Unfall auf Betriebsgelände durch Unterlagkeil
Hallo zusammen,
eine Kollegin hat sich vergangene Woche auf dem Betriebsgelände unserer Firma einen heftigen Schaden an ihrem Smart zugezogen. Sie hat den Unterlagkeil eines Lkw zwischen die Vorderräder genommen und sich den Unterboden, das Getriebe und den Tank aufgerissen. Leider ist der Parkplatz recht dunkel und sie den Keil einfach übersehen.
Schaden rund 4000 €.
Sie hat zwar eine Vollkasko, aber einen hohen Selbstbehalt. Der "Verlierer" des Keils ist unbekannt. Jetzt erinnere ich mich an so einen Fond der Versicherungen, in den alle was einzahlen sollen um solche Schäden abzufangen. Bin mir aber nicht sicher ob das damals nur eine Mär gewesen ist oder ob das stimmt. Konnte bisher über die Suchmaschinen nix sinnvolles finden. Weiß da einer mehr???
Danke vorab, SZ
12 Antworten
Hi,
Du meinst wahrscheinlich die Verkehrsopferhilfe.
Die tritt aber bei nicht ermittelbaren Verursachern nur für schwere Personenschäden ein.
Also bleibt nur Vollkasko oder selber zahlen.
Zitat:
Leider ist der Parkplatz recht dunkel und sie den Keil einfach übersehen.
was willst du denn überhaupt?
-wenns irgendwo dunkel ist, muss man das licht einschalten und langsam fahren. fertig
Zitat:
Original geschrieben von la merde
was willst du denn überhaupt?Zitat:
Leider ist der Parkplatz recht dunkel und sie den Keil einfach übersehen.
-wenns irgendwo dunkel ist, muss man das licht einschalten und langsam fahren. fertig
Das war aber jetzt aber ein ganz schlauer Kommentar.
Wir sind alle stolz auf dich.
geh mal lieber Schlafen, ist schon (zu) spät (für dich)
Gute Nacht, schlaf gut.
*Kopfschüttel*
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also ich weiß nicht warum, aber ich wäre mal dreißt und würde es über die Betriebshaftpflicht der Firma probieren.
Versuch macht klug. Irgendwie so nach dem Motto, die haben Ihrer "Sauberhaltepflicht, Kennzeichnungspflicht von Hindernissen oder sonst irgendnen Humbug" nicht genügt und sollen jetzt mal ran. Abgelehnt werden kann immer noch.
Zitat:
und würde es über die Betriebshaftpflicht der Firma probieren.
Wäre auch mein erster Gedanke gewesen. Wenn der Chef mitmacht, sollte das kein Problem sein.
Ein Lebensmüder legte sich nachts auf eine unbeleuchtete Landstraße. Trotz Abschiedsbriefes wurde der Autofahrer der ihn überrollte schuldig gesprochen, weil bei schlechter Sicht das
Sichtfahrgebotgilt.
Das wäre die andere Seite, also selbst Schuld.
Zitat:
Das war aber jetzt aber ein ganz schlauer Kommentar.
Wir sind alle stolz auf dich.
geh mal lieber Schlafen, ist schon (zu) spät (für dich)
Gute Nacht, schlaf gut.
*Kopfschüttel*
bist wohl einer der ganz schlauen mitbürger. im gegensatz zu dir habe ich inhaltsbezogen auf den fred geantwortet und nicht einfach nur rumpalavert.
wenn du mir was zu sagen hast, könntest du das ja auch per persönlicher nachricht machen und den fred nicht stören
was willst du denn überhaupt?Zitat:
Original geschrieben von la merde
bist wohl einer der ganz schlauen mitbürger. im gegensatz zu dir habe ich inhaltsbezogen auf den fred geantwortet und nicht einfach nur rumpalavert.
wenn du mir was zu sagen hast, könntest du das ja auch per persönlicher nachricht machen und den fred nicht stören
-wenns irgendwo dunkel ist, muss man das licht einschalten und langsam fahren. fertig
Wenn das deiner Meinung nach Inhaltsbezogen ist, erübrigt sich ein weiterer Dialog mit dir.
Über meinen IQ braucht du dir auch keine Gedanken machen. Ich glaube nicht das dir das zusteht
junger Mann.
