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Unfall auf Firmenparkplatz

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 15:09

Hallo,

ich hab mal eine Frage an die Experten. Ich hatte gerade einen kleinen Unfall auf unserem Firmenparkplatz (öffentlich zugänglich). Es gibt kein Schild auf dem auf die Strassenverkehrsordnung hingewiesen wird. Ich (Fahrzeug B) bin auf den parkplatz aufgefahren. Von rechts habe ich aus dem Augenwinkel ein Fahrzeug (A) gesehen, das aber, so dachte ich, recht langsam unterwegs war. Ich fuhr weiter und auf einmal krachte es und der Fahrer ist mir hinten rechts in den Kotflügel gefahren. Allerdings nur leicht geschrammt. Bei Ihm ist aber der Stoßfänger und der Scheinwerfer hin.

Die hinzugerufene Polizei meinte hier gilt rechts vor links und sagte wir sollen uns untereinander einigen, da nur Blechschaden. Jetzt würde Fahrer A den Wagen reparieren lassen wollen weil er meint zu 100% nicht schuld zu sein. Aber ist gerade auf Parkplätzen nicht besondere Sorgfaltspflicht gegeben? Zudem ist er erheblich schneller als Schritt gefahren.

Wird meine Versicherung sich evtl. weigern zu zahlen?

Unfall
Unfall1
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20 Antworten

rechts vor links ist meines Wissens nach zwar auf Parkplätzen nicht vollständig ausgehebelt, aber es gilt generell besondere gegenseitige Rücksichtnahme.

Aufgrund der Tatsache dass der Unfallgegner, wenn ich es richtig gelesen habe, wohl nicht mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs war (Beweis?) und das Fahrzeug hinten getroffen hat, du also schon fast vorbei warst, kann ich mir nicht vorstellen dass hier 100% Schuld bei dir liegen.

Der Versicherung mit allen Details melden und vor allem auf die Dinge eingehen die für dich sprechen bzw. welche Beweise vorliegen. Die Versicherung sollte dann nach Rechtslage Regulieren und du kannst im Normalfall später entscheiden, ob du den Schaden der Versicherung zurückzahlst um deinen Schadenfreiheitsrabatt zu retten.

Ich würde mich mit einem der mir auf einem Parkplatz hinten ins Auto fährt nicht rumärgern sondern dies über die Versicherung klären.

Auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen gilt im Regelfall die STVO.

Ohne weitere Kenntnisse des Sachverhaltes wurde ich eine Quotierung vom 50/50 bis maximal 60/40 zu Lasten des Unfallpartners sehen. Auf Parkplätzen gilt auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Der Unfallpartner kam zwar von rechts, aber Du warst ja schon mit Deinem Fahrzeug fast vorbei.

Grüße von Klaus

Ich kann hier Tomtom nur zustimmen. Beschreibe deiner Versicherung, was da gelaufen ist. Sie wird sich dann um alles weitere kümmern.

Und hüte dich, der Versicherung mitzuteilen, wie du die Vorfahrtslage siehst.

Eine versicherung darf keine Zahlung verweigern. Woher komnen immer diese aussagen bzw fragen.

Parkplätze ist immer schwierig zu sagen. Ich halt mich immer an rechts vor links. 50/50 oder 100% bei dir schwer zu sagen. Versicherung mitteilen und abwarten .

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Eine versicherung darf keine Zahlung verweigern. Woher komnen immer diese aussagen bzw fragen.

Parkplätze ist immer schwierig zu sagen. Ich halt mich immer an rechts vor links. 50/50 oder 100% bei dir schwer zu sagen. Versicherung mitteilen und abwarten .

Wer hat denn hier gepostet, dass die Versicherung die Zahlung verweigert???

am 1. Juli 2014 um 19:22

Niemand - aber der TE hatte die Frage gestellt, ob das passieren kann.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Niemand - aber der TE hatte die Frage gestellt, ob das passieren kann.

Das ist richtig.:)

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 20:08

Danke schon mal für die Antworten:) Dier Sache ist halt, es ist eine Arbeitskolleginn und bei mir ist es nur ein wenig verschrammt, wohingegen Ihre Front ziemlich hin ist. Also mein Schaden liegt bei ca. 600 Euro, Ihrer bei Schätzungsweise 3000...Also kann es passieren das die Versicherung nur 50% Ihres Schadens zahlt?

am 1. Juli 2014 um 20:45

sieht so aus.

Da Du die Frage für mein Empfinden mit einem leicht negativen Unterton ("passieren") stellst, will ich noch mal klarstellen, dass die Versicherung Dich von Ansprüchen freistellst; also das reguliert, was Du ihr zahlen müsstest.

