UG zu GmbH Leasing
Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt: haben eine UG im November 16 gegründet und werden wohl im Frühling in eine GmbH (evt. & Co KG) umfirmieren. Jetzt steht alleine schon aus gewinnmindernden Gründen die Anschaffung von KFZ an ( 2-3 Mittelklasse Wagen für die Geschäftsführung und innerhalb eines Jahres auch mehrere Kleinstwagen a la Smart für Mitarbeiter). Bei meinen bisherigen Anfragen bei Händlern gab es immer die Info, dass die GmbH mindestens 1 Jahr bestanden haben muss, unabhängig von der UG, damit man die Autos ohne private Bürgschaft oder 20% Anzahlung über die Gesellschaft leasen kann. Ebenfalls müsste der Bürge jemand Firmenfremdes sein. Jetzt meine Frage an euch, kennt jemand einen Händler der da ohne Bürgschaft, Anzahlung oder 1 jähriges Bestehen der GmbH Fahrzeuge leasen lässt? Gerne auch deutschlandweit oder im Osten, da ich schon oft gehört habe, dass es dort bessere Konditionen gibt.
Beste Grüße und einen schönen Sonntag!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CanTheBoy [url=http://www.motor-talk.de/.../ug-zu-gmbh-leasing-t5944051.html?...]@Nr.5 lebt-nichts für Ungut, aber in der Realität sieht es etwas anders aus 😉
Bitte seid doch so nett und antwortet nur im Bezug auf meine Fragestellung.
Danke
Doch, genau so sieht die Realität aus.
Ich bin seit 33 Jahren Unternehmer mit einem Gewerbebetrieb.
Ich bin seit 24 Jahren Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Ich bin seit 11 Jahren Alleingesellschafter einer GmbH ohne dort Geschäftsführer zu sein.
Sollte ich als Gesellschafter feststellen, dass von einem ausschüttbarem Gewinn von z.B. 50.000 Euro nur noch z.B. 40.000 Euro vorhanden sind, weil der Geschäftsführer nur um die Steuerlast zu drücken 10.000 Euro verbrannt hat, dann ist er schneller seinen Job los, als er sich auf seinen Hintern setzen kann.
Ein guter Geschäftsführer optimiert Gewinne und minimiert die Steuerlast. Aber er gibt nie Geld nur aus dem Grund aus, die Steuerlast zu drücken.
Um auf deine Frage zurückzukommen: Gelegentlich hatte ich in den letzten 35 Jahren mit der Finanzbehörde und den Banken zu tun. Wie schon Holgernilsson geschrieben hat, nur mit anderen Worten:
Vergiss es.
71 Antworten
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 13. Februar 2017 um 11:11:59 Uhr:
Maximal 30% für Gehälter? Wenn ich als Mitarbeiter mitbekommen würde, dass die Firma nur 30% an mich ausschüttet, dann würde ich einfach mal den Job wechseln und zum gleichen Kunden z.B. als Freelancer über Gulp wechseln. Dann habe ich 80% und von den 50% Unterschied kann ich mal ganz locker meine zusätzlichen Kosten bezahlen.Zeig mir das Stellenprofil, bei solchen Beträgen muss die Nachfrage vorhanden sein.
Dann leg doch mal die Karten auf den Tisch.
Wie hoch ist dein Brutto und der von dir generierte Umsatz?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Februar 2017 um 12:08:17 Uhr:
Qualifizierte Mitarbeiter im Kundenkontakt haben Arbeitsverträge, in denen sich dazu wirksame Regelungen finden. 🙄
Siehe dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot#Voraussetzungen. Eine zweijährige Karenzzahlung des hälftigen Einkommens macht kein Ex-Arbeitgeber bei einem normalen Ex-Mitarbeiter. Die Vorrausetzungen darzulegen fällt sicher auch nicht einfach, da man selten einziger Lieferant bei einem Kunden ist und man meistens auch deutlich mehr Kunden haben sollte. Außerdem zerschießt man sich damit das Kundenverhältnis erst recht.
