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Unfall bei mir. Sachlage

Themenstarteram 19. Juni 2015 um 18:08

Hallo,

heute ist mir jemand reingefahren ( mein Auto stand).

War ein Zettel an meiner Scheibe von der Polizei kann Unfall Bericht bei der Polizei abholen.

So war bei der Polizei und die sagten mir ich soll zum Autohaus fahren ein Kostenvoranschlag machen

und dann kann ich das bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

Hab nun dazu ein Paar Fragen.

* Wenn da zb drauf steht 800€ bekomme ich dann 800€ von der Versicherung?

die Polizei meinte es steht mir dann frei das Geld zu nehmen oder es reparieren zu lassen Stimmt das?

* Kostenvoranschlag kostet 150€ meinte mein Audi Händler.

Muss das nicht auch die gegenerische Versicherung zahlen? Meine ich muss ja einen machen lassen.

* Wenn zb Kostenvoranschlag 800€ wäre und die Versicherung zahlt das , darf man dann zu einer "verschönerungswerkstatt" fahren, zb ATU smart repair und es ausbessern lassen für zb 200€

also sagen wir mal lack schaden normal würden die alles neu machen und ATU macht es bissel heil für 200€. muss ich dann die 600€ abgeben oder darf man die dann behalten?

* wenn ich es bei der fachwerkstatt heil machen lassen.

kostenvoranschlag 800€ den reiche ich ein bekomme 800€ und dann brauche ich aber leihwagen weil autohaus 4 tage brauch.

bekomme ich das geld dann noch dazu später?

vielen dank für hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 20. Juni 2015 um 12:22

Zitat:

@ampex schrieb am 19. Juni 2015 um 20:08:21 Uhr:

Hallo,

heute ist mir jemand reingefahren ( mein Auto stand).

War ein Zettel an meiner Scheibe von der Polizei kann Unfall Bericht bei der Polizei abholen.

hier endet die Aufgabe der Polizei - als reine Protokolanzen (zumindest in diesem Fall), es sei denn sie spielt wie in Deinem Fall wieder den Hero und meint juristische Ratschläge bei völliger Ahnungslosikeit geben zu müssen.
Es regt mich immer wieder auf. Die Polizisten haben ihren Job nicht verstanden, sie sind keine Juristen oder gar Richter...; aber gut der Bildungsstand lässt vermutlich nichts anderes als so eine Verhaltensweise zu.

So war bei der Polizei und die sagten mir ich soll zum Autohaus fahren ein Kostenvoranschlag machen

und dann kann ich das bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

hier liegen schon die ersten Stolpersteine, die Du auch schon erfragt hast. (siehe unten)

Hab nun dazu ein Paar Fragen.

* Wenn da zb drauf steht 800€ bekomme ich dann 800€ von der Versicherung?

Wenn Du reparieren lässt ja, wenn nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Der KVA wird vermutlich neben der Mehrwertsteuer (§249 II S.2 BGB) auch um Studenverrechnungssätze und ggf. Verbringungskosten für Lackierarbeiten gekürzt werden, sobald Du hiergegen kene passende Einwände erbringst.

die Polizei meinte es steht mir dann frei das Geld zu nehmen oder es reparieren zu lassen Stimmt das?

ja, wieder mal eine halbweisheit von den Herren in Grün. Natürlich kannst du entscheiden, was Du machst. Ist ja Dein Auto. Nur das die Abrechnung (dsa was du bekommst) unterschiedlich ausfällt

* Kostenvoranschlag kostet 150€ meinte mein Audi Händler.

Muss das nicht auch die gegenerische Versicherung zahlen? Meine ich muss ja einen machen lassen.

wer sagt, denn das du einen machen lassen musst? Solange die Verischerung keinen anweist, ist ein KVA dein Privatvergnügen und wird nicht bezahlt und ggf. auch nicht anerkannt.

* Wenn zb Kostenvoranschlag 800€ wäre und die Versicherung zahlt das , darf man dann zu einer "verschönerungswerkstatt" fahren, zb ATU smart repair und es ausbessern lassen für zb 200€

also sagen wir mal lack schaden normal würden die alles neu machen und ATU macht es bissel heil für 200€. muss ich dann die 600€ abgeben oder darf man die dann behalten?

du hast die möglichkeit zu reparieren oder dir das geld auszahlen zulassen. was du mit dem ausgezahlten Geld machst, geht den Versicherer nichts an. Lässt Du mit dem ausgezahlten Geld sach- und fachgerecht reparieren, kannst Du den Mehrwertsteueranteil geltend machen.

