Unfall in Deutschland mit Auto aus CZ ohne Versicherung

Moin zusammen,

ich habe gestern ganz blöd ein Fahrzeug leicht beschädigt und die Polizei direkt gerufen.

Der Wagen ist in Tschechien zugelassen (Mietwagen) und dessen Versicherung war seit zwei Monaten abgelaufen. Die Polizei meinte, er hätte gar nicht im Verkehr unterwegs sein dürfen.

Nun ist meine Frage: Muss ich oder meine Versicherung diesen Schaden nun regulieren, obwohl das Auto überhaupt nicht im Straßenverkehr hätte unterwegs sein dürfen?

LG

18 Antworten

Zitat:

@onzlaught schrieb am 27. März 2021 um 11:03:26 Uhr:


Die Laterne auf dem Supermarktplatz neulich hatte auch keine Versicherung, muß ich die trotzdem bezahlen?

Nein natürlich nicht. Die ist dir doch auch noch plötzlich vors Auto gesprungen. ;D

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@TunisDream schrieb am 26. März 2021 um 21:58:19 Uhr:


Der Wagen ist in Tschechien zugelassen (Mietwagen) und dessen Versicherung war seit zwei Monaten abgelaufen. Die Polizei meinte, er hätte gar nicht im Verkehr unterwegs sein dürfen.

Nun ist meine Frage: Muss ich oder meine Versicherung diesen Schaden nun regulieren, obwohl das Auto überhaupt nicht im Straßenverkehr hätte unterwegs sein dürfen?

Ja, definitiv.

Auf die Haftungsfrage hat dieser Umstand definitiv keinen Einfluß. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Unfall auf tschechischem oder deutschem Staatsgebiet stattgefunden hat.

Das ist so ein typischer Fall, wo viele Menschen zwei unabhängige juristische
Sachverhalte gerne zusammen betrachtet haben wollen, weil es ihnen
vermeintlich moralisch nutzen könnte.
Die zwei Sachverhalte sind aber eindeutig getrennt zu betrachten!!!

Das sollte man sich an tausenden denkbaren Beispielen auch selbst klar
machen können.

Man kann es sich etwas deutlicher machen, wenn man von dem Auto aus CZ und ohne Versicherung weggeht.

Bsp.: Man fährt an der Ampel dem Vordermann drauf. Bei der Unfallaufnahme stellt sich heraus, dass der Geschädigte besoffen ist.
Er hätte nicht fahren dürfen, er wurde durch den Unfall dabei erwischt, wie er trotzdem gefahren ist, er wird dafür entsprechend zur Rechenschaft gezogen und bestraft.

Trotzdem wird man (bzw. die eigene Versicherung) den Schaden am Auto zahlen müssen. Und da die Alkoholisierung auch gar nicht ursächlich für den Auffahrunfall war und man einem nüchternen Fahrer genauso draufgefahren wäre, ist das auch logisch und den Geschädigten trifft keine Schuld am Unfall, obwohl er sich einer Straftat schuldig gemacht hat.

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