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Unfall, Gutachten, Wie gehts weiter...

Themenstarteram 10. Juni 2020 um 21:56

Hallo,

ich brauche eure Einschätzung zwecks einem Gutachten und was ich jetzt machen sollte.

Hatte am Samstag einen Unfall mit einem 2006er Ford Focus.

Das Gutachten sagt folgendes.

Reparaturkosten: 3900€ ohne MwSt., 4600€ mit MwSt.

Wertminderung: keine

Wiederbeschaffungswert: Privatmarkt: 3800€

Schadensverhältnis: 123%

Restwert: Gebot... 250€

Wiederbeschaffung: 13Tage

Nutzungsausfall: 23€/Tag

Durchführung der Instandsetzungsarbeiten: 4 Arbeitstage

Wiederbeschaffung 13 Werkstage

 

Ich verstehe das so.

Lass ich nichts machen, bleiben mir 3800€ - 250€ - 19%MwSt. + 13x23€ = ~3300€

Lass ich das Auto reparieren bekomme ich: 4x23€ und mein Auto wieder.

Verstehe ich das so richtig?

Bekomme ich den Nutzungsausfall überhaupt, wenn ich ein 2tes Auto auf mich angemeldet habe?

Gruß

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 12. Juni 2020 um 15:14

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich hab mich entschieden, das Auto wird repariert.

Bei uns im Wald finde ich aktuell nichts in Bereich von ~4500€ das mir zusagt.

Ich hätte zwar Zeit, aber eben auch den Stress.... der Focus ist top. Die Innenausstattung wie neu, der Motor läuft Top, die Austattung ist i.O.; einen solchen wieder finden, ist sicher mit viel Arbeit und am ende mit viel Glück verbunden.

Der Unterhalt ist günstig und mein Fahrrad passt in den Kofferraum :)

Gruß

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Zitat:

@Bad Al schrieb am 10. Juni 2020 um 23:56:31 Uhr:

Lass ich nichts machen, bleiben mir 3800€ - 250€ - 19%MwSt. + 13x23€ = ~3300€

Die Versicherung wird nicht freiwillig einen Nutzungsausfall bezahlen, wenn keine Ersatzbeschaffung stattgefunden hat...

Im Übrigen wäre zu befürchten, dass die Versicherung ein höheres Restwertangebot präsentiert.

Zitat:

Lass ich das Auto reparieren bekomme ich: 4x23€ und mein Auto wieder.

Auch nicht automatisch für vier Tage, sondern für so lange wie es dauert. Dauert es länger als vier Tage, wird man der Versicherung das aber stichhaltig begründen müssen.

Zitat:

Bekomme ich den Nutzungsausfall überhaupt, wenn ich ein 2tes Auto auf mich angemeldet habe?

Auch darüber solltest du mit einem Anwalt reden.

Abrechnung auf 130% ist immer heikel, das sollte man nicht ohne Anwalt machen. Fiktive Abrechnung auf Totalschadenbasis ist ebenfalls regelmäßig Grund für Streit.

Wenn du dagegen den Wagen tatsächlich loswerden willst und hinterher nur in Summe wieder 3.800 raushaben willst ist es etwas einfacher, dann kannst du ein höheres Restwertgebot ja problemlos akzeptieren.

Zitat:

@Bad Al schrieb am 10. Juni 2020 um 23:56:31 Uhr:

 

Wiederbeschaffungswert: Privatmarkt: 3800€

Ich verstehe das so.

Lass ich nichts machen, bleiben mir 3800€ - 250€ - 19%MwSt. + 13x23€ = ~3300€

Da solche alten Fahrzeuge im Allgemeinen nur privat gehandelt werden und im Gutachten auch explizit Privatmarkt ausgewiesen ist, fällt keine Mwst. an und dürfte Dir deswegen auch nicht abgezogen werden.

Also 3800€ - 250€ + Nutzungsausfall, sofern sich der Restwert nicht noch ändert.

War der Unfall unverschuldet? Wenn ja, gebe das alles einem guten Anwalt, frag evtl. beim Gutachter, die haben teilweise Partneranwälte ...ich denke mal du hast dir einen eigenen Gutachter gewählt?

Solltest du einen von der gegnerischen versicherung beauftragten Gutachter ans Auto gelassen haben, wär das schon der erste Fehler...

