Umschreibung brasilianischer Führerschein
Jemand besitzt eine brasilianische Fahrerlaubnis der Klasse B, die nicht auf Automatik beschränkt ist.
Kann er zum Umschreiben in einen deutschen Führerschein die Fahrprüfung auf einem Automatik-Fahrzeug ablegen, ohne dass er eine Beschränkung erhält?
32 Antworten
OK, danke, dann wird es wohl so sein, obwohl es dem Wortlaut der FeV widerspricht. Vielleicht haben sich die Fahrlehrer aber auch nie Gedanken darüber gemacht? Im Prinzip kann man ja B197 auf dem Antrag ankreuzen, auch wenn gar keine Schaltgetriebeschulung notwendig wäre.
Noch eine Anmerkung:
Zitat:
@nogel schrieb am 29. März 2025 um 14:22:09 Uhr:
4. Länder, von denen nichts anerkannt wird: komplette "Neuausbildung", wie ein Einheimischer, der nch keinen FS hat
Diesen Fall gibt es nicht, jedenfalls nicht in Bezug auf ein bestimmtes Land. Nicht anerkannt werden z.B. Lernführerscheine. Aber vollwertige Führerscheine können immer ohne Ausbildungspflicht umgeschrieben werden, auch wenn der Staat nicht in Anlage 11 aufgeführt ist.
Zitat:
@Rockville schrieb am 29. März 2025 um 20:37:35 Uhr:
OK, danke, dann wird es wohl so sein, obwohl es dem Wortlaut der FeV widerspricht. Vielleicht haben sich die Fahrlehrer aber auch nie Gedanken darüber gemacht? Im Prinzip kann man ja B197 auf dem Antrag ankreuzen, auch wenn gar keine Schaltgetriebeschulung notwendig wäre.
Wer das ankreuzt, wählt B197 und damit Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug. Dann ist die Fahrschule verpflichtet, die Schaltstunden und die interne Prüfung zu absolvieren, die Schaltkompetenz-Bescheinigung auszustellen und all dies im OSF (Fahrschul-System) zu dokumentieren.
Ansonsten findet die Fahrt am Prüfungstag nicht statt. Ende.
Ist das so schwer zu verstehen?
Zitat:
@nogel schrieb am 30. März 2025 um 18:50:15 Uhr:
Ist das so schwer zu verstehen?
Ja, weil es nicht stimmen muss. Was machst du denn, wenn B197 beantragt wurde, der Bewerber aber mit einem Schaltwagen zur Prüfung erscheint?
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Zitat:
@Rockville schrieb am 30. März 2025 um 18:53:12 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 30. März 2025 um 18:50:15 Uhr:
Ist das so schwer zu verstehen?Ja, weil es nicht stimmen muss. Was machst du denn, wenn B197 beantragt wurde, der Bewerber aber mit einem Schaltwagen zur Prüfung erscheint?
Die Prüfung findet nicht statt.
Und der Prüfer setzt den Haken bei "Voraussetzungen nicht erfüllt - falsches Fzg." und die Prüfung ist trotzdem voll zu bezahlen.
Zitat:
@nogel schrieb am 30. März 2025 um 18:54:37 Uhr:
Die Prüfung findet nicht statt.
Das machen deine Kollegen aber anders. Sie händigen ggf. zwar den Führerschein nicht aus, aber das Prüfungsfahrzeug übererfüllt ja die Anforderungen, die Prüfung wird also durchgeführt.
Von welchem Bundesland sprichst du? Von Bayern jedenfalls nicht.
Oder sind deine Weisheiten 10 Jahre alt? Da ging das noch.
Da in BaWü ebenfalls der TÜV Süd prüft, kann ich mir schwer vorstellen, daß es dort anders ist.
Zitat:
@nogel schrieb am 30. März 2025 um 19:18:44 Uhr:
... kann ich mir schwer vorstellen ...
Dann hast du ja morgen was zum Nachfragen. ;-)
Zitat:
@Rockville schrieb am 30. März 2025 um 18:58:42 Uhr:Zitat:
Zitat: Das machen deine Kollegen aber anders.
Sag du mal lieber womit du diese stramme Aussage untermauerst?
könnt ihr das bitte per PN auskaspern?
Zitat:
@nogel schrieb am 30. März 2025 um 18:50:15 Uhr:
Wer das ankreuzt, wählt B197 und damit Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug. Dann ist die Fahrschule verpflichtet, die Schaltstunden und die interne Prüfung zu absolvieren, die Schaltkompetenz-Bescheinigung auszustellen und all dies im OSF (Fahrschul-System) zu dokumentieren.
Ansonsten findet die Fahrt am Prüfungstag nicht statt. Ende.
Wenn die brasilianische Staatsbürgerin, mit brasilianischem Führerschein, nun die deutsche Fahrschule auf Automatik-Getriebe besucht, die Prüfung bestanden und Ihren Führerschein (mit Automatik-Beschränkung) bereits erhalten hat.........würde es dann jetzt genügen nochmal 10 Stunden auf Schaltgetriebe zu absolvieren um mit entsprechender "Schaltkompetenz-Bescheinigung" Ihren bereits vorhandenen Führerschein auf diesen sog. B197 umschreiben zu lassen oder müßte sie nochmals auch eine Prüfung ablegen?
LG
Robert
Das ist eine Frage an die zuständige Führerscheinstelle. Hier im Landkreis und im Nachbarlandkreis weiß ich daß es geht und auch schon gemacht wurde.
Habe aber auch schon anderes gehört.
es gibt aber noch eine andere, vermutlich nicht viel teurere Möglichkeit: einfach den BE auf Schaltgetriebe ablegen, dann verschwindet der Automatikeintrag bei B auch. Und man hat noch einen Zusatznutzen.