Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
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Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ReBeMe
ein Blödsinn was du da schreibst.
danke, mit dieser antwort habe ich bei dir gerechnet. deshalb ja auch deine völlige ignoranz gegenüber urteilen eines OLG, dass völlig eindeutig besagt, dass selbst bei 200km/h keine teilschuld erfolgen muss - anders als du es suggeriert hast!
Zitat:
Original geschrieben von ReBeMe
jeder *muß* damit rechnen das jemand deine Geschwindigkeit unterschätzt oder einen Fehler macht.
nein, muss man nicht. das ganze wird so auch juristisch in deutschland durchgesetzt und steht in anderen ländern (österreich z.b.) sogar im gesetz. das ganze kannst du gern nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz
Zitat:
Der Vertrauensgrundsatz ist ein Rechtsprinzip im Straßenverkehr. Es besagt bei unterschiedlicher konkreter Ausgestaltung, dass man sich grundsätzlich auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen kann.
soviel also zum thema "blödsinn" - jetzt du 😉
Zitat:
Original geschrieben von ReBeMe
jeder *muß* damit rechnen das jemand deine Geschwindigkeit unterschätzt oder einen Fehler macht.Was bist du denn für einer?
Hier komme ich...jeder muß mich sehen, usw.
Es sind da Menschen auf der Straße und Menschen können nun mal Fehler machen
und damit hat nun mal jeder Verkehrsteilnehmer mit zu rechnen. Machst du das nicht,
dann hast du auf unseren Straßen nichts zu suchen. Man könnte dein Komentar auch als Rücksichtslos bezeichnen.
Lohnt sich nicht auf solche Komentare weiter zu antworten.
jeder muss damit rechnen, wenn zb. der verkehr unübersichtlich ist, es gleichzeitig so stark regnet, dass die sicht stark beeinträchtigt ist.
wenn dein szenario bei idealbedingungen und das ausscheren ohne grund dazu stattfindet, muss niemand damit rechnen, dass da jemand gleich was völlig unadäquates macht.
Zitat:
Original geschrieben von ReBeMe
Zitat:
ein Blödsinn was du da schreibst.
jeder *muß* damit rechnen das jemand deine Geschwindigkeit unterschätzt oder einen Fehler macht.
Was bist du denn für einer?
Hier komme ich...jeder muß mich sehen, usw.
Es sind da Menschen auf der Straße und Menschen können nun mal Fehler machen
und damit hat nun mal jeder Verkehrsteilnehmer mit zu rechnen. Machst du das nicht,
dann hast du auf unseren Straßen nichts zu suchen. Man könnte dein Komentar auch als Rücksichtslos bezeichnen.
Lohnt sich nicht auf solche Komentare weiter zu antworten.
ReBeMe
Es ist doch wohl klar, das Menschen die Fehler machen, ob fahrlässig oder nicht, für die angerichteten Schäden ohne richterlichen Bonus voll haften müssen!
Wie kannst du mit der Dummheit der Anderen rechnen, wenn du sie noch nicht einmal kennst? .
Ich kann mich nur darauf verlassen, das jeder Verkehrsteilnehmer seine Pflichten und Rechte auch rechtlich richtig einsetzt. Übrigens ist das völlig Geschwindigkeitsunabhängig.
Merkwürdig das mir mehr unübelegt vor die Schnauze fahren wenn ich mit 120-140 unterwegs bis als bei 160-199.Liegt wohl daran das die Spurwechsler oft genau wissen was sie tun.Bei kleiner Geschwindigkeitsdifferenz ist die Gefahr eines Unfalls kleiner und man kann leichter ohne Vorwarnung die Spur wechseln,kommt der Hintermann aber deutlich schneller ist es ihnen zu riskant.
Meiner Erfahrung nach ist abgesehen von einigen Pennern das rausziehen selten unüberlegt sondern nach dem Motto der Hintere hat ja Bremsen.
Gerade die Pseudomoralapostel fallen da negativ auf.
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Mein Letzter Beitrag dazu,
alles andere artet in Kindergequassel aus.........
