Umzug und Zulassungsstelle

Bin seit 31.12.2008 20 km weiter in einen Nachbarkreis gezogen. In diesen Kreis Stadt-OL gibt es eine andere Zulassungsstelle wie bei meinem bisherigen Hauptwohnsitz Ldkr. OL.

Frage: kann mein KFZ weiterhin im Ldkr. OL (alter Wohnsitz) angemeldet bleiben.

Wenn nein, dann würde ich gerne einen 2.-Wohnsitz bei meinem alten Wohnort=Ldkr.OL wieder anmelden.

Erwarte Post:
Erlich gesagt erwarte ich jeden Tag Post von der neuen Zulassungsstelle (bei einer Antwort hier im Forum wäre ich schonmal vorbereitet). Auch weiß ich nicht ob mit einem Bußgeld zu rechnen ist wenn ich mein kfz nicht bei der Zulassungsstelle meines neuen Kreises anmelde.

Normalerweise könnte ich auch meinen ehemaligen Erstwohnsitz=Wildesh. im Ldkr.OL weiterbehalten, weil ich dort im Elternhaus schon noch einigemale nächtige (und dort auch noch ein Zimmer habe).

Seit 31.12.2008 habe ich dort aber keinen Wohnsitz mehr weil ich bei einer anderen Sache (Eigenheimzulage) auf der richtigen Seite sein will.

Tatsächliche Lage:
Im Grunde befindet sich mein KFZ (ein Postauto mit LKW-Zulassung) eben immer noch auf der Einfahrt meines alten Wohnsitzes=Ldkr. (weil ich den wagen zum Transport von Gartenabfällen usw.) auch nur dort brauche. Am neuen Ort brauche ich überhaupt kein Auto.
Für mich wäre es am praktischsten wenn dieser PKW auch dort weiterhin angemeldet werden bleiben kann wo er genutzt wird.
Außerdem wären für mich dann auch die Kosten für die Ummeldung zu teuer (zumal dann noch ein neues Nummernschild geprägt werden muß).
Bei einem PKW, der ohnehin nur noch bis April angemeldet bleibt wären selbst diese relativ kleinen Ausgaben ein teurer Spaß.

Beste Antwort im Thema

du verwechselst da was.

Ummelden muss man sich immernoch, steht so in der FZV und der StVZO.

Was sich Mancherorts geändert hat und noch ändern wird ist die Kennzeichenmitnahme in einen anderen Bezirk innerhalb des Bundeslandes.
Also altes Kennzeichen weiter fahren UND bei der Zulassungsstelle die neue Adresse eintragen lassen.

17 weitere Antworten
17 Antworten

jahresprämie zurück?

dein Versäumnis der Ummeldung und bereits Leistung der Versicherung bis zum Wohnortwechsel erhalten

bis zum Meldetag oder auch Abmeldetag bist du in der Schuld und musst zahlen, eher käme noch eine Vertragsstrafe in Frage!

Wohnortwechsel berechtigt aber zum Versicherungswechsel (vor Jahresende)

Hallo!
Das Thema ist zwar schon einige Zeit her, aber das mit der Ummeldung des KFZ bei Umzug wird wohl nicht mehr so kritisch gesehen. In Hessen z.B. braucht man beim Umzug innerhalb dieses Bundeslandes kein Fahrzeug mehr umzumelden. Ist sowieso unsinn mit der Ummelderei. Hauptsache ist, das man die Steuern und Versicherung bezahlt und postalisch erreichbar ist.
Alles andere ist Bürokratie, Abzocke und unnötiger Zeitaufwand für den Bürger.
Gruß
VW Classic

du verwechselst da was.

Ummelden muss man sich immernoch, steht so in der FZV und der StVZO.

Was sich Mancherorts geändert hat und noch ändern wird ist die Kennzeichenmitnahme in einen anderen Bezirk innerhalb des Bundeslandes.
Also altes Kennzeichen weiter fahren UND bei der Zulassungsstelle die neue Adresse eintragen lassen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen