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Übertragung Leasingvertrag aus insolventer GmbH

Themenstarteram 27. Juni 2014 um 15:34

Hallo Zusammen,

 

Habe eine Frage zum Leasing. Firma A ist insolvent und der Leasingvertrag soll von Firma A auf Firma B übertragen werden. Beide haben die GmbH als Rechtsform. Das Problem: Firma A hat bislang die Geschäfte getätigt und Firma B war bislang inaktiv, aber hat eine neutrale Bilanz. Das ganze geht über die VW Leasing gesellschaft. Der Gesellschafter/GF beider Firmen ist die selbe Person.

Meine Frage(n): Was steht der Übertragung im Weg? Muss Firma B gewisse Umsätze/Erträge aufweisen um den Leasingvertrag zu Übernehmen?Mit welchem Bonitätsergebnis kann man bei solch einer inaktiven Firma (B) rechnen und wie wird die Reaktion der Leasingesellschaft auf die Übertragung sein?

Danke für eure Hilfe!

Grüße,

Thomas

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13 Antworten
am 27. Juni 2014 um 15:53

Das kann Dir nur die Leasinggesellschaft beantworten.

Wenn der bisherige Leasingnehmer zwar insolvent ist, aber die bisherigen Raten bezahlt hat, ist das sicher unproblematischer als im umgekehrten Fall. Wenn die insolvente GmbH noch Verbindlichkeiten gegenüber der Leasinggesellschaft haben sollte und der potentielle neue Leasingnehmer hat den selben Gesellschafter und GF, dann würde die Leasinggesellschaft wahrscheinlich eher nein sagen (was ich verstehen würde).

Wie der Leasinggeber die Bonität einer bisher inaktiven Gesellschaft beurteilt, weiß ich nicht. Sie kann ja gar keine aussagefähige BWA vorlegen und die wäre mindestens erforderlich.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 27. Juni 2014 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Das kann Dir nur die Leasinggesellschaft beantworten.

Wenn der bisherige Leasingnehmer zwar insolvent ist, aber die bisherigen Raten bezahlt hat, ist das sicher unproblematischer als im umgekehrten Fall. Wenn die insolvente GmbH noch Verbindlichkeiten gegenüber der Leasinggesellschaft haben sollte und der potentielle neue Leasingnehmer hat den selben Gesellschafter und GF, dann würde die Leasinggesellschaft wahrscheinlich eher nein sagen (was ich verstehen würde).

Wie der Leasinggeber die Bonität einer bisher inaktiven Gesellschaft beurteilt, weiß ich nicht. Sie kann ja gar keine aussagefähige BWA vorlegen und die wäre mindestens erforderlich.

Gruß

Der Chaosmanager

Chaosmanager, vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Bisher sind alle Raten ohne zwischenfälle beglichen worden - ich hoffe es hilft...

Leider liegt keine aussagefähige BWA vor aber rein logisch gesehen ist es im Interesse der Leasinggesellschaft das dass Auto übernommen wird da das Auto sonst mit dem Wertverlust auf den Markt geht und erst wieder ein neuer Leasingnehmer gefunden werden muss (oder irre ich mich mit dieser Aussage)?

Grüße,

Thomas

Rein logisch ist der Leasinggeber auch daran interessiert, dass die Raten gezahlt werden. Wenn die neue Firma den gleichen Gesellschafter hat wie die gerade insolvente Gesellschaft, könnte man es dem Leasinggeber auch nicht verübeln, wenn er denkt: Erst hat er die eine Gesellschaft in die Insolvenz getrieben, warum soll es bei der anderen besser laufen?!

am 28. Juni 2014 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von exxi4k

rein logisch gesehen ist es im Interesse der Leasinggesellschaft das dass Auto übernommen wird da das Auto sonst mit dem Wertverlust auf den Markt geht und erst wieder ein neuer Leasingnehmer gefunden werden muss (oder irre ich mich mit dieser Aussage)?

Es wäre reine Spekulation, hierzu etwas zu sagen ... am besten Du fragst direkt beim Leasinggeber bezüglich der Übernahme. Mehr als nein sagen kann er nicht, und wenn er zustimmt, ist ja alles i. O.

Gruß

Der Chaosmanager

Auf jeden Fall kannst du davon ausgehen, dass Sie mindestens eine persönliche Bürgschaft des GGF haben wollen...

am 30. Juni 2014 um 7:05

Was sagt denn der Insolvenzverwalter? Für die insolvente Gesellschaft ist es zwar sicher gut, wenn eine Belastung aus der Firma raus ist - aber wenn der geleaste Gegenstand (hier KFZ) notwendig ist, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, sieht das schon wieder anders aus. Daher würde ich mich nicht wundern, wenn der Insolvenzverwalter da ein Wörtchen mitreden möchte.

am 30. Juni 2014 um 7:33

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Was sagt denn der Insolvenzverwalter? Für die insolvente Gesellschaft ist es zwar sicher gut, wenn eine Belastung aus der Firma raus ist - aber wenn der geleaste Gegenstand (hier KFZ) notwendig ist, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, sieht das schon wieder anders aus. Daher würde ich mich nicht wundern, wenn der Insolvenzverwalter da ein Wörtchen mitreden möchte.