Fakt ist:
---------------
Haftungsrecht
Autobahn-Raser haben bei Unfällen Mitschuld
(58) Von Midia Nuri 7. April 2008, 10:52 Uhr
Auf Deutschlands Autobahnen gilt auf vielen Hundert Kilometern noch freie Fahrt – prinzipiell. Denn die blauen Schilder mit der Richtgeschwindigkeit, 130 km/h, stehen nicht zum Spaß am Straßenrand. Experten sagen, was Autofahrer bei Missachtung der Regeln aufs Spiel setzen.
Vollgas auf der linken Spur: Bei Unfällen trifft Raser laut Gerichtsurteilen jedoch eine Mitschuld
Fragt man einen Verkehrsrechtsexperten, ob es auf deutschen Autobahnen freie Fahrt gibt, klingt die Antwort ein bisschen nach Radio Eriwan: "Im Prinzip ja, aber...". Ja, die Richtgeschwindigkeit ist unverbindlich. "Wer sie überschreitet, wird nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt", erklärt Paul Kuhn, Referent für Schadens- und Versicherungsrecht beim ADAC. Und das große Aber: Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, tut dies auf eigene Gefahr. Passiert ein Unfall, kann das schnelle Fahren teuer zu stehen kommen.
Zu spüren bekommen diesen Grundsatz regelmäßig Autofahrer nach Unfällen in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wer zu schnell fährt, dem geben Versicherungen und Richter in aller Regel Mitschuld, beobachtet Rechtsanwalt Heinz-Joachim Kalb von der Kanzlei Wagner Pauls Kalb in Düsseldorf. In wie vielen Fällen die Schuld per Quote verteilt wird, dazu gibt es keine Zahlen, weder beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, noch den beiden größten Autoversicherungsanbietern Allianz und AXA. "Dass die Schuld versicherungsrechtlich geteilt wird, ist aber die Regel, nicht die Ausnahme", hält Kalb fest. Seit dem BGH-Urteil müssen Unfallopfer beweisen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn sie nicht zu schnell gefahren wären. Fast unmöglich. "Das wird Ihnen kein Gutachter der Welt schriftlich geben", ist Kalb überzeugt. So blieb auch Unfallopfer Christian W. auf einem Großteil der Schadenssumme von 75 000 Euro sitzen. Einem Fernsehbericht zufolge überholte er Ende 2002 auf der A95 in Richtung München mit 160 Stundenkilometern eine Autokolonne. Als ein Wagen ausscherte, landete W. in der Böschung. Eingeklemmt und schwer verletzt befreite ihn die Feuerwehr. Die Kaskoversicherung weigerte sich zu zahlen.
ReBeMe
Zitat:
Original geschrieben von ReBeMe
--------------------------------------Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
nö, ist es nicht, wie du an meinem post siehst.und es ist auch vollkommen richtig, dass ich nicht damit rechnen muss, dass so einer ohne in den spiegel zu gucken rauszieht. sonst könnten wir den verkehr direkt auf TL 30 überall beschränken, wie kann man schließlich 100 auf der landstraße fahren, wenn da ein pkw die straße kreuzen möchte? der könnte ja auch mein tempo falsch einschätzen.
ein Blödsinn was du da schreibst.
jeder *muß* damit rechnen das jemand deine Geschwindigkeit unterschätzt oder einen Fehler macht.
Was bist du denn für einer?
Hier komme ich...jeder muß mich sehen, usw.
Es sind da Menschen auf der Straße und Menschen können nun mal Fehler machen
und damit hat nun mal jeder Verkehrsteilnehmer mit zu rechnen.
Wenn jeder Verkehrsteilnehmer mit Fehlern Anderer zu rechnen hat, dann impliziert das doch, dass für den Strassenverkehr volle Aufmerksamkeit geboten ist. Gucken, wohin man will usw.
Wieso ist der vorfahrtgewährungspflichtige VT dann wiederum nicht in der Lage, einfach mal stehenzubleiben oder zumindest abwartend zu fahren?
Irgendwie ist das schon amüsant, in was für einer einseitigen Kiste das betrachtet wird.
