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TÜV Tieferlegungsfedern und Felgen eingetragen dann 2 x 90,5Euro für §19 verlangt

Themenstarteram 9. Februar 2019 um 12:20

Hallo, ich habe da mal eine Frage zu den Kosten einer Eintragung.

Istzustand:

HR Fahrwerk mit ABE fürs Fahrzeug,

13" Alus mit 165 iger Standardgröße und ABE fürs Fahrzeug.

Die ABE der Federn bezieht sich auf Originalräder, meine 13" er Winteralufelgen sind nicht original und haben 5mm weniger Einpresstiefe. Also muß das beides eingetragen werden! OK...

 

Was mich nun absolut stutzig macht sind die Kosten für die Begutachtung §19 (2) von 181 Euro!!!

Nach Preisliste vom TÜV süd wären dann 2x90,5 Euro (je Federn und Felgen) für eine Begutachtung von "höherem Aufwand" berechnet?!? Ist das zulässig? Die Eintragung war in ner viertel Stunde fertig gemacht, er mußte nur die ABE´s abtippen.

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23 Antworten

Zitat:

@christian71168 schrieb am 12. Februar 2019 um 08:03:13 Uhr:

Aber warum gibt es beim TÜV eine Preisliste die das System nicht wiedergibt?

Welche meinst du?

Zitat:

@christian71168 schrieb am 12. Februar 2019 um 08:03:13 Uhr:

 

Aber warum gibt es beim TÜV eine Preisliste die das System nicht wiedergibt?

Frage das die Zentrale oder warte deren Antwort ab. Hier kann keiner wissen, was sich der Prüfer gedacht hat.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 14. Februar 2019 um 8:32

Antwort von der Zentrale: Ist so, 2 x Eintragen 2 x Höchstgebühr da erhöhter Dokumentationsaufwand (Fotos).... 25min. Arbeit für 180 Euro. Das schlägt selbst einen Anwalt. Du Dame in der Zulassungsstelle war 10min beschäftigt und verlangte nur 12 Euro für den selben Schreibaufwand :-)

Die hat aber auch keine Fotos gemacht und trägt keine Verantwortung, wenn ein Unfall mit Sach- oder Personenschaden passiert und der Prüfer sich ggf. vor Gericht verantworten muss.

Ja mei... Die werden halt auch viel Aufwand für Ihr Engagement in Brasilien und anderswo haben...

Zitat:

@hydrou schrieb am 14. Februar 2019 um 10:04:30 Uhr:

Die hat aber auch keine Fotos gemacht und trägt keine Verantwortung, wenn ein Unfall mit Sach- oder Personenschaden passiert und der Prüfer sich ggf. vor Gericht verantworten muss.

Und 12€ sind bestenfalls kostendeckend. Die Behörde kann sich das als Bürgerservice leisten, der TÜV nicht.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 14. Februar 2019 um 10:07:53 Uhr:

Ja mei... Die werden halt auch viel Aufwand für Ihr Engagement in Brasilien und anderswo haben...

Die kommenden Schadenersatzforderungen von dem Deichbruch muss der TÜV-Süd ja irgendwo anders wieder reinbekommen. :p

 

Themenstarteram 14. Februar 2019 um 10:54

Das wird es sein, ein wenig die Missgeschicke der Kollegen subventionieren. Ich habe daraus gelernt: Nur noch Original-Teile von Sportversionen verwenden.

Bin mal gespannt

Was es kostet bei meinem

H&R eintragen zu lassen.

 

Allerdings mit serienbereifung.

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