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Unfall durch Abkommen von der Fahrbahn aufgrund geplatzten Reifens

Themenstarteram 25. Juni 2008 um 19:54

Hallo.

Mein Bruder hatte heute einen Unfall. Seiner Schilderung nach ist beim in die Kurve fahren plötzlich Luft aus dem Reifen entwichen und das Auto geriet unlenkbar in die Leitplanke. Wir haben uns das Ventil angeschaut das am unteren Ende wohl gerissen ist.

 

Ordnungsgemäß wurde die Polizei benachrichtigt und die verhängte eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 35 € (abkommen von der Fahrbahn o. Ä.). Das Argument dass es kein Fahrfehler oder überhöhte Geschwindigkeit war, ließ der Beamte nicht gelten.

 

Ist es also egal aufgrund welcher Ursache man von der Fahrbahn abkommt und muss die Ordnungswidrigkeit akzeptieren?

Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2008 um 14:28

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Man zahlt, wenn man eigenverantwortlich einen Unfall gebaut hat. Ein geplatzter Reifen gehört dazu, denn wer außer dem Fahrer kann da was dran machen? Vielleicht ist ja der Reifen vorher beschädigt gewesen und dein Bruder hat nicht, wie bei der STVO vor der Fahrt die Fahrsicherheit seines Autos festgestellt...

Eben... vielleicht. Vielleicht war es aber auch höhere Gewalt, Zufall, nicht sichtbare Materialermüdung usw.

Jedenfalls peinlich, wie hier streng nach Lehrbuch Verwarngelder verteilt werden, ohne einmal darüber nachzudenken, ob hier überhaupt jemand Schuld hat.

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Genauso sieht es aus.

Ich bin mal davon ausgegangen, daß den meisten Usern hier das Thema Betriebsgefahr bekannt ist, daher habe ich den Begriff bis jetzt noch nicht speziell angesprochen.

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 18:00

was hat denn die betriebsgefahr mit einer ordnungswidrigkeit zu tun?

 

wo ist denn da der kausale zusammenhang? nur weil ich ein fahrzeug führe muss ich egal ob ich schuld bin oder nicht eine strafe zahlen?

 

betriebsgefahr hat mit der haftpflichtversicherung zu tun. die ist ein muss aufgrund der betriebsgefahr, aber eine strafe ist doch kein muss nur weil es eine betriebsgefahr gibt.

am 26. Juni 2008 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Ah so, wenn ich also angeschossen werde zahle ich für die Verschmutzung des Bürgersteigs oder wie?

Jetzt mal schön die BRD in Absurdistan umbenennen, dann haben wir es wenigstens offiziell.

Wenn in der Straße das "Verschmutzen mit Blut aus Schußwunden" eine OWi wäre - ja ;)

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 18:09

so hier mal ein foto:

das ventil ist eingeschnitten und wohl aufgrund dessen hat der reifen luft verloren. ob das durch die radzierblende kam, man weiss es nicht.

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 18:09

und hier nummer 2 

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

nur weil ich ein fahrzeug führe muss ich egal ob ich schuld bin oder nicht eine strafe zahlen?

Nein, natürlich nicht.

Aber im vorliegenden Fall war es doch so, daß dein Bruder den Wagen auf Grund von Lenkbewegungen, die man bei einem Reifenschaden dieser Art besser nicht gemacht hätte, eigenhändig von der Straße gelenkt hat.

Wem willst du da die Schuld zusprechen, wenn nicht dem Fahrer?

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 18:17

vielleicht war das auto auch nicht mehr steuerbar und deshalb ist es in die leitplanke. im grunde ist da niemand schuld, sondern einfach nur der umstand. ich will ja auch nur darstellen wie absurd das eigentlich ist. unverschuldet einen unfall gebaut und dann noch belangt werden. 

am 26. Juni 2008 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

...das Auto geriet unlenkbar in die Leitplanke.

Dein Bruder hat offensichtlich und hoffentlich fahrlässig eine Leitplanke beschädigt.

 

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

...Ordnungsgemäß wurde die Polizei benachrichtigt...

Na hoffentlich - sonst wäre es eine VU-Flucht (§142 StGB) gewesen. (remember: beschädigte Leitplanke)

Wenn bei einem Verkehrsunfall die Polizei hinzugerufen wird, leitet diese in der Regel auch ein Ermittlungsverfahren gegen denjenigen ein, der den Unfall wahrscheinlich verschuldet hat. Dies ist die eigentliche Aufgabe der Polizei am Unfallort: festzustellen, ob ein bußgeld- oder strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Ob ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet wird, hängt davon ab, "was passiert ist".

 

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

Ist es also egal aufgrund welcher Ursache man von der Fahrbahn abkommt und muss die Ordnungswidrigkeit akzeptieren?

Nein.

Wenn dich "ein Anderer" von der Straße stubst, höhere Gewalt etc.dann nicht. Er war ja aber allein beteiligt ;)

Selbstverständlich kann man gegen eine OWi auch Einspruch einlegen bzw. diese nicht akzeptieren. Dann geht halt alles seinen Gang...