Ich habe bereits weiter oben beschrieben, dass ich selber langsamer fahre, sobald die Situation entsprechend aufkommt. Aber ich kann doch nicht auf 0 abbremsen oder am besten gleich zu Hause im Bett bleiben, weil man könnte mir ja dauernd irgendwo reinziehen.
Ich kann doch zumindest noch für ein kleines Bisschen davon ausgehen, dass der Andere sich korrekt verhält. Ich meine, wo kommen wir denn da hin?
Ach so, herrlich, wie nett wir wieder sind.
Andere Posts sind gleich mal "Blödsinn" getreu dem Grundsatz: Was mache ich richtig, was alle anderen falsch machen?
cheerio
Aaaahh
jetzt wo du es mal wieder fett geschrieben hast erhöht das natürlich die Richtigkeit deiner Aussagen..
Troll
PS wer bedankt sich eigentlich für den Beitrag beim Troll????
Dachte ich mir auch gerade so.
Wieder so typisch, auf den Boden stampfen wie Rumpelstilzchen, ich habe Recht *stampf stampf* und ihr seid alles Kinder, wenn ihr das nicht so seht.
Unglaublich.
cheerio
@ ReBeMe:
Tolle Wurst.
Und nun?
Das mit der Richtgeschwindigkeit wissen wir hier eigentlich alle.
Wir bösen Raser.
... und wenn der Alonso mal wieder ein F1 - Auto zerlegt, zahlt dier Versicherung gar nix.
Und trotzdem rast der damit wie ein Irrer, demächst sogar durch die Innenstadt in Singapur!
Da guckste aber, was?
Zitat:
Original geschrieben von ReBeMe
Mein Letzter Beitrag dazu,
alles andere artet in Kindergequassel aus.........
schon keine argumente mehr? was ist nun mit den ganzen Urteilen des OLG Hamm? 200km/h, ein andere zieht raus und der kriegt die volle Schuld. Also, wie passt das nun? Außer, dass da einige Leute bullshit bis zum abwinken erzählen?
btw: wieso sollte auch die Versichung nicht zahlen, wenn ich etwas VÖLLIG LEGAL (!!!) mache? wie bescheuert ist das denn?
hier noch der link zu dem von rebeme zitierten text, das die quellenangabe fehlt bei seinem post ist natürlich klar, irgendwie ist es ja doch immer dasselbe muster 😉
http://www.welt.de/.../...ahn_Raser_haben_bei_Unfaellen_Mitschuld.html
wen wundert es, dass der text aus dem hause springer kommt? mich nicht 😎
Irgendwie kommt mir das so vor, wie ein bezahltes Industrie- Gutachten für eine wissenschaftliche Arbeit!
Welche Abmachungen bestehen zwischen Versicherungen und Rechtsanwälten unabhängig von der üblichen Tagesarbeit?
Werden Rechtsanwälte auch zusätzlich von Versicherungen bezahlt?
Ich frage mich nun sehr ernsthaft, was sind das für Rechtsanwälte, die diesen Wildwuchs eigentlich erst durch ihre passive Arbeit ermöglichen?
Erinnert das nicht an Zusatzeinnahmen der deutschen Politiker? Siehe hierzu die Beiratsliste der kfw, die mit siebenunddreißig politisch motivierten Personen besetzt ist.
Zur Nötigung des Vordermannes ein interessantes Urteil, veröffentlicht in den ADAC-Jur Nachrichten:
Volle Haftung des zum Zwecke der "Disziplinierung" scharf Abbremsenden
Bremst ein Fahrzeugführer zum Zwecke der "Verkehrserziehung" scharf ab, und kommt es daraufhin zu einem Auffahren des nachfolgenden
Fahrzeugs, so haftet der Abbremsende wegen verkehrswidrigen Verhaltens zu 100%. (Aus den Gründen: ...Bei der Haftungsabwägung gemäss
§ 17 I StVG ergibt sich, dass das Verhalten des klägerischen Fahrers, wenn nicht sogar als vorsätzlich schädigend, so doch zumindest
als grobfahrlässig anzusehen ist, wodurch schon jegliche Mithaftung der Beklagten aus Betriebsgefahr ausscheidet. Akte der Selbstjustiz
im Strassenverkehr widersprechen in schwer wiegender Weise den im Strassenverkehr geltenden Geboten der Vorsicht und Rücksichtnahme,
§ 1 StVO, was vor allem dann in besonderer Weise wie hier verwerflich ist, wenn die angebliche Störung des eigenen Fahrflusses durch
einen anderen Verkehrsteilnehmer in Wirklichkeit von einem eigenen vorherigen verkehrswidrigen Verhalten provoziert wurde...). (s.a.