* wenn ich es bei der fachwerkstatt heil machen lassen.

kostenvoranschlag 800€ den reiche ich ein bekomme 800€ und dann brauche ich aber leihwagen weil autohaus 4 tage brauch.

bekomme ich das geld dann noch dazu später?

du kannst, die forderung an das Autohaus abtreten; dann rechnen diese mmit der Versicherung direkt ab. Du hast Anspruch auf einen Leihwagen während der Reparaturdauer. du kannst natürlich auch für beides in vorleistung treten, und kommst dann die kosten erstattet. das würde ich mir aber vorher von der versicherung schriftlich bestätigen lassen.

vielen dank für hilfe.


Aber ener Schadenhöhe von ca. 500€ (Bagatellgrenze) hast Du Anspruch auf einen Rechtsbeistand
Aber ener Schadenhöhe von ca. 750€ (Bagatellgrenze) hast Du Anspruch auf einen Sachverständigen (frei von drr gewählt)
Du hast Anspruch auf eine Unkostenpauschale i.H.v. 25€

das ist alle swas mir momentan einfällt

gruß

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@HelmutWenz

Bei Verzögerungen, die nicht in deinem Verantwortungsbereich liegen (Ersatzteile nicht lieferbar, Krankheit von Mitarbeitern in der Werkstatt usw.) ist der Nutzungsausfall voll zu erstatten. Nur Verzögerungen, die du selbst verursacht hast, gehen zu deinen Lasten.

Grundsätzlich geht der konkret nachgewiesene Zeitraum der S c h ä t z u n g im Gutachten vor. Wird von Versicherungen gerne übersehen. Notfalls die Rep. Rechnung wegen der Dauer vom Sachverständigen absegnen lassen und/oder von der Werkstatt einen Zweizeiler, warum es so lange gedauert hat.

Gruß

Peter

Noch ein kleiner Zusatzhinweis: Zu der eigentlichen Reparaturdauer kommt noch die Zeit vom Unfalltag bis zur Schadensfeststellung durch den Gutachter - sofern das Auto auch ausgefallen ist, also nicht verkehrssicher war. Zu etwaigen Verzögerungen siehe oben.

am 22. Juni 2015 um 11:15

Hi, bei einem 1,5 Jahre alten Auto sollte man zu einer Fachwerkstatt gehen und das Auto reparieren lassen. Man muss ja nicht selbst bezahlen sondern es zahlt die Versicherung.

Kostenvoranschlag 150 Euro ist normal, wird bei Reparatur aber verrechnet. Wenn der Kostenvoranschlag stimmig ist, wird den kein Versicherer ablehnen. Wenn da was nicht passt, dann werden die einen Gutachter beauftragen.

Das Ganze stört aber nicht den Geschädigten, da dieser sein Fahrzeug sofern es kein finanzieller Totalschaden ist auf jeden Fall repariert bekommt.

Auf Gutachent/Kostenvoranschlag abrechnen ist nur was für ältere Fahrzeuge, die verschrottet oder verkauft werden sollen. Oder man kann die Reparatur selbst vornehmen oder man hat Freunde die dies kostengünstig machen können. Man bekommt auf Gutachten keine Mehrwertsteuer, Leihwagen, Nutzungsausfall.

Neuwagen immer in Fachwerkstatt reparieren lassen, sonst könnte es sich auf die Garantie und den Wiederverkaufswert auswirken.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Juni 2015 um 13:11:37 Uhr:

sofern das Auto auch ausgefallen ist, also nicht verkehrssicher war. Zu etwaigen Verzögerungen siehe oben.

Die Einschränkung mit dem "nicht verkehrssicher" betrifft aber u.U. auch die Verzögerungen in der Werkstatt. Nur weil es z.B. einige Tage dauert bis Ersatzteile lieferbar sind könnte man mit einem verkehrssicheren Fahrzeug ja so lange problemlos weiterfahren.

Hier ist man also nachweispflichtig warum das Fahrzeug so lange nicht genutzt werden konnte.

Themenstarteram 22. Juni 2015 um 20:52

hab heute mit der versicherung telefoniert.

die wollen ab 2500€ ein gutachten.

wenn ich nun zu audi fahre und zb 2900 ist.

dann brauch ich ja nochmal ein gutachten das wiederrum muss ja bezahlt werden.

für den fall dass ich es nicht reparieren lassen will zahle ich ja die 150 für den KVA

was ist mit dem gutachten? weil das will ja die versicherung?

und was ist wenn gutachter dann sagt 2000 euro?

und ich es dann aber doch bei audi machen lassen will?

ist es dann mein problem das da eine differenz ist?

