Überführungskennzeichen Neuwagen

Hallo zusammen,

habe eine kurze Frage:

Ich kann ab nächster Woche mein Neuwagen im Werk abholen.
Ich würde Ihn gerne schon morgen oder Dienstag abholen, da ich noch Urlaub habe.
Wenn der Händler mir erst den Fahrzeugbrief per Post zukommen lassen musst, passt das nicht so in meinen Urlaubsplan.

Gibt es nun die Möglichkeit ein Kurzkennzeichen oder ein Überführungskennzeichen ohne den Fahrzeugbrief machen zu lassen?

Vielen Dank schonmal im Voraus.
Grüße Juler

22 Antworten

oke vielen Dank für die Infos

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 3. September 2017 um 22:58:59 Uhr:


Ich würde einen Neuwagen nicht mit KZK überführen, dafür gibt es i.d.R. keine Kasko, wäre mir bei 300 KM zu riskant.

Dann lieber auf die Papiere warten und regulär anmelden.

Stimmt, in der Regel.

Einfach bei der Versicherung Deckung für Kasko incl. Kurzz. mit beantragen. Hol dir die eVB für das Kurzzeitkennzeichen und für die reguläre Zulassung bei der gleichen Versicherung.

Den Händler mal nett fragen, ob er einem die rote Nummer ausborgt. Die kann man dann per Express zurücksenden.

Das wird der Händler nicht machen
Wenn das rauskommt bekommt er Probleme...

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Hallo ins Forum,

nicht nur dies, wenn die Rennleitung eine Kontrolle macht, wird's sehr teuer. Ich kenn' die Abholung nur aus Sindelfingen (Daimler). Hier muss ein normales Kennzeichen dran sein (auch ausländische sind in Ordnung). KZK oder rote Nummern (Berechtigung mal unterstellt) gehen nicht, im Ausnahmefall ist aber ein Exportkennzeichen zulässig.

Viele Grüße

Peter

Dem Händler wird soweit ich weiß das Kennzeichen aberkannt

Bei Abholung Autostadt ist Kurzzeit kein Problem

Wenn er beim Händler abholt sollte der auch ein Kurzzeit besorgen. Aber auf Deckung VK achten

Mir ist klar, dass es nicht ganz "sauber" ist. Die Realität ist aber manchmal kalt und hart 😉

Zitat:

@guruhu schrieb am 5. September 2017 um 01:01:26 Uhr:


Mir ist klar, dass es nicht ganz "sauber" ist. Die Realität ist aber manchmal kalt und hart 😉

...und machmal auch gnadenlos, wenn man kein Kasko Schutz beim Neuwagen hat. 😉

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