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 13. Februar 2017 um 12:54:36 Uhr:
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 13. Februar 2017 um 11:11:59 Uhr:
Maximal 30% für Gehälter? Wenn ich als Mitarbeiter mitbekommen würde, dass die Firma nur 30% an mich ausschüttet, dann würde ich einfach mal den Job wechseln und zum gleichen Kunden z.B. als Freelancer über Gulp wechseln. Dann habe ich 80% und von den 50% Unterschied kann ich mal ganz locker meine zusätzlichen Kosten bezahlen.Zeig mir das Stellenprofil, bei solchen Beträgen muss die Nachfrage vorhanden sein.
Dann leg doch mal die Karten auf den Tisch.
Wie hoch ist dein Brutto und der von dir generierte Umsatz?
Dank zusätzlicher Führungsverantwortung nicht vergleichbar. Bei meinen Mitarbeitern sind wir bei ca. 50%-60%, grob gerechnet. Z.B. 75.000 € Euro zu 140.000 €.
Leider meldet sich der TE nicht mehr.
Aber ich mache doch mal den Vorschlag, nach Langzeitmiete bei Fleetstar oder einem anderen Mietwagenunternehmen zu suchen.
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Und was ist der Stundenverrechnungssatz?
Unter Berücksichtigung der Arbeitgeberanteile (ca. 20 %) liegen die Personalkosten bei ca. 2/3 des Umsatzes. Das nenne ich für das Unternehmen katastrophal schlecht. Vom restlichen Drittel müssen alle Gemeinkosten bezahlt werden.
2/3 mag recht hoch sein, aber grob ziehen 6 verrechnete Mitarbeiter einen internen mit, bei im Durchschnitt gleichem Gehalt.
Vielleicht liegt es an der Hochlohnstadt München, in welcher hohe Löhne auf mehr oder weniger für ganz Deutschland gesehenen Durchschnittsstundensätze treffen.
Nur um es mal zu verdeutlichen:
Wenn ein Mitarbeiter incl. Lohnnebenkosten grob gerechnet 66% seines Umsatzes kostet, und dann noch 1/6 der Kosten für einen "internen" Mitarbeiter erwirtschaften muss, der ja in etwa gleich bezahlt wird, dann liegen die Personalkosten ja schon bei 77%.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Februar 2017 um 14:49:23 Uhr:
Dem Ziel, ohne Gewinn zu wirtschaften, kommt man damit durchaus nahe. 😎
Auch ist ein Verlust nicht mehr schwer zu erreichen. So gesehen, eine konsequente Vorgehensweise.
Ist der Verlust nicht schon erreicht?
77% Personalkosten +
28% Ertragssteuern =
105% Kosten = Ziel erreicht.
😁 😁 😁
wer den fehler findet darf ihn behalten.
Ertragssteuer auf den Umsatz oder auf was? Ich denke man sollte nach Abzug aller Kosten das EBIT berechnen und dann kann man schauen was an Steuern zu zahlen ist.
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 13. Februar 2017 um 17:01:44 Uhr:
Ertragssteuer auf den Umsatz oder auf was? Ich denke man sollte nach Abzug aller Kosten das EBIT berechnen und dann kann man schauen was an Steuern zu zahlen ist.
Seit wann werden die Steuern vom EBIT berechnet???
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 13. Februar 2017 um 17:01:44 Uhr:
Ertragssteuer auf den Umsatz oder auf was? Ich denke man sollte nach Abzug aller Kosten das EBIT berechnen und dann kann man schauen was an Steuern zu zahlen ist.
Du hast schon die Smileys gesehen? Bei 77 % Personalkosten bleibt natürlich kein Gewinn übrig, der zu Steuern führen würde. Die restlichen 23 % werden auf jeden Fall von den Gemeinkosten aufgefressen.