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Umlackiertes Auto im Ausland OHNE Eintragung
In Deutschland ist es doch erlaubt (oder zumindest gibt es wohl keine Probleme damit), sein Auto umzulackieren, zu "bemalen", bekleben etc. was auch immer, ohne dass man die neue daraus resultierende Fahrzeugfarbe in den Dokumenten eintragen lassen müsste.
Wie sieht es nun aber aus, wenn solch ein Auto über die Grenzen Deutschlands hinaus gefahren wird. Bei Zoll-, Sicherheits- oder Polizei-Kontrollen?
Ich kann mir vorstellen, dass es innerhalb der EU keine großen Probleme geben wird, bzw. diese Ausnahmeregelung in Deutschland bekannt ist. Aber was ist z.B. bei einer Fahrt in die Schweiz? Oder wenn man die EU Richtung Ostblock verlässt und dann wieder zurück möchte? Kann da jemand aus der Praxis berichten, ob es da zu Problemen kam?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Diesen Polizisten hätte ich ganz höflich nach seinem Dienstausweis gefragt und mir seine Dienstnummer aushändigen lassen.
Sehr oft wird der Dienstausweis verweigert, man würde schließlich Uniform tragen. Dann rufe ich immer bei der Polizei an, verlange den WL und lasse eine andere Streife zur Klärung kommen.
Och nein, bitte nicht wieder diese uralte Leier von der Dienstnummer.
Nie im Leben lässt du eine andere Streife anrücken wegen so einer Lapalie (und nie im Leben würde da eine andere Streife kommen).
Lasst die Kirche im Dorf mit Euren Stammtischmärchen.