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Unfall bei mir. Sachlage

Themenstarteram 19. Juni 2015 um 18:08

Hallo,

heute ist mir jemand reingefahren ( mein Auto stand).

War ein Zettel an meiner Scheibe von der Polizei kann Unfall Bericht bei der Polizei abholen.

So war bei der Polizei und die sagten mir ich soll zum Autohaus fahren ein Kostenvoranschlag machen

und dann kann ich das bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

Hab nun dazu ein Paar Fragen.

* Wenn da zb drauf steht 800€ bekomme ich dann 800€ von der Versicherung?

die Polizei meinte es steht mir dann frei das Geld zu nehmen oder es reparieren zu lassen Stimmt das?

* Kostenvoranschlag kostet 150€ meinte mein Audi Händler.

Muss das nicht auch die gegenerische Versicherung zahlen? Meine ich muss ja einen machen lassen.

* Wenn zb Kostenvoranschlag 800€ wäre und die Versicherung zahlt das , darf man dann zu einer "verschönerungswerkstatt" fahren, zb ATU smart repair und es ausbessern lassen für zb 200€

also sagen wir mal lack schaden normal würden die alles neu machen und ATU macht es bissel heil für 200€. muss ich dann die 600€ abgeben oder darf man die dann behalten?

* wenn ich es bei der fachwerkstatt heil machen lassen.

kostenvoranschlag 800€ den reiche ich ein bekomme 800€ und dann brauche ich aber leihwagen weil autohaus 4 tage brauch.

bekomme ich das geld dann noch dazu später?

vielen dank für hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 20. Juni 2015 um 12:22

Zitat:

@ampex schrieb am 19. Juni 2015 um 20:08:21 Uhr:

Hallo,

heute ist mir jemand reingefahren ( mein Auto stand).

War ein Zettel an meiner Scheibe von der Polizei kann Unfall Bericht bei der Polizei abholen.

hier endet die Aufgabe der Polizei - als reine Protokolanzen (zumindest in diesem Fall), es sei denn sie spielt wie in Deinem Fall wieder den Hero und meint juristische Ratschläge bei völliger Ahnungslosikeit geben zu müssen.
Es regt mich immer wieder auf. Die Polizisten haben ihren Job nicht verstanden, sie sind keine Juristen oder gar Richter...; aber gut der Bildungsstand lässt vermutlich nichts anderes als so eine Verhaltensweise zu.

So war bei der Polizei und die sagten mir ich soll zum Autohaus fahren ein Kostenvoranschlag machen

und dann kann ich das bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

hier liegen schon die ersten Stolpersteine, die Du auch schon erfragt hast. (siehe unten)

Hab nun dazu ein Paar Fragen.

* Wenn da zb drauf steht 800€ bekomme ich dann 800€ von der Versicherung?

Wenn Du reparieren lässt ja, wenn nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Der KVA wird vermutlich neben der Mehrwertsteuer (§249 II S.2 BGB) auch um Studenverrechnungssätze und ggf. Verbringungskosten für Lackierarbeiten gekürzt werden, sobald Du hiergegen kene passende Einwände erbringst.

die Polizei meinte es steht mir dann frei das Geld zu nehmen oder es reparieren zu lassen Stimmt das?

ja, wieder mal eine halbweisheit von den Herren in Grün. Natürlich kannst du entscheiden, was Du machst. Ist ja Dein Auto. Nur das die Abrechnung (dsa was du bekommst) unterschiedlich ausfällt

* Kostenvoranschlag kostet 150€ meinte mein Audi Händler.

Muss das nicht auch die gegenerische Versicherung zahlen? Meine ich muss ja einen machen lassen.

wer sagt, denn das du einen machen lassen musst? Solange die Verischerung keinen anweist, ist ein KVA dein Privatvergnügen und wird nicht bezahlt und ggf. auch nicht anerkannt.

* Wenn zb Kostenvoranschlag 800€ wäre und die Versicherung zahlt das , darf man dann zu einer "verschönerungswerkstatt" fahren, zb ATU smart repair und es ausbessern lassen für zb 200€

also sagen wir mal lack schaden normal würden die alles neu machen und ATU macht es bissel heil für 200€. muss ich dann die 600€ abgeben oder darf man die dann behalten?

du hast die möglichkeit zu reparieren oder dir das geld auszahlen zulassen. was du mit dem ausgezahlten Geld machst, geht den Versicherer nichts an. Lässt Du mit dem ausgezahlten Geld sach- und fachgerecht reparieren, kannst Du den Mehrwertsteueranteil geltend machen.

* wenn ich es bei der fachwerkstatt heil machen lassen.

kostenvoranschlag 800€ den reiche ich ein bekomme 800€ und dann brauche ich aber leihwagen weil autohaus 4 tage brauch.

bekomme ich das geld dann noch dazu später?

du kannst, die forderung an das Autohaus abtreten; dann rechnen diese mmit der Versicherung direkt ab. Du hast Anspruch auf einen Leihwagen während der Reparaturdauer. du kannst natürlich auch für beides in vorleistung treten, und kommst dann die kosten erstattet. das würde ich mir aber vorher von der versicherung schriftlich bestätigen lassen.

vielen dank für hilfe.


Aber ener Schadenhöhe von ca. 500€ (Bagatellgrenze) hast Du Anspruch auf einen Rechtsbeistand
Aber ener Schadenhöhe von ca. 750€ (Bagatellgrenze) hast Du Anspruch auf einen Sachverständigen (frei von drr gewählt)
Du hast Anspruch auf eine Unkostenpauschale i.H.v. 25€

das ist alle swas mir momentan einfällt

gruß

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Stell erst mal bei der Gegnerversicherung eine Schadenersatzforderung.

Frage dann auch gleich, ob ein KVA reicht. Sollte es ein älteres Auto sein, kann der Versicherer auch ein Gutachten verlangen. Dann gehst Du zu einem Sachverständigen und läßt ein Gutachten erstellen, bezahlt dann der Versicherer.

Solltest Du eine fiktive Abrechnung wünschen, dann wird die Schadensumme ohne MWST gezahlt.

Themenstarteram 19. Juni 2015 um 18:22

Ich weiß ja nicht mal was für eine Versicherung das ist.

Die Polizei meinte ich erhalte irgendwann Post von der Versicherung aber ich kann jetzt ein KVA machen lassen.

Bin zur Polizei und hab eine Unfallmitteilung bekomme. Da steht nur das Kennzeichen usw drauf.

Das Auto ist 1,5 Jahre alt.

Was ist eine fiktiive Abrechnung? Wenn ich das "geld" nehme und es nicht heil machen lasse dann bekomme ich die märchensteuer nicht? sondern nur den netto betrag?

OK, bei 1,5 Jahre ggf kein Thema.

Richtig, die MWST wird erst gezahlt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Wenn Du das Kennzeichen hast, dann beim Zentralruf (GDV / Google) der Autoversicherer anrufen.

Ab Montag verbinden sie i.d.R. Dich gleich mit dem Versicherer.

Darauf das die Versicherung bei dir meldet, würde ich nicht bauen. Ruf beim Zentraleuf der Versicherungen an, du hast ja das Kennzeichen, die verbinden dich mit der Versicherung und du meldest den Schaden. Die werden dir dann sagen ob ein KVA reicht oder ob sie ein Gutachten wolllen. Wenn du fiktiv abrechnest, ja denn bekomst du den Betrag ohne MwSt ausgezahlt.

Themenstarteram 19. Juni 2015 um 18:43

ok super vielen dank ! :-)

dann rufe ich montag da mal an und lass mich mit der versicherung verbinden.

wenn ich mich entscheide das machen zu lassen kann ich aber auch das autohaus bestimmt direkt mit der versicherung abrechnen lassen oder?

meine das ja dann auch leichter wegen gutachten kosten , leihwagen usw.

hab eben meine versicherung angerufen ( HUK) die sagten mir auf meine frage ob ich das geld nehmen kann und es nur bissel ausbessern lassen kann , das ich es machen kann wie ich will ? haben die recht? oder hatte die keine ahnung?

a

Bei der fiktiven Abrechnung können auch noch Positionen wie "Verbringungskosten" (von der Werkstatt zur Lackierei und zurück) abgezogen werden. Auch der Nutzungsausfall wird nicht erstattet. Dein Auto fällt ja nicht aus und ist weiterhin verkehrssicher.

Falls du es mit Rechung reparieren lässt, kannst du den Ausfall nachweisen und erhälst ihn auch erstattet - oder halt einen Mietwagen. Im Regelfall steht im Gutachten die notwendige Reparaturdauer. Falls Mietwagen, klär das mit de Versicherung vorher ab. Viele haben Abkommen und du brauchst dich dann (beim Mietwagen) um nichts mehr kümmern.

