Überlandfahrstunde als Übungsstunde deklariert????!
Hallo zusammen,
ich mache momentan den Führerschein A25 und hatte bereits einige Übungsstunden auf dem Platz (Grundfahraufgaben). Gestern durfte ich dann das erste Mal auf die Straße. Wir sind die ganze Zeit "Überland" gefahren. Nachdem die Fahrstunde dann zu Ende war hat mein Fahrlehrer dann in mein Stundenheft eine "Übungsstunde" eingetragen. Ich fragte ihn warum das so sei und er antwortete mir... dass dies erst einmal dazu da war mich an das Handling des Motorrads im Straßenverkehr zu gewöhnen (Blinken, Schulterblick ect.) und dass ich bei einer richtigen Überlandfahrstunde auch etwas zügiger unterwegs sein sollte. Zu Eurer Info: Ich bin innerort immer schön 50 km/h gefahren und außerorts meist so zwischen 70 - 80 km/h - für das erste Mal auf der Straße finde ich das garnicht mal sooo schlecht.
Meine Frage wäre nun, was Eure Erfahrungen diesbzgl. sind? Hattet Ihr auch Übungsstunden "über Land"?
Danke für Eure Antworten
VG, mopane
12 Antworten
Dein Fahrlehrer hat Dich zum ersten Erfahrung sammeln auf verkehrsarme Strassen geführt. Das die eher auf dem Land als im Ballungszentrum zu finden sind, liegt in der Natur der Sache.
So eine Überlandfahrt dauert heutzutage wohl auch mal etwas länger (3 Stunden?). Da lernt man dann 100 zu fahren, auch mal Kurven in nennenswerter Schräglage zu bewältigen und das Überholen.
Sollte man zumindest. Dafür wäre es aber nicht schlecht, das Motorrad etwas mehr zu beherrschen als nicht runter zu fallen. 😉
Zitat:
Original geschrieben von mopane
Meine Frage wäre nun, was Eure Erfahrungen diesbzgl. sind? Hattet Ihr auch Übungsstunden "über Land"?
Ja, selbstverständlich. Auf dem Übungsplatz war ich etwa die Hälfte der Übungsstunden, der Rest war Straße. Nicht jede Fahrstunde auf der Straße ist eine Sonderfahrt... Oder wie war das bei dir bei Klasse B?
Zitat:
Original geschrieben von mopane
Meine Frage wäre nun, was Eure Erfahrungen diesbzgl. sind? Hattet Ihr auch Übungsstunden "über Land"?
Dein fahrleher hat alles richtig gemacht, soviel ist schon mal sicher.
Der inhalt einer überlandfahrt ist mit "rumgegurke" nachdem man den übungsplatz das erste mal verlassen hat nicht zu vergleichen, das sind ganz andere inhalte die man da erfüllen muß.
Du als fahrschüler machst eine sogenannte stufenausbildung durch die aus 5 stufen besteht.
1. Grundstufe
2. Aufbaustufe
3. Leisungsstufe
4. Sonderfahrten
5. Teststufe
Zur zeit befindest du dich wenn ich deinen aussagen folge in der zweiten von den fünf stufen.
Soweit alles klar?
Gruss
Maik
Vielen Dank für die Antworten...
Mein Fahrlehrer hat sich gestern wohl keine besonders große Mühe gegeben...
Das ich noch weit davon weg bin flüssig Motorrad zu fahren merke ich ja selber und dass noch einige Übungsstunden notwendig sind ist auch klar. Wahrscheinlich bin ich nur etwas ungeduldig, da sich meine Fahrstunden bereits über eine recht lange Zeit ziehen... zur Zeit ist meine Fahrschule mit Schülern überflutet und eine einigermaßen zügige Ausbildung schwierig...
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Das Übungsstunden auch über Land und im Stadtverkehr stattfinden ist ganz normal. Das der Fahrlehrer sofort die ersten Kilometer auf öffentlichen Stassen, also Landstrasse oder Stadt, als Sonderfahrten abstempelt ist eher selten und nur dann der Fall wenn er überzegt ist das du das Fahrzeug schon sicher beherrschst. Ist das nicht der Fall brauchts du ben noch Übungsstunden. 😉
Ist doch logisch. Du lernst erstmal alles, und wenn du es sicher beherschst, dann macht er mit dir die anspruchsvollen Aufgaben.
Ist bei Klasse B doch auch nicht anderst. Erst musst du das ganze flüssig, und ohne groß zu denken, können, und dann fährt er mit dir die 4Std. am Stück über die Landschaft. War zumindest bei mir in B so.
Für A will er mit mir ne lange Tpur in die Pfalz machen. Von morgens, bis abends. Er und ich fahren dann mim Motorrad. Sagte er mal. Mal schaun, ob er dann noch auf's Bike kommt 😁
Gruß Patrick
mach dir mal keinen kopf...^^
ich war zwar bei meiner ersten stunde nur auf dem platz und hab da anfahren und sowas geübt, aber dann in der zweiten stunde habe ich zu anfang sofort ein paar übungen gefahren und danach ging es auch über land noch 20 min....
das ist ja auch total sinnvoll und logisch, dass man erstmal daher fährt, wo noch nicht so viel verkehr ist...
und wenn du über land fährst, also außerorts mit einer spur gillt ja eigentlich 100km/ und die sollte man auch fahren, dass man dem prüfer zeigt, dass man auch wirklich gemerkt hat, dass die 70er-zone jetzt vorbei ist...^^
MFG
lupaxy
Einen schönen guten Tag ,
natürlich !!!
Ich glaube du versuchst gerade so billig wie möglich davon zu kommen ,
aber es geht nicht darum den Führerschein billig zu bekommen,
sondern fahren zu lernen , also lass deinem Fahrlehrer freie Hand,
der weis schon was er macht.
nichts für ungut aber immerhin hängt dein Leben davon ab !
also cool down , genieße das fahren und viel freude
Linkek zum Gruß
Christian
Ja die Fahrschulzeit...das war was 😁. Ich wurde damals auch kreuz und quer über alle Straßen gejagt um erstmal das Puzzle aus Motorrad, Verkehr und mir zusammen zu setzen. Die richtige Überlandfahrt ging bei mir 4 Stunden über einsame aber auch typische Bikerstrecken. So konnte ich mal aufdrehen und mal musste ich damit zurecht kommen, dass an meiner 27PS-Fahrschul-Jucke aus allen Richtungen Kneischleifer vorbeiballerten oder sich hunderte Biker auf der Straße sammelten um noch ein Platz am Bikertreff zu bekommen. Da wurde mir dann gleich bewusst, wo der Unterschied zwischen "Übungsstunde" und Wochenend-Landstraßen-Fahrt liegt.
Zitat:
FahrschAusbO
§ 5 Praktischer Unterricht
(1) ...
(2) Die Grundausbildung soll beim jeweiligen Ersterwerb der Klassen A1 und B möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. Dies gilt auch für den Ersterwerb der Klasse A, wenn der Fahrschüler nicht bereits die Klasse A1 besitzt. Bei den übrigen Klassen dürfen die besonderen Ausbildungsfahrten erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Also handelt der Fahrlehrer anscheinend ganz korrekt.
Ey Leute, is okay, ich glaub er hat's verstanden 😉
Verstehen ist nur die halbe Miete.
Jetzt kennt er auch die Rechtsgrundlage und kann wissen (statt nur glauben).