Meiner Erfahrung nach, lässt sich die gegnerische Versicherung sonst Zeit und kürzt gerne mal Summen vom Gutachten ...

In deiner Aufstellung fehlt mir z.B. die Pauschale für Telefon & Porto oder so ähnlich, sind gerne mal ~35 EUR pauschal...?

Kosten tut dich der Anwalt nichts, der rechnet normalerweise gleich mit der Versicherung ab ...

Kann das nur nach leidlicher eigener erfahrung schreiben, die versicherungen linken einen wo sie nur können, übergibt man das einem Anwalt, kann man sich zurücklehnen und die Arbeit einem Profi machen lassen..

Themenstarteram 11. Juni 2020 um 17:41

Danke für die Infos,

es hat bereits ein Anwalt, ich möchte da gar nichts damit zu tun haben :)

Es war auch kein Gutachter der Gegnerischen Versicherung.

Ich bin mir aktuell nur nicht sicher, ob ich das Auto noch reparieren lasse.

Es ist nur ein Winterauto und ich hätte bis September/Oktober Zeit für die Suche.

Das hier dient so als Entscheidungshilfe :)

So richtig Glücklich war ich mit dem Auto nicht, aber er hatte nur 100tkm drauf, wurde in Rosenheim von einer älteren Dame gefahren, die da gut drauf aufgepasst hat und alles in eine Fordwerkstatt machen hat lassen. :)

@MwSt. bei einem Neukauf, bzw. abrechnen per Gutachten.

Das steh noch im Gutachten drin.

Zitat:

Die Wiederbeschaffung eines weitestgehend vergleichbaren Ersatzfahrzeuges /Ersatzobjektes erfordert einen Zeitaufwand von ca. 13 Werktagen. Die aktuelle Situation rund um Covid-19 und die daraus nicht abschätzbaren weiteren Entwicklungen können dazu führen, dass es bei der Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges zu Verzögerungen kommt. Die genannte Wiederbeschaffungsdauer berücksichtigt diesen Sachverhalt nicht.

und

Zitat:

Vergleichbare Fahrzeuge /Objekte werden überwiegend am Privatmarkt angeboten. Der dann mehrwertsteuerneutrale Betrag entspricht dem Wiederbeschaffungswert mit MwSt.

3800€-250€

Dann kann ich den hergeben, oder selber versuchen den zu verkaufen...

Vielen Dank schon mal für euren Input... echt Klasse!

Da Du Zugriff auf ein weiteres Auto hast, wird es nichts mit Nutzungsausfall. ;)

Unsinn ... entweder man bekommt den Mietwagen x Tage, nach Gutachten bezahlt, den man tatsächlich mieten muss, oder halt den Nutzungsausfall x Tage nach Gutachten, dabei ist es egal ob man noch 1,2, oder 38 Autos zur Verfügung hat ... Das eine beschädigte Auto ist aus dem Rennen und dafür bekommt man den Nutzungsausfall... Normalerweise erfüllen bestimmte Typen auch ihren Zweck, also wenn ich den dicken Kombi brauche, bringt mir der Zweitwagen Smart ja herzlich wenig....;)

Ich habe den Nutzungsausfall immer mitgenommen, es wollte auch nie eine Versicherung wissen, auf wieviel Autos ich noch so Zugriff hätte, das geht die auch schlicht nichts an ...

Daher ist es schon mal gut das der te auch einen Anwalt beauftragt hat, dann muss er sich nicht um solche Peanuts wie Nutzungsausfall streiten...

Also nicht verarsch ... lassen...

Du kannst dich auszahlen lassen und den Wagen privat veräußern, nur solltest du halt angeben, dass das ein uneparierter Unfall Schaden ist...

Themenstarteram 12. Juni 2020 um 15:14

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich hab mich entschieden, das Auto wird repariert.

Bei uns im Wald finde ich aktuell nichts in Bereich von ~4500€ das mir zusagt.

Ich hätte zwar Zeit, aber eben auch den Stress.... der Focus ist top. Die Innenausstattung wie neu, der Motor läuft Top, die Austattung ist i.O.; einen solchen wieder finden, ist sicher mit viel Arbeit und am ende mit viel Glück verbunden.

Der Unterhalt ist günstig und mein Fahrrad passt in den Kofferraum :)

Gruß

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