Unfall ! aber Schuldeingeständniss
Hi bin neu hier und gelich ne schwierige Frage
Ich fuhr heut bei mir aus der Ausfahrt und ein BENZ fuhr mir hinten rechts rein, hatte ihn echt nich gesehen! Hatten beide keine Zeit, also Namen gegeben und haben uns 2 stumden später getroffen! Er war der Ansicht ich hätte ihn die Vorfahrt genommen und habe die Schuld eingestanden! Ich weiß man soll sich nicht unter Druck setzen lassen, aber das sagt sich leichter als getan! Auf dem Zettel steht allerdings nur mein Name der Unfallhergang die Kennzeichen und meine Unterschrift,...zählt das was?
So war auch nich mein Auto sondern das meiner Mutter, damit dürfen Personen unter 21 aber garnicht fahren!!deshalb keine Polizei, da ich auch nur noch einen Monat Probezeit habe. Ich schätze den Schaden auf 1500 eus. Kann ich das über die versicherung meiner mutter laufen lassen? Da meine Eltern das Auto eh bald nicht mehr brauchen wird die Versicherung sowieso gekündigt! Weil kann grad so als armer zivi nich unbedingt 1000 eus raushauen!
wäre echt dankbar für gute antworten! schonmal vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pheemc
Und was wäre wenn der geschädigte einstimmen würde dass meine mutter gafahren ist?
Dies würde den Straftatbestand des Versicherungsbetruges erfüllen.
16 Antworten
Hi,
wo ist denn das Problem?
Nach Deiner Schilderung hast Du ihm die Vorfahrt genommen, also ist doch mit dem Zettel alles in Ordnung.
Ruft Eure Versicherung an, meldet den Schaden und gut ist.
Ob die Gesellschaft von Euch etwas nachfordert, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen.
Aber auch daran ist ja dann wohl nichts auszusetzen, wenn Du den Wagen fährst, obwohl Du als Fahrer ausgeschlossen bist.
Das muss man sich dann eben vorher überlegeen...
Gruß
Hafi
Kann die Versicherung einen dann kündigen? Wie wird denn das geregelt wenn man nicht eingetragen ist? Und könnt ich das schuldeingeständniss auch zurücknehmen?
Vorher überlegen, du bist gut, ich musste meinen vater von Arbeit abholen weil er seinen Führerschein fürn monat los is!
Moin Moin,
meistens wird es so geregelt, dass man halt nachzahlen muss, wenn du nicht eingetragen warst. Ob es da auch andere Fälle gibt, heißt es wird nicht gezahlt weiß ich nicht. Aber wenn du Rückwärts fährst und er dir in die Seite fährt. Naja, dass klingt leider sehr nach deiner Schuld, rückwärts fahren ist ja immer so ein Ding.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von pheemc
Kann die Versicherung einen dann kündigen? Wie wird denn das geregelt wenn man nicht eingetragen ist?
Es wird wohl eher eine Nachforderung der Versicherung zzgl. einer Vertragsstrafe kommen. Näheres dazu findet ihr mit Sicherheit in den Versicherungsbedingungen, die euch bei Vertragsabschluß ausgehändigt wurden.
Ähnliche Themen
Und was wäre wenn der geschädigte einstimmen würde dass meine mutter gafahren ist?
wie meinst du das mit nachzahlung?
Zitat:
Original geschrieben von pheemc
wie meinst du das mit nachzahlung?
Wenn Fahrer unter 21 Jahren im Vertrag mit eingeschlossen sind, dann bedeutet dies ja für die Versicherung ein erhöhtes Risiko, welches sich natürlich in einer höheren Jahresprämie niederschlägt. Die Differenz zu dem jetzigen Vertragsstatus mit Ausschluß von Fahrern unter 21 Jahren wäre dann der Nachzahlungsbetrag.
Zitat:
Original geschrieben von pheemc
Und was wäre wenn der geschädigte einstimmen würde dass meine mutter gafahren ist?
Dies würde den Straftatbestand des Versicherungsbetruges erfüllen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es wird wohl eher eine Nachforderung der Versicherung zzgl. einer Vertragsstrafe kommen. Näheres dazu findet ihr mit Sicherheit in den Versicherungsbedingungen, die euch bei Vertragsabschluß ausgehändigt wurden.
hat drahkke doch geschrieben. das ist nicht ueberall gleich.
Harry
Zitat:
Original geschrieben von pheemc
Und könnt ich das schuldeingeständniss auch zurücknehmen?
Warum willst du das tun? Macht doch keinen Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von pheemc
Vorher überlegen, du bist gut, ich musste meinen vater von Arbeit abholen weil er seinen Führerschein fürn monat los is!
Weil dein Vater gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, brauchst du also nicht ein paar Sekunden nachzudenken, bevor DU dich selbst versicherungswidrig verhältst? Seltsame Auffassung von richtigem Verhalten im Straßenverkehr... du nimmst jemandem die Vorfahrt, darfst selber gar nicht fahren, willst dich mit Falschaussagen aus der Sache herauswinden und fragst hier nach entsprechendem Rat.
Den wirst du so nicht bekommen.
~
Zitat:
Original geschrieben von pheemc
Vorher überlegen, du bist gut, ich musste meinen vater von Arbeit abholen weil er seinen Führerschein fürn monat los is!
Weil dein Vater gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, brauchst du also nicht ein paar Sekunden nachzudenken, bevor DU dich selbst versicherungswidrig verhältst? Seltsame Auffassung von richtigem Verhalten im Straßenverkehr... du nimmst jemandem die Vorfahrt, darfst selber gar nicht fahren, willst dich mit Falschaussagen aus der Sache herauswinden und fragst hier nach entsprechendem Rat.
Den wirst du so nicht bekommen.
~meiner Meinung nach sollte man dir den FS wegnehmen,soviel unverantwortlichkeit iss ja schon fahrlässig,
hast du nix aus den Fehlern deines Vatres gelernt??
zumindest wirst du um ne Nachschulung nicht herumkommen die nicht gerade billig wird und deine Probezeit wird auch verlängert(ich glaube 1 Jahr falls sich da nix geändert hat) das find ich auch gut so!!
Es ist wohl aus der Mode gekommen Beiträge vor dem antworten durchzulesen,ok passiert mir auch mal das ich was überlese.😁
Polizei wurde nicht informiert also gibt es, wenn man sich nicht bescheuert verhält, kein Bußgeld und damit gibt es auch keine Nachschulung.
Davon abgesehen wäre dann auch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre fällig.
@FighterOne
Bei einem Unfall hätte die Polizei zwei Möglichkeiten einen Strafzettel zu verteilen,einmal unter 35 Euro = kein Punkt und damit keine Folgen für die Probezeit.Aber sie können auch die andere Variante nehmen,dann sind 35 Euro fällig plus einem Punkt = Nachschulung und Probezeitverlängerung.
In einem solchen Fall von Vorfahrstmißachtung gibt es praktisch immer die Variante mit Nachschulung.
Zum TE,meldet die Sache ganz normal der Versicherung,verschweigt,beschönigt und vor allem lügt nicht.Wenn die Unfallmeldung über einen Versicherungsmakler läuft soll der den Unfallbericht schreiben.Wenn ihr versucht die Versicherung übers Ohr zu hauen und es kommt raus habt ihr die nächsten Jahre nicht viel Freude mit der Versicherungswirtschaft,dann steht ihr nämlich auf einer Art schwarzen Liste,und das wegen ein paar Euros?