Falls die Versicherung keinen Kostenvoranschlag akzeptieren will, solltest du selbst einen Sachverständigen beauftragen. Nicht den von der Versicherung. Die soll ja zahlen und der eigene Gutachter könnte der Versuchung erliegen, den Schaden nach unten zu rechnen.

Macht ATU selbst Smartrepair oder kommt dann nur ein externer Dienstleister? Da kannst du auch direkt zu dem hinfahren, spart auch Geld.

Denk auch an die allgemeine Kostenpauschale - rund 25,- € +/- 5,- € kannst du ansetzen.

Und du kannst mit dem Geld machen, was du willst. Wenn es nur ein Lackschaden ist, würde ich mal direkt in einer Lackiererei auf dem Land nachfragen. Sind oft deutlich günstiger als die Vertragswerkstatt - die machen nämlich selten Lackierarbeiten selbst.

Sorry, wenn es etwas durcheinander ist. Ich schaue gerade G. Weber Open und tippe eher nebenbei.

Gruß

Peter

Zitat:

@ampex schrieb am 19. Juni 2015 um 20:43:04 Uhr:

ok super vielen dank ! :-)

dann rufe ich montag da mal an und lass mich mit der versicherung verbinden.

wenn ich mich entscheide das machen zu lassen kann ich aber auch das autohaus bestimmt direkt mit der versicherung abrechnen lassen oder?

meine das ja dann auch leichter wegen gutachten kosten , leihwagen usw.

hab eben meine versicherung angerufen ( HUK) die sagten mir auf meine frage ob ich das geld nehmen kann und es nur bissel ausbessern lassen kann , das ich es machen kann wie ich will ? haben die recht? oder hatte die keine ahnung?

a

Doch, das stimmt. Frag aber einfach mal nach, was die Rep. kostet - Vertragswerkstatt - Lackiererei. Mit Hinweis, dass du selbst bezahlen musst. Und das vergleiche mal mit dem Ergebnis des Gutachtens.

Alles dem Autohaus überlassen ist zwar sehr einfach, aber meistens suboptimal. Bei meinen bisherigen, unverschuldeten Unfällen habe ich mich immer selbst um alles gekümmert und stur nach Gutachten fiktiv abgerechnet. Der Gewinn landete dann auf meinem Konto. Wenn das Auto nicht verkehrssicher war, habe ich die Rep. anschließend nachgewiesen und auch den Nutzungsausfall erhalten.

Stell doch mal ein Bild vom Schaden ein.

Gruß

Peter

Themenstarteram 19. Juni 2015 um 21:23

Der Schaden ist nicht so groß.

es ist ein kleiner Lackschaden. Bin laie aber meine bekannten meinte bei Lackschaden ( tür und das teil über dem radkasten) ist man schnell im 4 stelligen bereich.

danke für eure antworten.

für mich kommt eh nur in frage weil ich keine ahnung habe entweder alles über audi autohaus

oder das geld nehmen und eventuell für wenig geld heil machen.

selber noch rum fahren und vergleichen usw da hab ich keine zeit für :-)

danke für eure hilfe.

Sonst schon mal einen Unfall mit dem jungen Auto gehabt? Zwei Teile lackieren ist locker 4stellig. Und viele Kürzungen die Versicherungen bei so jungen Autos machen sind nicht rechtens, da besteht ein Anspruch auf Reparaturkosten bei Audi (abzüglich MwSt wenn man fiktiv abrechnet).

Ohne vorherigen Schaden würde ich mal bei einem Gutachter vorbei, auch solche kleineren Schäden sind Unfallschäden die beim späteren Verkauf angegeben werden müssen, damit steht dir auch die Wertminderung zu.

Beim A5 hat's schon viel Alukarosserieteile, da wäre ich bei einer Hinterhoflackiererei schon vorsichtig ob die das wirklich können. Die wenigsten haben sauber getrennte Arbeitsbereiche für Alu- und die restlichen Arbeiten. Nur etwas Schleifstaub vom Stahl auf dem Alu und in ein paar Jahren sieht die Stelle "nett" aus.

Themenstarteram 20. Juni 2015 um 7:08

danke das wäre auch meine frage wegen der wertminderung.

hab nimmer den A5 hab nen A3 aber der ist wie gesagt 15 Monate alt .

was ist da ca. drin an wertminderung?

nix

am 20. Juni 2015 um 12:22

Zitat:

@ampex schrieb am 19. Juni 2015 um 20:08:21 Uhr:

Hallo,

heute ist mir jemand reingefahren ( mein Auto stand).

