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Unfall in einem 2 spurigen Kreisverkehr!

Themenstarteram 28. August 2014 um 23:24

Hallo,

ich hatte einen Unfall in einem 2 spurigen Kreisverkehr. Ich war außen anderer Fahrer innen. Was ich noch sagen muss Kreisverkehr geht einspurig raus. Also ich habe dann rechts geblinkt das ich meine Ausfahrt nehmen kann bin auch schon ein stück rechts gefahren als ich plötzlich einen Schlag und einen Ruck merkte und hörte. Schon ist mir der wo Innen gefahren ist hinten in mein Auto gefahren. Also stehen geblieben und erst mal geschaut was passiert ist als auch schon ein Omnibus fahrer aus seinem Bus stürmte und mich anschrie ich bin schuld weil ich viel zu schnell war. Ich bin aber genau 45kmh gefahren Dank Digital Tacho in meinem Auto. Der Busfahrer stand eine einfahrt vor der wo ich raus gefahren bin bzw wollte. Wer ist in diesem Fall schuld? Eigentlich ja eine klare sache der andere oder? Als zeugin habe ich noch meine Beifahrerin. würde mich über ein paar nutzreiche Antworten freuen.

Achja der andere hat bei seiner Versicherung ausgesagt, dass ich schuld bin weil ich auf einmal kurz vor der Ausfahrt Gas gegeben habe. Das stimmt aber auch nicht da ich die ganze Zeit ein Stück vor ihm war und er mir ja sonst nicht hinten reingefahren wäre sondern vorne. Denkt ihr das ganze geht vor Gericht oder klärt sich das anders? Und welche rollte spielt der Busfahrer?

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jagdhorni

...warum keine Polizei????

was soll die polizei da machen?

die können auch nicht mehr als die aussagen der beteiligten auf zu nehmen...

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Er hat ihn dadurch rechts überholt,bzw. ist vorbeigefahren.

was zumindest innerorts ja nicht verboten ist!

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

45 sind in einem Kreisverkehr auf alle Fälle viel zu schnell.

ohne die genauen örtlichen gegebenheiten zu kennen, solltest du dich mit solchen aussagen nicht zu weit aus dem fenster lehnen!

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Hi,

na wenn der Kreisel wirklich einspurig ist,dann muß man sich schon fragen wie man außen an einem innen fahrenden Fahrzeug vorbeiziehen kann. Weil ja eben kein innen und außen gibt ;)

Gruß Tobias

Hallo,

habe lange gewartet was rein zu schreiben! Habe es jetzt doch ohne Anwalt versucht. Erst kam ein Fragebogen von der anderen Versicherung an mich und meine Zeugin. Dannach haben wir erfahren das der Unfall gegner Ansprüche an meine Versicherung gestellt hat. Diese hat meine Versicherung aber abgelehnt da ich ja nicht schuld bin. Heute kam vom unfallgegner seiner Versicherung ein schreiben ich zitiere es euch ` Bitte teilen Sie uns mit, was mit dem beschädigten Fahrzeug geschieht. Wenn das Fahrzeug repariert wird, reichen Sie uns bitte die Rechnungen ein. Bei Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens können wir lediglich Netto Beträge erstatten. Wir bitten Sie unverbindlich, uns ihre Bankverbindung bekannt zu geben.` Jetzt meine Frage bedeutet dass, das mein Schaden übernommen wird?

Wenn ja wie wird das mit wertminderung und leihwagen? Bitte um tipps.

Mfg

Paain

Nun,die haben Ihre Schuld eingestanden....freue dich ........natürlich kannst du auch einen Leihwagen nehmen,aber wenn du keinen brauchst,dann bekommst du auch noch etwas mehr von der VS.des Gegners.

Lass mal diesen Fragebogen begutachten,ob da da nicht versteckte Sachen drinne sind.Wie hoch schätzt du deinen Schaden? Was will die VS.denn nun in Worten wirklich bezahlen??hast du einen Kostenvoranschlag von deiner Werkstatt??

Danke für die Antwort. Also leihwagen werde ich keinen nehmen sondern mehr von der Versicherung.. das ist kein Fragebogen da steht nur genau das drin was ich oben geschrieben habe mehr ist das gar nicht. Weiß nicht wie hoch der schaden ist. Gutachten hat ein freier gutachter erstellt. Ich hoffe ich konnte Alles beantworten :)

Zitat:

Original geschrieben von Paain

Gutachten hat ein freier Gutachter erstellt.

Dann sollte im Gutachten auch etwas zur Wertminderung stehen.

Falls nicht, beim Gutachter nachfragen.

Hallo,

ja die Wertminderung steht drin.

Nur ich kann mir nicht vorstellen das die Versicherung ohne sie aufzufordern die Wertminderung mit zahlt oder?

Und wie sieht es mit Nutzungsausfall aus steht auch im Gutachten!! und die Kosten für das Gutachten selber.

Muss ich das extra anfordern oder irre ich mich und die Überweisen das doch von selbst? wenn ich die auffordern muss würde ich mich freuen wenn mir einer Tipps geben könnte wie das geht :)

MFG

Hallo,

ganz ehrlich? Geh zum Anwalt und lass das für dich regeln. Wird ja eh bezahlt wenn du keine Schuld hast.

MfG Michi

Mit einer VS sollte man sich nicht selber anlegen....nimm einen guten Anwalt,denn der kostet dich ja nix...bezahlt die Gegen Partei.Dann brauchste auch nicht mehr VERMUTEN!!

Themenstarteram 8. Oktober 2014 um 12:47

Der Wagen ist jetzt aufjedenfall seit Montag in reperatur. Dann heißt es warten bis die Versicherung das Geld überweist. Die Dame von der Versicherung hat sich alles vermerkt. Wertminderung, gutachten, Nutzungsausfall hat sie gesagt überweisen Sie alles mit der Reperaturrechnung. Bin ich mal gespannt ob das so klappt oder ob ich einen Anwalt noch brauchen werde.

Mfg

Paain

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