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Unerlaubte Personenbeförderung

Themenstarteram 12. November 2015 um 16:19

Hallo zusammen, ich erhoffe mir hier gute Ratschläge für Vorgehensweisen. Ich führe ein Mietwagenunternehmen im Bereich Personenbeförderung. Ich besitze hierzu alle erforderlichen Genehmigungen und fahre jahrlich zu den TÜV Untersuchungen. Ich erfülle also alle Auflagen und arbeite gerne mit Kollegen zusammen. Seit 2011 ist uns ein Unternehmen bekannt, welches in der selben Branche tätig ist, jedoch weder Konzession noch Genehmigung der Verkehrsbehörde besitzt.

Aufgefallen ist das durch einen Kunden und eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde. Die Behörde teilte mir mit, dass der Fall dort seit 2009 bekannt ist. Nun schreiben wir das Jahr 2015 und dieser Anbieter ist immer noch tätig. Er behauptet, dass er seine Fahrzeuge an Selbstfahrer vermietet. Werbeanzeigen im Internet und Sichtungen widerlegen jedoch diese Behauptungen. Da die Genehmigungsbehörde nichts gegen den Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz durch diesen Anbieter nichts unternommen hat, schaltete ich 2012 das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ein. Auch diese verhalten sich bis dato ziemlich „Machtlos“.

IHK als auch Ministerium sind eingeschaltet/informiert, aber der Anbieter schafft auch diese Behörden hinters Licht zu führen. Ich habe jetzt nochmals Beweise an die Behörden geschickt, die anhand Bilder und Screenshots die Erbringung der Dienstleistung Fahrzeug inklusive Chauffeur, beweisen.

Ich bin der Meinung, daß man mit einem Bußgeld, bishin zur Gewerbeuntersagung oder einstweilige Verfügung, hätte gegen diese ungenehmigte Personenbeförderung vorgehen müssen.

Wie seht Ihr das und was könnt Ihr empfehlen?

Beste Antwort im Thema

Du brauchst am besten Beweise in Form von unabhängigen Personen,die sich fahren lassen und die dann bestätigen/aussagen können, dass sie gegen Entgelt befördert worden sind. Am besten Freunde/Bekannte, die nicht mit dir verwandt und verschwägert sind. Evtl. kann sich ja einer sogar eine Quittung über die Fahrtkosten ausstellen lassen. Mit Bildern wirst du den Tatbestand nicht beweisen können, da kann man sich immer rausreden.

Gruß Jürgen

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Du brauchst am besten Beweise in Form von unabhängigen Personen,die sich fahren lassen und die dann bestätigen/aussagen können, dass sie gegen Entgelt befördert worden sind. Am besten Freunde/Bekannte, die nicht mit dir verwandt und verschwägert sind. Evtl. kann sich ja einer sogar eine Quittung über die Fahrtkosten ausstellen lassen. Mit Bildern wirst du den Tatbestand nicht beweisen können, da kann man sich immer rausreden.

Gruß Jürgen

Buche den Typen ein paar mal selber, lass Dir eine Rechnung / Quittung geben und notiere die Fälle mit Datum, Strecke, Fahrzeug und Uhrzeit. Das nimmst Du dann mit zur Behörde.

MFG SVen

Das wird (leider) immer schwierig trotz aller Gesetze sind viele Genehmigungsbehörden gar nicht willig dagegen vorzugehen. Die größte Ausrede ist immer Personalmangel.

Auch der Tipp Freunde und Bekannte hinschicken die so eine Fahrt buchen nur um dann als Zeugen auszusagen ist nicht ganz so einfach. Im dümmsten Fall macht man sich nämlich selbst strafbar durch Aufforderung, bzw gezielten Auftrag zu einer Straftat.

Einen vertretbaren Beweis hättest du, wenn jemand einschriftliches Angebot für eine Fahrt von A nach B mit Chauffeur dort anfordert und auch bekommt, was ich für unwahrscheinlich halte denn es wäre dumm.

Werden dann auch noch Preise genannt die die Vermutung nahelegen, dass es sich um taxiähnliche Preise handelt bei denen eine Gewinnabsicht unübersehbar und nachweisbar ist, dann hast du ihn.

Das Angebot muss von ihm schriftlich kommen und alle Leistungen und Preise beinhalten. Ist das auch noch in einem halbwegs professionellen Stil mit Briefkopf usw.. liegt auch die Vermutung nahe, dass es sich um einen professionellen Anbieter handelt der das nicht einmalig, sondern dauerhaft und mit Gewinnabsicht betreibt.

Im Übrigen, auch ein Tipp, wenn die örtlichen Behörden nicht „wollen” zeig ihn beim Zoll an wegen Schwarzarbeit, die gehen etwas anders an die Sache ran und die müssen einem Verdacht selbst wenn er anonym kommt nachgehen.

Wenn die feststellen, der macht gewerbliche Personenbeförderung im „großen Stil” ohne jegliche Nachweise und Genehmigungen dann kracht es ordentlich im Gebälk.