 

 

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 18:49

ich weiss nicht ob fahrlässigkeit vorliegt:

 

"Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde."

 

wo fängt man an unachtsam zu sein? muss ich vor jeder fahrt eine inspektion durchführen?

auf ein ventil schaut nicht mal der tüv.

 

fahre ich über einen nagel den ich nicht sehe und platzt mir danach der reifen und ich schleudere in die leitplanke, liegt dann auch fahrlässigkeit vor? ich denke nicht. vor allem weiss ja in unserem fall niemand ob der schade schon bei fahrtantritt vorlag oder während der fahrt auftrat.

am 26. Juni 2008 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

im grunde ist da niemand schuld, sondern einfach nur der umstand.

(...)

ich weiss nicht ob fahrlässigkeit vorliegt

Was denn sonst?! Genau das ist ja die "Fahrlässigkeit"!

Die "im Verkehr erforderlich Sorgfalt hat walten lassen" und TROTZDEM ist es passiert.

Er hat fahrlässig eine VU verursacht.

Alles andere wäre ja "grobe Fahrlässigkeit" und dann noch "Vorsatz"

Leider verbindet aber jeder mit "Fahrlässigkeit" einen (vorsätzlichen) Schuldvorwurf.

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

 

Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte...

Sage ich doch! Die Betonung liegt hier nicht auf (dem Entschuldigenden) beachtet werden konnte sonder Die Fahrlässigkeit liegt vor

 

Gefahren ist er aber schon, also wer denn sonst hat denn den VU "verursacht" - ob jetzt eine techn. Defekt vorlag oder was auch immer. Wenn Ihr glaubt, dass das Ventil ursächlich war => Gutachter, Einspruch, Regreß etc...

Wenn immer alle alles richtig machen würden, würden keine Unfälle mehr passieren und ich und einige weitere hier wäre arbeitslos :D

 

Das Bussgeld gab´s wohl wegen §2 StVO :

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen

 

Sicherlich ärgerlich, auch der eigene Schaden wenn man keine Vollkasko (mehr) hat, aber ich mußte auch mal vor vielen, vielen Jahren ein Bussgeld für "Verursachen eines Verkehrsunfalls" bezahlen und das war auch nicht "mit Absicht"... :mad:

 

 

am 26. Juni 2008 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

 

fahre ich über einen nagel den ich nicht sehe und platzt mir danach der reifen und ich schleudere in die leitplanke, liegt dann auch fahrlässigkeit vor? ich denke nicht.

Aber selbstverständlich - was denn sonst?!

Du hast alles richtig gemacht (=erforderliche Sorgfalt) und TROTZDEM ist es passiert => Fahrlässigkeit

 

 

 

Ich weiß schon auf was Du/Ihr hinaus wollt. Das nennt sich "unabwendbares Ereignis ".

 

Das unabwendabre Ereignis ist aber:

"...das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann..."

Dazu gehören erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt i. S. d. § 276 BGB hinaus Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln im Augenblick der Gefahr im Rahmen des Menschenmöglichen. (Den Satz muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!!!)

Weiter:

Die Rechtsprechung verlangt zu Recht, daß, wer sich nach § 7 Abs. 2 StVG entlasten will, sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben und das auch letztendlich beweisen muß. :eek:

 

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 19:35

irgendwie beisst sich der begriff mit meinem verständnis von fahrlässigkeit. steckt ja schon im namen: lässigkeit. es geschehen lassen, leichtsinnig damit umgehen. schade dass das nicht besser differenziert wird. 

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 19:39

bzgl. deiner erwähnten rechtssprechung:

da muss man ja schon ein monk des autofahrens sein :D

am 26. Juni 2008 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von starpom

Jeder ist für seinen Wagen verantwortlich

Und statt sich zu beschweren sollte er sich lieber richtig freuen.

Das Teil hätte auch in einer ungünstigeren Situation platzen können, man selbst auf der Autobahn hops gehen oder paar Kinder abräumen oder oder ...

Freu dich über paar EUR und überprüf die anderen Reifen!

100% Zustimmung.

am 26. Juni 2008 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

irgendwie beisst sich der begriff mit meinem verständnis von fahrlässigkeit. steckt ja schon im namen: lässigkeit. es geschehen lassen, leichtsinnig damit umgehen. schade dass das nicht besser differenziert wird. 

Ist es eigentlich ja auch:

 

Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgpfalt außer Acht lässt (§ 276 II). Anders als im Strafrecht stellt der zivilrechtliche Fahrlässigkeitsbegriff nicht auf die Person des Schuldners ab, sondern setzt einen objektiven Maßstab, der nach den Anforderungen im engeren Verkehrskreis der Beteiligten zu beurteilen ist. Fahrlässig handelt also derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die von einem Angehörigen derselben Personengrupee in der jeweils konkreten Situation erwartet wird.

 

Jede Berufsgruppe hat aber seine Fachbegriffe welche durch Laien nicht oder falsch verstanden, interpretiert werden (können).

 

Kausal ist ja auch keine Mensa... :D *lol*

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