel. Geflügelsachen bis heute nicht. Positiv: Sie verarbeiten wenigstens echte Hühner :-/

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