@all:
Seid nett zueinander. 😉
@TE:
Zunächst ist zu prüfen wo der Keil lag, ob Deine Kollegin an dieser Stelle des Geländes fahren durfte, warum Sie ihn nicht gesehen hat und wie es überhaupt zu einem so massiven Schaden kommen konnte.
Also:
Ist das Werksgelände abgeschlossen oder frei zugänglich (=öffentlicher Verkehrsraum) ?
Verkehren dort nur betriebseigene LKWs oder auch andere Lastkraftwagen?
Lag der Keil auf einer als Parkplatz markierten Stelle?
Lag der Keil auf einer als Straße markierten Stelle?
Ist die Stelle ausgeleuchtet, war eine sich dort befindliche Lampe defekt?
Handelte es sich um eine dienstlich veranlasste Fahrt?
Vielleicht findet sich durch die Antworten auf diese Fragen die Möglichkeit die Firma oder Dritte in eine zumindest teilweise Haftung zu bekommen.
Daneben stellt sich aber auch die Frage nach der Schuld der Kollegin an dem Unfall.
Sie ist Führerin eines Kfz und mit einem liegenden Teil kollidiert. Sie hat offensichtlich nicht ausreichend aufgepasst und gegen das Sichtfahrgebot verstoßen.
Sehr unangenehm:
Die Kollision mit einem LKW-Unterlegkeil dürfte bei den auf Werksgelände üblichen Geschwindigkeiten 20, 30 km/h o.ä. vielleicht eine Schramme an der Stoßstange hinterlassen.
Sich an so einem Keil den Unterboden nebst Getriebe und Tank, also von Vorne bis Hinten aufzureißen ist schon eine Kunst für sich.
Das dürfte nur mit massiver Gewalt (Geschwindigkeit) zu erklären sein!
Vielleicht lohnt es sich die einzelnen Punkte und je nach Sachverhalt auch weitere Punkte zu prüfen.
Das kann ein RA mit gesicherter Faktenlage allerdings besser als wir hier ohne Fakten.
Hat die Kollegin wenigstens einen Rechtsschutz?
Ansonsten:
Meist bietet eine VK mit 300 EUR das beste Kosten / Nutzenverhältnis.
Wer die VK mit 500, 1.000 oder mehr kauft sollte das Geld auf der Seite haben. 😉
Besten Dank für die Antworten.
Sie hat heute die entgültigen Kosten erfahren. Insgesamt sind es 4800 €. Wir haben jetzt die möglichen Verursacher eingegrenzt. Es kommen nur zwei in die nähere Auswahl. Der Parkplatz ist nicht öffentlich und die Betriebshaftpflicht greift nicht, das ist schon geprüft. Wir haben jetzt mal den Spediteur angefragt mit den uns bekannten Daten. Mal sehen ob wir dort einen positiven Bescheid bekommen.
Die Vollkasko hat den Schaden erstmal übernommen. In der Folge sitzt sie jetzt auf den 30 % Anstieg der Kasko und ihren 300 € für den Selbstbehalt.
Hab ihr dann mal "unser" Forum empfohlen, mal sehen ob wir noch einen abschließenden Status bekommen.
Liebe Grüsse, SZ
Wegen 300 EUR SB so eine Aufregung?
Sorry, aber ich hatte gedacht, es geht hier um eine große SB und Deine Bekannte bleibt auf dem halben Schaden sitzen.
Ist ja nun doch nicht wirklich dramatisch.
Die entscheidende Frage wird vermutlich die Frage sein:
"Wie konnte es zu so massiven Schäden kommen?"
Da bleibt dann unter dem Strich bestenfalls irgendeine Quotenregelung übrig.
Will meinen:
Da wird ein Rechtsstreit vom Zaun gebrochen, irgendwann gibt es ein Urteil oder einen Vergleich und der Schaden wird entsprechend gequotelt.
Das bedeutet für die Unfallfahrerin:
Die Rückstufung wegen des Schadens bleibt, und von den 300 EUR SB gehen dann noch ein paar EUR runter.
Fazit:
Ziemlich unwirtschaftlich und nur mit Rechtsschutz wirtschaftlich sinnvoll.
P.S.:
Genau solche Fälle sind es, die die Kosten für RS-Versicherungen massiv hochtreiben. 😠