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Umzug nach NRW

Themenstarteram 2. September 2014 um 8:49

Hi zusammen,

hab da eine Frage ich werde zu Anfang Oktober von NDS nach NRW ziehen.

Im Fahrzeugschein steht mein Vater als Halter und Versicherung läuft auch über ihn.

Kann der Wagen einfach soweiter laufen ?

Oder kann mein Vater den Wagen in NRW als Zweitwagen anmelden ?

Oder muss ich den Wagen auf mich anmelden und Versicherung kann weiter über meinen Vater ?

Oder muss der Wagen auf mich und ich eine eigene Versicherung abschließen?

Was ist das sinnvollste ?

Und wenn ich eine neue Versicherung brauche ist es sinnvoll auch den Wagen meiner Freundin für mich als Zweitwagen anzumelden ? Und dann gleich Hausrat/Hund etc mit zu einem Anbieter zunehmen ?

Ich bin 21, sie 19, falls das relevant ist.

Vielen Dank im Vorraus.

VG Jan

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18 Antworten

Lass es so, wie es ist. Ich nehme a, dass der Vater einen anständigen SFR hat. Schau Dir den Beitrag an und vergleiche den mal auf einem Internetportal mit Deinen Eckdaten.

 

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von unfasseble

...

Im Fahrzeugschein steht mein Vater als Halter und Versicherung läuft auch über ihn.

...

Hallo Jan,

dann ist das nach außen hin das Fahrzeug deines Vaters und du bist nur Mitnutzer.

Also spielt es keine Rolle wo du als Mitnutzer in Deutschland wohnst.

Wenn dein Vater umzieht, dann ist das von Bedeutung.

Bei der Versicherung musst du aber als Nutzer angegeben sein.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 2. September 2014 um 9:29

Danke für die schnellen Antworten :)

Ab wann wäre es Sinnvoll den Wagen von mir und ihr auf mich laufen zu lassen ?

Läuft bei beiden auf Eltern oder einfach ewig weiterlaufen lassen ?

Beim nächsten Fahrzeugwechsel solltest du dir mal den Vergleich Du / Eltern berechnen lassen. Jetzt würde dann auch noch die Ummeldung dazu kommen und das für die Berechnung relevante Alter des Autos wird höher.

Aber genau kann man es erst sagen wenn man es genau berechnet hat. Dazu kannst du ja auch die diversen Vergleichsrechner im I-Net nutzen.

Themenstarteram 2. September 2014 um 13:28

Ich kann ja auch sicher unverbindlich mir das von nem Vertreter ausrechnen lassen ?

Weil mit den Onlinedingern versteh ich das nie mit SF 1/2, 1,2,3,4 etc

Klar.

Der hat hat auch die nötigen Informationen um das beurteilen zu können.

Praktischer ist es immer, wenn die Versicherung auf einen selber läuft und man auch Halter ist.

Hat ja immer nur preisliche Gründe, wenn man es über ein paar Ecken vesichert.

Zitat:

Original geschrieben von unfasseble

Ich kann ja auch sicher unverbindlich mir das von nem Vertreter ausrechnen lassen ?

Weil mit den Onlinedingern versteh ich das nie mit SF 1/2, 1,2,3,4 etc

Relativ einfach:

-auf dich war noch kein Fahrzeug zugelassen: Du startest mit SF 0

-wenn du ein paar Jahre unfallfrei mit dem Zweitwagen deines Vaters

unterwegs warst kannst du den Zweitwagen oder dessen Nachfolger

übernehmen und dabei werden dir die erfahrenen SFs soweit übertragen,

bis zum Maximum der SF, die du dir erfahren haben könntest,

wenn du ab Führerscheinerwerb ein Fz auf dich angemeldet hättest

-dann müsste dein Vater, wenn er einen neuen Zweitwagen zulässt

aber wieder mit weniger SF anfangen

Na gut :D

doch nicht so ganz einfach :cool:

Nach Möglichkeit so lange so weiterlaufen lassen, bis sich kein Nachteil beim Wechsel mehr ergibt.

Wie lange das sein kann, kann man nicht absehen.

Nach Möglichkeit so früh wie möglich wechseln.

Abweichender Halter und abweichender Versicherungsnehmer kann nur zu Problemen führen.

Lass mal Deinen Vater versterben und dann ein anderes Familienmitglied auch auf den SF schaft sein.

Da beginnt dann der Spaß so richtig.

Strafzettel bekommt alle der Vater. Blitzerfotos auch. Etc...

Da kann man mal sehen, wie unterschiedlich man eingestellt sein kann.

Ich hab halt schon ein paar Jahrzente Erfahrung in dem Beruf und alles mögliche bei den SF Geschichten erlebt.

Themenstarteram 3. September 2014 um 5:20

Naya mein Vater denkt auch das weiterlaufen erstmal das beste ist :)

Vielen Dank für die Antworten !

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Ich hab halt schon ein paar Jahrzente Erfahrung in dem Beruf und alles mögliche bei den SF Geschichten erlebt.

OK, und ich habe schon Jahrzehnte Erfahrung mit meinen (vier) Kindern und deren Autos.

Aber du hast recht, denn es gibt natürlich auch zerrüttete Familienverhältnisse, daher ist eine Pauschalaussage schwer möglich.

Hallo, du kannst den SFR des Vaters auch per Mitversicherungsnehmer nutzen.

Du wirst Halter, Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Dein Vater stellt nur den SFR zur Verfügung. Dann gibt es auch keinen Stress mehr bei Bußgeldern, Mahnungen etc. für den Vater. Mitversicherungsnehmer machen m.E. aber nur wenige Versicherer im Privatgeschäft deshalb vorher anfragen!

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