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TÜV überziehen - mit roten Nummern oder ohne Kennzeichen?

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 17:30

Hallo,

mich beschäftige seit einiger Zeit folgende fiktive Situation:

Wenn ich mit einem PKW oder PKW-Anhänger sagen wir im Januar zum TÜV gemusst hätte, dann würde - sofern ich erst jetzt dorthin fahre - die nächste Hauptuntersuchung auf den ursprünglichen Monat datiert, also Januar in 2 Jahren, obwohl es ja mitlerweile Juli ist.

Wenn ich das Auto oder den Anhänger aber jetzt abmelden würde, und dann zum TÜV fahre, dann würde ich volle 2 Jahre bekommen.

Folgende Idee: Ich packe an das Fahrzeug rote Händlerkennzeichen dran oder Kurzzeitkennzeichen. Wie sieht die situation dann aus?

Mir ist klar, dass dann die Plakette und der Stempel im fahrzeugschin dann fehlen. Das könnte ich ja bei meiner Zulassungstelle nachtragen bzw. -kleben lassen, oder???

Bin gespannt auf eure Meinungen :-)

Gruß

Pinarella

Beste Antwort im Thema

du darfst an ein versichertes / angemeldetes Fahrzeug keine roten oder Kurzzeitkennzeichen anbringen - Verstoß gegen §16 FZV

hast du noch den alten Fahrzeugbrief oder schon die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2?

Was versprichst du dir von einer solchen Aktion? Du oder jemand anders warst nicht in der Lage dir den Termin zur HU rechtzeitig vorzunehmen und willst dazu nun gegen geltendes Recht verstoßen?

Wegen den 6 Monaten HU wird der Wagen nicht besser oder schlechter. Nur deine Weste wird dreckiger.

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Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Der Sinn der Rückdatierung, HU-Überzieher nicht zu belohnen, ...

Wenn Du das so schreibst, dann wird auch es so gewesen sein.

Aber wieso will man dies jetzt wieder belohnen, und wieso wurden sie durchgängig im Saarland immer belohnt?

Man erhält eine HU-Plakette nicht mehr ohne Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I.

Es würde also garnichts bringen ohne zum TÜV zu fahren, der schickt einen nach Hause.

Sollte es keinen Schein mehr geben muss man entweder den alten Fahrzeugbrief (wenn dieser noch gültig ist) oder wenn das Fahrzeug schon die Zulassungsbescheinigungen hat eine Datenbestätigung der Zulassungsstelle vorlegen. Aus beiden Papieren geht hervor, dass das Fahrzeug zugelassen ist.

Zudem wird dann die HU-Plakette von der Zulassungsstelle erteilt und ein neuer Schein erstellt. Die Gebühren bei Scheinverlust liegen zwischen 40-50€. Dafür kann man schon HU machen.

Legt man nun den Schein vor und gibt an, dass dieser nun wieder aufgefunden wurde darf man zurück zum TÜV, denn wir bei der Zulassungsstelle sind nicht so blöd wie man sagt ;)

Abmelden und die HU durchführen geht aber. Ein Fahrzeug was abgemeldet ist erhält volle 2 Jahre HU.

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