Anmerkung = Dok.Nr. 78796).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
NJW-SPEZIAL,2008 393 (LS) M.A.
Da mal wieder die juristische Seite ins Spiel gebracht wird, hier ein Urteil, das die generellen Auffassung widerlegt, wonach der Auffahrende (also schnellere) immer schuld sein soll!
Inwieweit das LG-Urteil in Sachen Richtlinientempo Grundsatzcharakter hat, stelle ich ziemlich in Frage.
Darüber hinaus frage ich mich: Bei 160 km/h nen Abflug wegen einer Schnarchnase zu machen, sieht für mich tatsächlich danach aus, daß auch dieser Fahrer Mist gebaut hat. Mit 200 wäre er wahrscheinlich an der "Kollusionsstelle" ohne Kollusion vorbei gewesen und der hinter ihm auf die Überholspur gefahren und nichts wäre passiert.
Mindestens hatte er wohl keinen besonders qualifizierten Anwalt an seiner Seite!
Wolf24
Wolf24
interessante diskussion hier. zum thema richtgeschwindigkeit hier ein auszug aus dem urteil des OLG Koblenz vom 08.01.2007, Az. 12 U 1181/05 (nicht dem springer-verlag zugehörig):
Zitat:
Aufgrund des nachhaltigen Überschreitens der Richtgeschwindigkeit bestehe keine Möglichkeit mehr, typischerweise überraschend eintretende Verkehrssituationen zu bewältigen. Während bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit und unter Beachtung des Rücksichtnahmegebots „mittelschwere Regelverstöße“ und „kurzfristiges Nachlassen der Aufmerksamkeit“ noch kompensiert werden könnten, tendiere mit steigender Überschreitung der Richtgeschwindigkeit das mit der Richtgeschwindigkeit intendierte Unfallvermeidungspotenzial gegen Null, da die Unfallvermeidung in einem solchen Falle ausschließlich vom einhundertprozentig fehlerfreien Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer abhänge.
Die insofern aufgrund der sechzigprozentigen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit entstandene Risikoverlagerung auf die anderen Verkehrsteilnehmer rechtfertige den Ansatz einer entsprechend hohen Betriebsgefahr / Mithaftung in Höhe von 50 %.
klare und eindeutige worte, wie ich finde.
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Darüber hinaus frage ich mich: Bei 160 km/h nen Abflug wegen einer Schnarchnase zu machen, sieht für mich tatsächlich danach aus, daß auch dieser Fahrer Mist gebaut hat. Mit 200 wäre er wahrscheinlich an der "Kollusionsstelle" ohne Kollusion vorbei gewesen und der hinter ihm auf die Überholspur gefahren und nichts wäre passiert.
Das wäre denkbar, aber Spekulation.
Nähere ich mich einer vakanten Stelle, reduziere ich persönlich die Geschwindigkeit, verhalte mich bremsbereit, aber gehe immer noch davon aus, dass demjenigen bewusst ist, wer Vorfahrt hat. Und wer mir dann trotz Abblendlicht und eindeutiger Absicht des Überholens ohne Not vor die Haube zieht und es kracht, da sollte man wirklich mal gucken, ob der noch alle im Oberstübchen hat. Anders kann ich mir sowas nicht erklären.
Ich meine, wo soll man denn hinspringen?