Themenstarteram 16. November 2015 um 12:05

Schriftliche Angebote sind gekommen und an die Behörde als auch an das Ministerium weitergeleitet worden. Selbst das Ministerium "stellt sich dumm". Man kann es nicht beweisen. Nunmehr habe ich Bilder wo der Betreiber selbst als Fahrer zu sehen ist als auch Links mit geschalteten Annoncen gesendet. Eine gewerbsmäßige Personenbeförderung ist ganz klar zu erkennen. Ich habe jetzt eine Frist eingeräumt, nunmehr anhand der eindeutigen Beweise, gegen diesen Anbieter vorzugehen. Ich habe angedroht sonst im Internet alles zu veröffentlichen. Weil das Ganze seitens der Behörden schon unverschämt ist. Unverschämt gegenüber der ahnungslosen Fahrgästen als auch den Anbietern, die sämtliche Auflagen erfüllen und Genehmigungen haben. Verzwickte Sache.

Was sagt die Behörde denn, wenn Du hingehst und sagst: "Hier habt ihr meine Genehmigungsurkunde, und hier ist meine neue EVB-Nummer, mit der ich meine Autos einfach zu einem Bruchteil des Mietwagentarifes als Privatwagen versichere. Meine Mitbewerber machen das in Ihrem Zuständigkeitsbereich genauso und sparen eine Menge Geld"?

MFG Sven

Eine Möglichkeit, wenn alles so stimmt wie beschrieben wäre natürlich noch eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Unterlassung, bzw Untätigkeit im Amt.

Eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde hätte durchaus Folgen für die zuständigen Stellen,„beliebt” macht man sich dadurch sicher nicht, aber wenn sonst nichts hilft.

@Stretchlimos

Du mußt zwischen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde und eigenen zivilrechtlichen Maßnahmen gegen den Mitbewerber wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften unterscheiden. Die angesprochene einstweilige Verfügung kannst nur Du als Mitbewerber erwirken, nicht die Behörde. Eigene Maßnahmen sind effektiver und schneller, bedeuten aber auch einen Kosteneinsatz. juergen2255 und Daimler201 haben das schon richtig gesagt: Testfahrten durchführen und beweissicher dokumentieren, damit dann aber nicht zur Aufsichtsbehörde, sondern vor das Gericht und dort eine einstweilige Unterlassungsverfügung beantragen oder Unterlassungsklage erheben.

Taxler222 kann ich nicht zustimmen: Testfahrten können schon deshalb keine Aufforderung zu einer Straftat sein, weil es nur um Ordnungswidrigkeiten geht. Testfahrten sind zulässig und werden von den Gerichten auch akzeptiert. Es dürfen nur keine Ordnungswidrigkeiten provoziert werden (indem man den Konkurrenten zu einer solchen überredet).

Wenn ein Testfahrer einen Mietwagen bestellt und einen Beförderungsauftrag erteilt, ist das nicht zu beanstanden.

Wenn der Konkurrent diesen Beförderungsauftrag mit einem Fahrzeug ohne Konzession ausführt, ist das ein von ihm zu verantwortende Entscheidung, auf die der Testfahrer keinen Einfluß hat.

Nach meiner Erfahrung wachen die Aufsichtsbehörden auf einmal schnell aus ihrem Dornröschenschlaf auf, wenn man ihnen eine gerichtliche Entscheidung präsentiert, die dem Konkurrenten wettbewerbswidriges Verhalten bescheinigt.

@Beethoven22, so wie ich das sehe, geht es ja mittlerweile eher darum, dass eine (oder sogar mehrere) Behörde(n) trotz Hinweisen und Beweisen einfach nicht tätig wird.

Das kann und darf so nicht sein. Die Betriebssitzgemeinde hat auch die Aufsichtspflicht und muss dieser schon bei einem halbwegs begründeten Verdacht nachkommen, ansonsten kannst du das ganze Personenbeförderungsgesetz in den Müll treten.

Es liegen doch schon genug Beweise vor, schriftliche Angebote, Fotos, Werbung, usw... Wenn die Behörden trotzdem nicht einschreiten, stimmt was nicht.

Themenstarteram 17. November 2015 um 15:44

Dienstaufsichtsbeschwerde wurde auch eingereicht. Es lassen sich alle "Leimen" oder haben keine Lust Ihrer Tätigkeit nachzugehen.

Wieso? So wie es aussieht waren die doch tätig und haben ihm auch Fahrten nach PBefG verboten.

Wenn du jetzt stichhaltige Beweise vorlegst, z.B. schriftliche Angebote, eindeutige Werbung, usw dann tun die sicher was.

Allerdings ist es auch richtig, dass nach der Lieberalisierung vor Kurzem es nicht mehr ganz so einfach ist, so darf z:B. diese Hochzeitsfahrten praktisch jeder machen, auch Shuttleservices sind nicht mehr verpflichtet Fahrer mit P-Schein zu nehmen und brauchen auch keine Wegstreckenzähler, es sind keine Mietwagen.

Also immer langsam, nicht Alles fällt Heute noch unter das PBefG

Themenstarteram 17. November 2015 um 16:46

In diesem Fall schon. Die IHK hat das ebenfalls so festgestellt. Allerdings behauptet der Anbieter, dass er an Selbstfahrer vermietet, was nicht stimmt.

...und genau dieses Gegenteil musst Du halt beweisen. Also: Selber ein Auto mit Fahrer bei ihm Anmieten, Kennzeichen, Ort, Stecke, möglichst noch das aussehen vom Fahrer notieren und ab aufs Amt.

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