Unfall beim Ausparken (Fahrer hat mich nicht gesehen)

Guten Abend,

ich hatte vor zwei Tagen einen Unfall beim Ausparken gehabt und würde gerne eure Meinung hören, wer die Schuld trägt.

Zum Geschehen:

Ich war in einer Parklücke parallel zur Fahrstraße. Beim Ausparken vergewisserte ich mich zunächst ob Verkehr auf der Straße war. Die Straße war leer und ich setzte den Blinker und begann mit dem Ausparken. Der Vorgang hatte wegen geringen Platzmangel ca. eine Minute gedauert.

Nachdem ich dann im Seitenspiegel ein näherndes Auto wahrgenommen habe, hatte ich sofort auf die Bremse gedrückt und wartete, dass das Auto vorbeifuhr. Zum Zeitpunkt des Sichtkontakts war das Auto etwa 130 m entfernt und ich stand bereits mit dem vorderen linken Rad auf der Fahrbahn.

Ganze 5 Sekunden später knallte es schon. Der andere Fahrer ist ca. 50 m später erst zum Stehen geblieben.

Nachdem der Fahrer ausgestiegen ist, meinte er schon, dass er mich übersehen hatte.

Diesen Unfall haben 3 Zeugen mitbekommen, die u.a. bezeugen können,
1. dass kein Verkehr zum Zeitpunkt des Ausparkens vorhanden war,
2. ich mehrere Sekunden mit Blinker still stand,
3. der andere Fahrer gesagt hat, dass er mich nicht gesehen hat und
4. mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

Wer trägt Schuld? Als Ausparker hat man allgemein immer die Schuld als erstes. Jedoch bin ich mir keiner Schuld bewusst und habe mich ordnungsgemäß verhalten.

Besten Dank für euer Feedback im Vorraus! Im Anhang noch ein Bild der Lage.

Beste Antwort im Thema

Ich sage nur eins:
@ Hynmin
Die Radaraugen der Zeugen sind rein gar nichts wert! Fiktiv angenommene 90 kmh als Untermauerung sind lächerlich. Deine Kommentare zu erfolgten Erläuterungen sind ebenso daneben. Es bringt es auch nichts, sich auf angebliches Stehen, Blinken, sich auf lange Ausparkzeit zu berufen.
Für mich der klägliche Versuch, eigenes Fehlverhalten einem anderen unterzujubeln.
Angeblich kein Verkehr? Das andere Auto war der Verkehr.

23 weitere Antworten
23 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. September 2017 um 22:15:55 Uhr:


@TE
Im zivilrechtlichen Streitfall musst Du als Ausparker darlegen und beweisen, dass Du zeitlich weit vor der Kollision wieder gestanden hast und Du auch deutlich für den Gegner erkennbar warst. Anders bekommst Du den in dieser Situation gegen Dich sprechenden Beweis des ersten Anscheins nicht widerlegt. Das ist allerdings halb so wild, falls der Unfallgegner bei deiner Wahrheit bleibt oder deine Zeugen so wie geschildert dieses glaubhaft so aussagen.

In der OWi-Sache solltest Du dann Einspruch gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid einlegen und die Beweismittel angeben.

100 Prozent Deiner Auffassung.
Es gibt einen Anscheinsbeweis. D.h eine Beweislastumkehr.

Ich sage nur eins:
@ Hynmin
Die Radaraugen der Zeugen sind rein gar nichts wert! Fiktiv angenommene 90 kmh als Untermauerung sind lächerlich. Deine Kommentare zu erfolgten Erläuterungen sind ebenso daneben. Es bringt es auch nichts, sich auf angebliches Stehen, Blinken, sich auf lange Ausparkzeit zu berufen.
Für mich der klägliche Versuch, eigenes Fehlverhalten einem anderen unterzujubeln.
Angeblich kein Verkehr? Das andere Auto war der Verkehr.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. September 2017 um 22:15:55 Uhr:


@TE
Im zivilrechtlichen Streitfall musst Du als Ausparker darlegen und beweisen, dass Du zeitlich weit vor der Kollision wieder gestanden hast und Du auch deutlich für den Gegner erkennbar warst. Anders bekommst Du den in dieser Situation gegen Dich sprechenden Beweis des ersten Anscheins nicht widerlegt. Das ist allerdings halb so wild, falls der Unfallgegner bei deiner Wahrheit bleibt oder deine Zeugen so wie geschildert dieses glaubhaft so aussagen.

In der OWi-Sache solltest Du dann Einspruch gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid einlegen und die Beweismittel angeben.