Da sie den Schaden nun mal nach dt. Recht mitverursacht hat muss sich halt eine Quote anrechnen lassen.

Viele Grüße

...und mit dieser Quote muss sie bzw. Ihre Versicherung sich dann auch an deinem, wenn auch kleineren Schaden beteiligen...

Selbst musst du die Tasche nicht auf machen und ihr etwas zahlen... Wobei ich persönlich sowieso etwas verstimmt wäre, wenn mir eine Arbeitskollegin hinten ins Auto fährt... Aus meiner Sicht warst du entweder sehr flott unterwegs oder sie hat überhaupt nicht aufgepasst.

Themenstarteram 2. Juli 2014 um 7:32

Also ich war bestimmt nicht flott unterwegs. Ich würde auf 10-15 km/h tippen. Die Versicherung wurde auch hellhörig, als ich sagte es ist auf unserem Firmenparkplatz passiert und hat mir nun einen Schadensbogen geschickt. Ich mache jetzt einfach wahrheitsgemäße Angaben und schau mal was die Versicherung daraus macht. Auch wenn es mir um den Wagen der Kollegin schon leid tut werde ich nicht lügen. Ich berichte mal wie es ausgegangen ist.

Danke vorab an alle für die Antworten

Themenstarteram 3. Juli 2014 um 9:38

Also kurzer Nachtrag: Jetzt sagt die Kolleginn aus, sie wäre Schrittgeschwindigkeit gefahren und ich wäre rausgeschossen und habe ihr die Vorfahrt genommen...ich bin definitiv 10-15 kmh gefahren und bin sogar auf die linke Seite ausgewichen. Ich konnte nicht mehr bremsen, weil ich schon auf der "Kreuzung" stand als ich sie gesehen habe und da war sie noch mindestens 1-1,5 Wagenlängen weg. Zum Glück lagen da noch Teile Ihres Wagens an der Stelle die ich fotografiert habe. Und an meinem Schaden kann man sehen das sie mich erwischt hat, als ich die Kreuzung schon fast passiert habe. Zudem lässt sich anhand des Schadens ja beurteilen welche Geschwindigkeit benötigt wird um das Blech eines 2000ers A6 zu verbiegen...Also entweder war sie zu schnell, hat gepennt oder ist mir vorsätzlich in den Wagen gefahren (wobei ich das letztes gerne ausschließen möchte).

Die Frage wäre soll ich schon mal zum Gutachter gehen und vorsorglich ein Gutachten machen lassen (wg. Geschwindigkeit)? Ich kann mir vorstellen, das es falls es vor Gericht gehen sollte, ein entscheidender Faktor sein kann.

Der Kostenvoranschlag beläuft sich übrigens fast auf 1000 Euro und da ist noch nicht berücksichtigt, das mein Lenkrad nun schief steht und der Wagen nach Links zieht....hoffentlich ist es mit einer Achsvermessung getan.

.....jetzt sagt die Kollegin.....ich wäre rausgeschossen......

Ich konnte nicht mehr bremsen weil ich schon auf der Kreuzung stand..........

 

Jetzt wirds wohl doch Zeit für den Anwalt. Dem objektivem Betrachter könnte sich auch folgender Sachverhalt anbieten: Du warst viel zu schnell und gerade deswegen hat sie dich nur noch hinten erwischt.

Du konntest nicht mehr bremsen weil es bei deiner Geschwindigkeit einfach nicht mehr gereicht hat.

 

Ganz wichtig: Ich will dir nichts unterstellen oder behaupten daß deine Äußerungen nicht stimmen. Nur steht nun Aussgae gegen Aussage und ein Gutachter sollte den genauen Unfallhergang rekonstruieren um überhaupt beweiskräftiges Material zu haben.

Die Erstellung eines Gutachtens sehe ich als falschen Schritt.

Wenn die Sache vor Gericht geht, wird normal sowieso vom Gericht ein Gutachter bestellt. Du kannst evtl. durch ein Gutachten deinen Schaden feststellen lassen. Aber denke an das Kostenrisiko für das Gutachten.

Der größere "Batzen" ist ja erstmal der Fremdschaden und für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist deine Versicherung zuständig...

Also zuerst melden und sehen was passiert. Wenn es dir mit deinem eigenen Schaden ernst ist dann ab zum Anwalt. Alternativ kannst du deine Ansprüche auch selbst versuchen bei der gegnerischen Versicherung zu beziffern. Vielleicht erwischt du einen Sachbearbeiter der sich sagt... ich mach immer 50 / 50 bei Unfällen auf Parkplätzen, da gibt's hier auch keine Ausnahme....

Jaja, so nette Arbeitskollegen sind doch eine Freude...

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