War ein Zettel an meiner Scheibe von der Polizei kann Unfall Bericht bei der Polizei abholen.

hier endet die Aufgabe der Polizei - als reine Protokolanzen (zumindest in diesem Fall), es sei denn sie spielt wie in Deinem Fall wieder den Hero und meint juristische Ratschläge bei völliger Ahnungslosikeit geben zu müssen.
Es regt mich immer wieder auf. Die Polizisten haben ihren Job nicht verstanden, sie sind keine Juristen oder gar Richter...; aber gut der Bildungsstand lässt vermutlich nichts anderes als so eine Verhaltensweise zu.

So war bei der Polizei und die sagten mir ich soll zum Autohaus fahren ein Kostenvoranschlag machen

und dann kann ich das bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

hier liegen schon die ersten Stolpersteine, die Du auch schon erfragt hast. (siehe unten)

Hab nun dazu ein Paar Fragen.

* Wenn da zb drauf steht 800€ bekomme ich dann 800€ von der Versicherung?

Wenn Du reparieren lässt ja, wenn nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Der KVA wird vermutlich neben der Mehrwertsteuer (§249 II S.2 BGB) auch um Studenverrechnungssätze und ggf. Verbringungskosten für Lackierarbeiten gekürzt werden, sobald Du hiergegen kene passende Einwände erbringst.

die Polizei meinte es steht mir dann frei das Geld zu nehmen oder es reparieren zu lassen Stimmt das?

ja, wieder mal eine halbweisheit von den Herren in Grün. Natürlich kannst du entscheiden, was Du machst. Ist ja Dein Auto. Nur das die Abrechnung (dsa was du bekommst) unterschiedlich ausfällt

* Kostenvoranschlag kostet 150€ meinte mein Audi Händler.

Muss das nicht auch die gegenerische Versicherung zahlen? Meine ich muss ja einen machen lassen.

wer sagt, denn das du einen machen lassen musst? Solange die Verischerung keinen anweist, ist ein KVA dein Privatvergnügen und wird nicht bezahlt und ggf. auch nicht anerkannt.

* Wenn zb Kostenvoranschlag 800€ wäre und die Versicherung zahlt das , darf man dann zu einer "verschönerungswerkstatt" fahren, zb ATU smart repair und es ausbessern lassen für zb 200€

also sagen wir mal lack schaden normal würden die alles neu machen und ATU macht es bissel heil für 200€. muss ich dann die 600€ abgeben oder darf man die dann behalten?

du hast die möglichkeit zu reparieren oder dir das geld auszahlen zulassen. was du mit dem ausgezahlten Geld machst, geht den Versicherer nichts an. Lässt Du mit dem ausgezahlten Geld sach- und fachgerecht reparieren, kannst Du den Mehrwertsteueranteil geltend machen.

* wenn ich es bei der fachwerkstatt heil machen lassen.

kostenvoranschlag 800€ den reiche ich ein bekomme 800€ und dann brauche ich aber leihwagen weil autohaus 4 tage brauch.

bekomme ich das geld dann noch dazu später?

du kannst, die forderung an das Autohaus abtreten; dann rechnen diese mmit der Versicherung direkt ab. Du hast Anspruch auf einen Leihwagen während der Reparaturdauer. du kannst natürlich auch für beides in vorleistung treten, und kommst dann die kosten erstattet. das würde ich mir aber vorher von der versicherung schriftlich bestätigen lassen.

vielen dank für hilfe.


Aber ener Schadenhöhe von ca. 500€ (Bagatellgrenze) hast Du Anspruch auf einen Rechtsbeistand
Aber ener Schadenhöhe von ca. 750€ (Bagatellgrenze) hast Du Anspruch auf einen Sachverständigen (frei von drr gewählt)
Du hast Anspruch auf eine Unkostenpauschale i.H.v. 25€

das ist alle swas mir momentan einfällt

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 20. Juni 2015 um 14:22:40 Uhr:

 

Die Polizisten haben ihren Job nicht verstanden, sie sind keine Juristen oder gar Richter...; aber gut der Bildungsstand lässt vermutlich nichts anderes als so eine Verhaltensweise zu.

Was ist das denn für ein Spruch. Wenn man deine anderen, fast durchgehend qualifizierten Beiträge gelesen hat, erwartet man so einen Blödsinn nicht.

Man lernt wohl nie aus.:confused:

am 20. Juni 2015 um 12:46

tut mir leid. das ist meine subjektive erfahrung mit polizisten.

da nicht objektiv --> gestrichen

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