Was die Versicherung will ist die eine Sache, spätestens ab 1000€ Schaden kannst du ein Gutachten machen und die Versicherung muss das bezahlen.

Fahr zu einem Gutachter, der hat ein Auge dafür ob ein Gutachten notwendig ist, für die Frechheit von den 2500€ würde ich dann auch noch gleich einen Anwalt dazu nehmen :(

 

Grüße

Steini

am 23. Juni 2015 um 11:16

Alles was die Versicherung will wird auch von der Versicherung bezahlt.

Also erst mal einen Kostenvoranschlag, da die Versicherung sagt erst ab 2500 braucht es ein Gutachten. Also wenn unter 2500 Euro (erste Schätzung 800 Euro), dann reicht der Kostenvoranschlag.

Du kannst dann auf Kostenvoranschlag ohne Mehrwertsteuer abrechnen oder das Fahrzeug reparieren lassen. Solange es kein finanzieller Totalschaden (Schaden höher als Widerbeschaffungswert) ist, zahlt die Versicherung die Reparatur komplett.

Oder Du sagst, der Schden ist nicht "Verkehrsgefährdend" und optisch macht es mir nichts auf und Du nimmst das Geld vom Kostenvoranschlag.

Den Kostenvoranschlag zahlt entweder die Versicherung oder er wird mit der Reparatur verrechnet. Gutachten zahlt die Versicherung, wenn der Kostanvoranschlag nicht ausreicht. Wer den Gutachter beauftragt ist normal egal, da die unabhängig sind. Z.Bsp. DEKRA.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 22. Juni 2015 um 13:21:31 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Juni 2015 um 13:11:37 Uhr:

sofern das Auto auch ausgefallen ist, also nicht verkehrssicher war. Zu etwaigen Verzögerungen siehe oben.

Die Einschränkung mit dem "nicht verkehrssicher" betrifft aber u.U. auch die Verzögerungen in der Werkstatt. Nur weil es z.B. einige Tage dauert bis Ersatzteile lieferbar sind könnte man mit einem verkehrssicheren Fahrzeug ja so lange problemlos weiterfahren.

Hier ist man also nachweispflichtig warum das Fahrzeug so lange nicht genutzt werden konnte.

Stimmt, dazu müsste bei Auftragserteilung dem TE aber bekannt sein, dass Verzögerungen auftreten. Und normale Werkstätten werden diese Information nicht geben. Oft kümmern sie sich auch erst nach Auftragserteilung um die Ersatzteile.

Themenstarteram 26. Juni 2015 um 14:17

hab ne frage. unfall war ja letzte woche.

gibs da eine frist bis wann ich das alles gemacht haben muss? war heute bei audi. die meinte wpohl doch richtung 2000€ und die wollen gutachter nun machen. wohl dann nächsten freitag. gibs da eine frist wieviel zeit ich habe bis ich der versicherung das einreiche?

Zitat:

@ampex schrieb am 26. Juni 2015 um 16:17:55 Uhr:

hab ne frage. unfall war ja letzte woche.

gibs da eine frist bis wann ich das alles gemacht haben muss? war heute bei audi. die meinte wpohl doch richtung 2000€ und die wollen gutachter nun machen. wohl dann nächsten freitag. gibs da eine frist wieviel zeit ich habe bis ich der versicherung das einreiche?

Keine Panik, auch ein paar Wochen sind kein Thema, Schadenersatzansprüche verjähren nicht in ein paar Tagen. Ggf. kannst du ja eine kurze schriftliche Meldung machen von wegen "ich hab Schaden, Gutachten und Werkstatt nächste Woche", dann hast du deinen Schaden offiziell gemeldet und da kann nichts verjähren.

am 26. Juni 2015 um 16:35

Also Schadenmeldung Kasko unmittelbar/sofort/ohne Verzögerung Schaden melden. Alles andere kann etwas verzögert bearbeitet werden. Es gibt ja einige Termine, nicht jeder hat sofort Zeit und Poststreik gibt es auch noch. Eine richtige Frist gibt es nicht, sobald der Schaden gemeldet ist.

KH-Schaden, da kannst Du Dir mit den Forderungen theoretisch 3 Jahre Zeit lassen. Ist nur schlecht mit der Beweispflicht. Aber hier gibt es sonst keine Termine.

Da man den Schaden ja möglichst bald beglichen haben möchte oder das FZG reparieren lassen will, wird man sowieso recht zügig alles einreichen bzw. beauftragen.

Die Versicherung kann ja solange Sie nicht zahlen muss mit dem Geld arbeiten. Es wird sofort bei Schadenmeldung eine Reserve angelegt und die hat der Versicherer dann zur freien Verfügung. :)

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