unbeschränkter schein

Hi, will dieses Jahr die klasse A machen. Hab gelesen, dass man´vor dem 25 lebensjahr 2jahre erfahrung braucht um den unbeschränkten zu kriegen.
Werde im Herbst 25, wenn ich den schein im sommer schaffe, dürfte ich dann im herbst offen fahren? oder erst in 2 jahren? weil wenn ich erst in 2 jahren offen fahren darf, dann wäre es ja sinnfoller den schein erst im herbst zu machen.
bedanke mich schon für die Antworten. Gruß aus Nürnberg

14 Antworten

Du mußt bei der Erteilung der Klasse A schon 25 Jahre alt sein. Wann genau Du dich anmelden mußt, um mit dem Termin hinzukommen, erfragst Du am besten bei der Fahrschule.
Ich gib Dir mal ´nen Link zu den FE-Klassen.
www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
Gruß.

Jo, wenn du den Schein vorher machst müsstest du entweder irgendwie nochmal ne Prüfung ablegen (was relativ sinnlos sein dürfte) oder 2 Jahre gedrosselt fahren obwohl du schon über 25 bist, wohl auch keine Option.

Also wärs das geschickteste solang zu warten, anmelden kannste dich auch jetzt schon dann hast du genügend Zeit für alle Theorie und Fahrstunden usw, Prüfung dann halt erst kurz vor oder nach dem Geburtstag.

Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS


Jo, wenn du den Schein vorher machst müsstest du entweder irgendwie nochmal ne Prüfung ablegen (was relativ sinnlos sein dürfte) oder 2 Jahre gedrosselt fahren obwohl du schon über 25 bist, wohl auch keine Option.

Also wärs das geschickteste solang zu warten, anmelden kannste dich auch jetzt schon dann hast du genügend Zeit für alle Theorie und Fahrstunden usw, Prüfung dann halt erst kurz vor oder nach dem Geburtstag.

Also, die Geschichte ist so: Wenn man unter 25 Jahre alt ist, dann muss man den beschränkten A-Schein machen. Wenn man über 25 ist, dann darf man es sich aussuchen, ob man den beschränkten oder den unbeschränkten Schein macht (wobei es ziemlich bescheuert wäre, den kleinen Schein freiwillig zu machen, weil der große fast genau dasselbe kostet).

Zu fragen wäre, welcher Termin relvant ist: Der an dem man sich zur Prüfung anmeldet oder der, an dem man die Prüfung tatsächlich ablegt. Zu fragen wäre weiterhin, ob es ausreicht, einfach nach ein paar Monaten eine weitere Prüfung zu machen.

Mein Tipp: Wenn der Themenstartet schon 24 Jahre gewartet hat, bis er den Schein macht, dann loht es sich auch, noch das halbe jahr länger zu warten.

Sampleman

Für den Direkteinstieg musst du meines Wissens die Fahrprüfung auf einer Maschine mit 60+ PS machen, kommt also auch drauf an womit du die Prüfung machst, bzw halt für welchen Führerschein du dich anmeldest.
Deswegen sollte auch die Sache mit der nachträglichen Prüfung möglich sein (gibts auch irgendwo hier nachzulesen, ich meine von einem Fahrlehrer gepostet, mal in die Suchfunktion schauen). Dürfte aber wie gesagt recht sinnlos sein (finanzmäßig) und erst recht wenns nur um ein paar Monate geht.
Also ab zur Fahrschule und für den Direkteinstieg anmelden, den frühestmöglichen Prüfungstermin usw werden die dir dann schon mitteilen.

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Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS


Für den Direkteinstieg musst du meines Wissens die Fahrprüfung auf einer Maschine mit 60+ PS machen, kommt also auch drauf an womit du die Prüfung machst, bzw halt für welchen Führerschein du dich anmeldest.