Der Insolvenzverwalter hat in einem solchen Fall nichts zu sagen. Ein Leasingobjekt gehört nicht zur Insolvenzmasse und muss aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden. Damit hat der Insolvenzverwalter keine Verfügungsgewalt über das Leasingobjekt - die Verfügungsgewalt hat allein der Leasinggeber, der i. d. R. von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wird und das Leasingobjekt verwerten wird.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

Der Insolvenzverwalter hat in einem solchen Fall nichts zu sagen. Ein Leasingobjekt gehört nicht zur Insolvenzmasse und muss aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden. Damit hat der Insolvenzverwalter keine Verfügungsgewalt über das Leasingobjekt - die Verfügungsgewalt hat allein der Leasinggeber, der i. d. R. von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wird und das Leasingobjekt verwerten wird.

Gruß

Der Chaosmanager

Das ist nicht ganz richtig. Der Insolvenzverwalter kündigt als erstes einmal alle Dauerverträge, eben auch die Leasingverträge.

Richtig ist natürlich, dass der Insolvenzverwalter mit dem weiteren Fortgang nichts zu tun hat, weil einzig und allein der Leasinggeber entscheidet, was nach der Kündigung passiert.

am 30. Juni 2014 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

 

Das ist nicht ganz richtig. Der Insolvenzverwalter kündigt als erstes einmal alle Dauerverträge, eben auch die Leasingverträge.

Richtig ist natürlich, dass der Insolvenzverwalter mit dem weiteren Fortgang nichts zu tun hat, weil einzig und allein der Leasinggeber entscheidet, was nach der Kündigung passiert.

Gemäß InsO bestehen Verträge bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zunächst einmal fort. Meine Einlassung bezog sich auf die Verwendung des Leasingobjekts. Und hier ist es in der Tat so, dass der Leasinggeber ein Aussonderungsrecht hat, da das geleaste Objekt nicht zur Insolvenzmasse gehört.

Im übrigen würde es keinen Sinn machen, alle Dauerverträge zu kündigen. Da der Insolvenzverwalter klären muss, ob das Unternehmen weitergeführt werden kann, würde es z. B. keinen Sinn machen, den Mietvertrag der Immobilie zu kündigen, in dem das insolvente Unternehmen seinen Sitz hat.

Interessanterweise können Miet- und Pachtverträge (dazu gehören auch Leasingverträge) nach dem Eintritt der Insolvenz nicht mehr vom Vermieter bzw. Verpächter gekündigt werden (§ 112 InsO).

Gruß

Der Chaosmanager

Ich habe beruflich schon einige Insolvenzverfahren begleiten müssen/dürfen und in jedem Fall hat der Insolvenzverwalter automatisch alle Verträge gekündigt. In den wenigen Fällen, in denen eine Fortführung in Betracht kommt, schließt er eben neue Verträge ab. Meistens kann er daber sogar günstigere Konditionen durchsetzen.

Wegen § 112 InsO ist der Insolvenzverwalter Herr aller Geschäfte der insolventen Firma und darauf wollte ich hinweisen, als ich Deiner Feststellung von 9:33 Uhr widersprach, dass der Insolvenzverwalter in einem solchen Fall nichts zu sagen hätte.

am 30. Juni 2014 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

 

Wegen § 112 InsO ist der Insolvenzverwalter Herr aller Geschäfte der insolventen Firma und darauf wollte ich hinweisen, als ich Deiner Feststellung von 9:33 Uhr widersprach, dass der Insolvenzverwalter in einem solchen Fall nichts zu sagen hätte.

OK, das war nicht präzise von mir ausgedrückt.

Ich meinte damit, dass der Insolvenzverwalter keinen Einfluss darauf hat, was mit dem Leasingobjekt geschieht, da es nicht zur Insolvenzmasse gehört.

Im Fall des TE könnte ich mir natürlich vorstellen, dass der Verwalter kein Interesse daran hat, den LV für den PKW des bisherigen GF weiterzuführen - der dürfte nicht unbedingt betriebsnotwendig sein.

Gruß

Der Chaosmanager

Gut, dann sind wir einer Meinung....

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 11:07

Danke für die ausführliche Diskussion. Habe jetzt den Antrag auf Übernahme gestellt bin gespannt was passiert. Werde euch informieren.

Gruß,

Thomas

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