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Unfall Gutachten Kosten

Themenstarteram 5. Januar 2017 um 17:38

Hallo liebes Forum,

 

Verkehrsrecht ist ja immer so eine Sache, leider hatte ich heute Wetterbedingt einen Unfall mit einem LKW.

Kam einer sehr glatten Stelle aus der Kurve und ein LKW fuhr direkt auf mich zu, die Straße war klein und eng und beim bremsen rutschten wir beide aufeinander zu, konnten irgendnoch so lenken das wir nicht direkt ineinander krachten, sondern ich dann auf der Mitte seines LKws zwischen Ihm und einem parkenden LKW verkeilt erstmal feststeckte.

Nun mir ist bewusst das mich hier mindestens eine Teilschuld trifft klar. Meines Erachtens hat er aber auch eine Teilschuld, nur bin ich mir da nicht sicher.

Habe erstmal mel meine und seine Versicherung infomiert.

Nun will mir seine Versicherung einen Gutachter schicken.

Meine Frage ist, einigen sich die Versicherungen am Ende darauf das ich die komplette Schuld bekomme, muss ich dann auch den Gutachter zahlen? Denn wenn ich mir meinen Schaden so ansehe, wäre es zwar schön etwas zu bekommen von der Versicherung, da ich aber weiss was so ein Gutachter kostet, möchte ich am Ende nicht auch noch diese Kosten tragen müssen.

Hat da jemand Erfahrung von Euch oder nen Rat?

Würde mich sehr freuen, denn leider hat jeder den ich kenne immer von allem Ahnung, ausser wenn man mal nen konkreten Rat braucht.

Wäre über Input von Euch sehr Dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Januar 2017 um 19:18:07 Uhr:

Wenn du aus der Kurve getragen wurdest und der LKW nicht, wieso sollte der dann eine Mitschuld tragen.

Wenn du trotzdem der Meinung bist, dass eine Teilschuld beider Unfallbeteiligter vorliegt, dann nimm dir einen Rechtsanwalt, wobei eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko decken würde.

Vollkommen korrekt.

Die Gutachterkosten werden nur im Rahmen der Haftung gezahlt, bei Beauftragung eines eigenen SV.

Wenn der TE eine VK Versicherung hat, soll er die in Anspruch nehmen.

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Wie sieht denn überhaupt das Schadensbild aus?

 

Ich finde ohne das zu wissen kann man keine genauere Aussage treffen.

 

Mal ungeachtet der Schuldfrage: der gegn. Gutachter wird den Schaden klein rechnen. Nimmt man sich einen eigenen, setzt dieser den Schaden ggf 'etwas' höher an. Dafür muss der eigene Gutachter im Zweifelsfall zu x-Prozent bezahlt werden. Also kommt es gewisserweise nur darauf an wie groß dieses 'Etwas' ist.

Die TK zahlt zumindest die Glasschäden

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