Ich kann mir nicht vorstellen dass man die A-Klasse Fahrten mit einer 60+x Ps machen muss, liegt das Fahrschulmoped leistungsmäßig über 25 KW und entspricht theoretisch so nicht mehr der A1 Regelung kann es für die Ausbildung in der A-Klasse angewendet werden.

Hallo,

mich hat's jetzt auch mal interessiert und dabei hab ich diese wohl recht hilfreiche Seite gefunden:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A-offen.php

Hab übrigens selber direkt A_unbeschränkt gemacht und würde das auch wieder so machen. Aber das war ja auch nicht die Frage..

Gruß
Björn

Ich denke "bkrmc" hat recht,

...... die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.

Das ist wohl der entscheidende Satz

Zitat:

Original geschrieben von Adi2901



Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS


Für den Direkteinstieg musst du meines Wissens die Fahrprüfung auf einer Maschine mit 60+ PS machen, kommt also auch drauf an womit du die Prüfung machst, bzw halt für welchen Führerschein du dich anmeldest.
Ich kann mir nicht vorstellen dass man die A-Klasse Fahrten mit einer 60+x Ps machen muss, liegt das Fahrschulmoped leistungsmäßig über 25 KW und entspricht theoretisch so nicht mehr der A1 Regelung kann es für die Ausbildung in der A-Klasse angewendet werden.

Hallo Adi2901...

Tatsächlich muss aber für den großen Schein auch die Prüfung auf einem Bike mit 60 + PS gefahren werden.

es geht aber nur um die Prüfung Fahrstunden könnte er auch auf nem 34PS Moped machen...

Z u  B e g i n n  der Ausbildung kann der Fahrlehrer die Schulung auch auf einem leistungsbeschränkten Kraftrad durchführen.  Das dürfte demzufolge aber nicht für die gesamte Schulung gelten.
Siehe § 5, Abs. 1, letzter Satz:
http://bundesrecht.juris.de/fahrlgdv_1999/BJNR230710998.html
Gruß.

hmm ok, wäre aber auch bescheuert, wenn ich den unbeschränkten mache will ich auch direkt die große fahren in den Fahrstunden. Bei mir inner Fahrschule wurd das alles sowieso nicht so genau genommen mit den vorgeschriebenen Pflichtfahrten.. Autobahn oder Nacht hab ich nie gesehn 😉

Zitat:

Original geschrieben von ZX600C


Bei mir inner Fahrschule wurd das alles sowieso nicht so genau genommen mit den vorgeschriebenen Pflichtfahrten.. Autobahn oder Nacht hab ich nie gesehn 😉

Bei der Prüfung dürftest Du sowas aber nicht angeben, denn sonst wär`s das erstmal gewesen.

Ich kenne einen Fall, da hat der Fahrschüler das doch tatsächlich so (genauso, wie Du das sagst) bei der Prüfungsfahrt gesagt. Der durfte natürlich nochmal....und vorher natürlich Autobahn- und Nachtfahrt.😎

Gruß.

😉 jaja das hab ich natürlich nicht gemacht obwohl der Prüfer mich schon sehr eindringlich fragte und ich das ja auch unterschreiben musste, ob alle Pflichtfahrten durchgeführt wurden...

Zitat:

Original geschrieben von ZX600C


😉 jaja das hab ich natürlich nicht gemacht obwohl der Prüfer mich schon sehr eindringlich fragte und ich das ja auch unterschreiben musste, ob alle Pflichtfahrten durchgeführt wurden...

Wie ihr hier eure scheine macht ist der Wahnsinn

ich hab satte 3 Führerscheine gemacht erst B dann den C1E bei der Bundeswehr und zum Schluss den A Schein

und mit allen Maschinen war ich min. 2 Stunden auf der BAB

auch die Nachtfahrten hab ich alle gemacht

ok beim B Führerschein hab ich nur Nachtfahrten gemacht... auf Grund der Arbeit war erst die Prüfung bei Tags licht

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