Gibt sogar Entscheidungen - allerdings bei geöffneter Fahrzeugtür - da nutzte auch das "die Tür stand schon einige Sekunden auf" nichts. So scheint mir die Frage, ob er stand oder noch rollte, zweitrangig. Schließlich war sein Ausparkvorgang längst nicht abgeschlossen, im Gegenteil er stand (auf dem Foto ist es dunkel) mit seinem Vorderteil auf der Straße, das beleuchtete Hinterteil noch auf dem Parkplatz.

Hier hat der TE eine besondere Sorgfaltspflicht aus § 10 StVO und ob seine Angaben "130 m entfernt, stand schon 5 sec, überhöhte Geschwindigkeit und drei Zeugen, die den Unfall mitbekommen haben" vor Gericht eine Überprüfung überstehen, ist mehr als fraglich. Der Anscheinsbeweis spricht gegen den TE.

Wie wurden denn die 130 "gemessen"? Per Rückspiegel geschätzt? Dinge in den Spiegel sind näher als es scheint - war ein Warnhinweis aus früheren Zeiten.

Gefühlte 5 sec. oder gemessene?

Woher kommt die überhöhte Geschwindigkeit? Wobei die Aufprallgeschwindigkeit durchaus von einem Sachverständigen an Hand der Beschädigungen ermittelt werden kann.

Haben die Zeugen den Unfall kommen sehen oder sind sie erst durch den Knall darauf aufmerksam geworden?

Warum hat der Unfallgegner den BMW nicht (oder auch vielleicht nur zu spät) gesehen? Weil er geschlafen hat, weil der BMW ziemlich unbeleuchtet halb auf der Straße stand?

Letztlich entscheiden nicht die Versicherungen, wer am Unfall Schuld hat, sondern Gerichte.

Mal eine Frage an euch alle, die mir den Vorwurf machen, ich hätte mich falsch verhalten. Was hättet ihr gemacht, wenn ihr in meiner Situation wärt? Ihr parkt aus, es ist kein Verkehr zu sehen. Eine Minute später (innerhalb dieser Zeit kann ja dann plötzlich Verkehr kommen) rast euch jemand rein und gibt auch noch zu, dass er euch übersehen hat.

Ich finde es einfach nur traurig, dass die Mehrheit die Schuld mir gibt, obwohl die Situation ganz klar geschildert ist.

Als ob ihr niemals mit ein Reifen schon auf der Straße standet und der plötzlich aufkommende Verkehr ist entweder stehen geblieben oder in einen Bogen herumgefahren. Erzählt mir doch nichts.

Ich hatte um Feedback entsprechend der Situation gebeten, stattdessen kommen die meisten mit Schuldzuweisungen mit einen Seznario was gar nicht so passiert ist. Was geht in euch vor zu behaupten, dass ich ohne den Verkehr zu berücksichtigen einfach ausgeparkt habe? Geilt es euch auf, jemanden zu beschuldigen ohne eigentlich die Situation gelesen zu haben? Das geht besonders an euch @UliBN und @Fahrspaz. Danke, ich brauche niemanden, der mir sagt: "Du bist ohne zu gucken herausgefahren". Woher wollt ihr das denn wissen? Ich möchte echt verstehen, wieso man nicht einfach die Situation bewertet, sondern blind sagt, ich bin gefahren ohne zu schauen.

Wie oft seid ihr andersherum schon in Situationen gekommen, wo ihr welche auf der Straße mitten beim Ein/Ausparken gesehen habt? Dann könnte man ja immer mutwillig reinfahren und behaupten der andere habe nicht den Verkehr beachtet.

Nur mal so ein Anreiz für euch.

Ähnliche Themen

Es kommt nicht darauf an wie wir das sehen sondern das Gesetz, Straßenverkehrsordnung und der Richter.

Ich bin mir ehrlich gesagt unschlüssig.

Erst war ich auch eher der Meinung das du keine Schuld trägst, nach der Einlassung von Peter bin ich mir da aber gar nicht mehr so sicher.

Auch wenn der Gegner die Schuld zugibt, die Versicherung wird das dann eventl. noch lange nicht tun. Die sollen ja schließlich zahlen und das ist das was Versicherungen am wenigsten gerne tun🙁

Ich denke das geht mit Teilschult 50 50 aus.

Halt uns mal auf dem Laufenden.

Nimm das Geschreibe im Internet nicht persönlich - das hilft.

Was gilt:
- Zügig Ausparken und Losfahren, in deinem letzten Text steht etwas von 1 Minute?!?!
- Keine Stories über die Situation erzählen, der Typ soll mit über 90 km/h ungebremst in dich gecrasht sein.
- Wenn du zügig und bei freier Sicht ausparkst und ein Unfall passiert, ist höchst wahrscheinlich der andere schuld und der Gutachter wird das auch feststellen.