Da wird dann lieber erzählt "alles böse Raser". Dass man aber selber zu dumm war, nein, das wird sich nicht eingestanden und Andere dürfen das ausbaden.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von ReBeMe
Mein Letzter Beitrag dazu,
alles andere artet in Kindergequassel aus.........Fakt ist:
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Haftungsrecht
Autobahn-Raser haben bei Unfällen Mitschuld
(58) Von Midia Nuri 7. April 2008, 10:52 Uhr
Auf Deutschlands Autobahnen gilt auf vielen Hundert Kilometern noch freie Fahrt – prinzipiell. Denn die blauen Schilder mit der Richtgeschwindigkeit, 130 km/h, stehen nicht zum Spaß am Straßenrand. Experten sagen, was Autofahrer bei Missachtung der Regeln aufs Spiel setzen.
Vollgas auf der linken Spur: Bei Unfällen trifft Raser laut Gerichtsurteilen jedoch eine Mitschuld
Fragt man einen Verkehrsrechtsexperten, ob es auf deutschen Autobahnen freie Fahrt gibt, klingt die Antwort ein bisschen nach Radio Eriwan: "Im Prinzip ja, aber...". Ja, die Richtgeschwindigkeit ist unverbindlich. "Wer sie überschreitet, wird nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt", erklärt Paul Kuhn, Referent für Schadens- und Versicherungsrecht beim ADAC. Und das große Aber: Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, tut dies auf eigene Gefahr. Passiert ein Unfall, kann das schnelle Fahren teuer zu stehen kommen.
Zu spüren bekommen diesen Grundsatz regelmäßig Autofahrer nach Unfällen in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wer zu schnell fährt, dem geben Versicherungen und Richter in aller Regel Mitschuld, beobachtet Rechtsanwalt Heinz-Joachim Kalb von der Kanzlei Wagner Pauls Kalb in Düsseldorf. In wie vielen Fällen die Schuld per Quote verteilt wird, dazu gibt es keine Zahlen, weder beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, noch den beiden größten Autoversicherungsanbietern Allianz und AXA. "Dass die Schuld versicherungsrechtlich geteilt wird, ist aber die Regel, nicht die Ausnahme", hält Kalb fest. Seit dem BGH-Urteil müssen Unfallopfer beweisen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn sie nicht zu schnell gefahren wären. Fast unmöglich. "Das wird Ihnen kein Gutachter der Welt schriftlich geben", ist Kalb überzeugt. So blieb auch Unfallopfer Christian W. auf einem Großteil der Schadenssumme von 75 000 Euro sitzen. Einem Fernsehbericht zufolge überholte er Ende 2002 auf der A95 in Richtung München mit 160 Stundenkilometern eine Autokolonne. Als ein Wagen ausscherte, landete W. in der Böschung. Eingeklemmt und schwer verletzt befreite ihn die Feuerwehr. Die Kaskoversicherung weigerte sich zu zahlen.
ReBeMe
Ich nehme mal an , dass sich hier jemand etwas zu wichtig nimmt und mit ein wenig Polemik mal wieder Stimmung machen will !
Fakt ist einzig und allein , dass @ReBeMe hier Kindergartengequassel ablässt - ohne Sinn , Verstand und Hintergrundwissen !
Sicherlich kann einem Fahrzeugführer , der schneller als 130 km/h gefahren ist eine Teilschuld gegeben werden - die Versicherung darf eine Zahlung aber nur verweigern , wenn 100% ein Vorsatz nachgewiesen werden kann .
Zudem gibt es für den Begriff "Raser" keinerlei Definition und darf auch von öffentlichen Stellen nicht verwendet werden ! ! !
Insofern dürfte dieser Ausszug nur auf Halbwissen und Halbwahrheiten beruhen und falls Christian W. einen guten Anwalt hat , dürfte der Schreiberling dieses Tagesblattes wohl noch ganz arge (und teure) Probleme bekommen !
Berühmtester Fall war ja ein Mitarbeiter eines großen , in Stuttgart ansäßigen , KFZ-Herstellers . Dieser wurde nach einem Unfall bei etwas höherem Tempo mit den Worten "Turbo" und "Raser" in den Medien tituliert ....
Die Verwahren gegen diese Journalisten gewann er durch die Bank weg - und auch wenn er keinen Job mehr hat , hat er dank der stimmungsmachenden Medien ausgesorgt !