@TE
Wenn der Unfallgegner es so wie von Dir geschildert bei seiner Versicherung angibt, dann läuft die Sache für Dich gut durch. Sabbelt er etwas anderes - das würde hier niemanden verwundern, weil das ganz oft so kommt - dann hast Du das Problem, den Beweis des ersten Anscheins widerlegen zu müssen. Dann hängt es letztlich von dem Eindruck des Richters ab, den er aus dem gesamten Vefahren dann gewonnen haben wird. Das Ergebnis kennt man dann erst am Ende.

Dass hier grundsätzlich das gesamte Spektrum von Standpunkten vertreten wird, das ist normal. Auch die wirklich unnötigen persönlichen Frotzeleien. Nimm es sportlich. Was sich neckt, das ... na Du weißt schon. 😉

Hatte doch geschrieben, dass die Gerichte über die Schuldfrage entscheiden. Lag mir fern, dir die Schuld am Unfall zuzuweisen, nur ist das subjektive Empfinden von Gerechtigkeit leider nicht immer mit der StVO in Übereinklang zu bringen. Stell dir das Widerlegen des Anscheinsbeweis nicht zu leicht vor. Wenn z.B. ein Gutachten die überhöhte Geschwindigkeit widerlegt, die "Zeugen" sich da also geirrt haben, drängt sich sofort die Frage nach deren Qualität auf.

Und deine Angabe, der andere wäre 130 m entfernt gewesen, du hättest schon 5 sec. gestanden? Sorry, aber du warst in erster Linie damit beschäftigt, dein Auto aus der Lücke zu rangieren. Musstest auf das Hindernis vor und auf das hinter dir achten. Und dann willst du genau die Entfernung (im Rückspiegel???) und die gestandene Zeit abschätzen? Das wäre so in etwa das Argument des gegnerischen Anwaltes.

Und ja, es gibt eine Menge Situationen wo man ziemlich "gefahrlos" draufhalten könnte, weil die Schuldfrage ziemlich klar wäre. Nur gibt es immer noch die reine Gefährdungshaftung - heißt, wenn ein Idealfahrer den Unfall hätte vermeiden können, haftet der mit. Was aber manche Typen nicht davon abhält, drauf zu halten, weil es ihnen Geld bringt.

Dein Unfallgegner hat hier - zumindest hast du nichts davon geschrieben - doch keinesfalls seine Schuld am Unfall zugegeben. Sondern nur gesagt, er hätte dich nicht gesehen.

Ich sehe das so:
Mag sein das Du zum Unfallzeitpunkt gestanden hast (was natürlich noch zu beweisen wäre). Wie man leicht sieht steht Dein Fahrzeug jedoch schräg zur Fahrbahn, so dass die Scheinwerfer logischerweise für den heranfahrenden nicht zu erkennen sind und die Rücklichter vermutlich durch das hinter die parkende Fahrzeug verdeckt sind. Der Blinker ist wenn lediglich mit passiven Licht wahrgenommen vermutlich sehr schwach.
Für den heranfahrenden warst Du vermutlich ein nahezu unbeleuchtetes Hindernis. DAs ist zwar nicht Deine Schuld, geht dennoch aus meiner Sicht zu Deiner Lasten. Mit den Zeugen ist das immer so eine Sache. Ich würde mich da nicht darauf verlassen.

Der Mensch kann in der Regel nicht die Geschwindigkeit einschätzen. Schon garnicht im dunkeln. Wenn er Die jedoch im 90km/h ins Auto gefahren ist, wäre von Dir und beiden Autos vermutlich nicht viel übrig. Auch wage ich zu bezweifeln, dass Du im dunkel vorallem noch Du einen Spiegel einschätzen kannst, dass der andere 130m entfernt ist, vorallem dann wenn Du stehst und der andere mit 90 fährt.

Nun hast Du natürlich argumentativ noch ein Fehler gemacht. Du hast schon erkannt, dass der Vorgang länger dauert. Konntest die Situation somit voraussehen und hättest sie veraussehen müssen, was passiert, wenn in dem Zeitraum ein Fahrzeug kommt. Somit wärest Du angehalten gewesen Dich einweisen zu lassen, notfalls mit Warnweste. Diese Argument, was Du Deinen Gunsten wertest, geht im Gegenteil zu Deinen Lasten. Das würde ich im Zweifel nicht vor Gericht anbringen.

Das er Dich natürlich "übersehen" bzw. vermutlich nicht / spät sehen konnte, ist Folge der Gesamtkonstellation.

Insofern, da ja eine Meinung gefragt war: Dir wird hundertprozentige Haftung zugesprochen werden. Das Wort Schuld habe ich jetzt extra mal vermieden, weil a) moralisch hier schlecht von Schuld gesprochen werden kann und b) rechtlich die Schuld nicht primär erheblich ist bei einer Gefärdungshaftung.

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen