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Tüv Rückdatierung, Wowa

Hallöle,
ich fang mal von vorne an.
Meine Eltern haben einen kleinen Dethleffs Camper 460, er steht das ganze Jahr über bei einem Caravanfritzen der auch nach Anruf reparaturen Tüv etc. macht, ist ganz praktisch eigentlich brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.
Der Wowa war nun wieder mit Tüv dran im ?Mai?, ist aber nicht durchgekommen weil dem Tüver die Reifen zu alt und porös waren.
Da meine Eltern den Wowa dieses Jahr aber nicht mehr brauchen wollen Sie Tüv erst nächsten Sommer machen lassen, daraufhin meinte der Caravanhändler das wir dann nächstes Jahr die Plakette für 1 Jahr geklebt bekommen. Dann wurde ich stutzig.
siehe hier:
Abschaffung der Rück- und Fälligkeitsdatierung / Ergänzungsuntersuchung mit erhöhter HU-Gebühr bei Fristüberschreitung
Ab 1. Juli 2012 wird nach Überziehen der HU-Fälligkeit grundsätzlich nicht mehr rückdatiert. Die nächste Hauptuntersuchung ist somit grundsätzlich 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin fällig. Damit wird eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise wieder sichergestellt.
Wird der Vorführtermin jedoch um mehr als zwei Monate überschritten, ist die Hauptuntersuchung um eine Ergänzungsuntersuchung zu erweitern. Die HU-Gebühr wird dabei aufgrund des Mehraufwandes um 20 Prozent erhöht.
(Quelle: ADAC)

Wird beim Tüv nun unterschieden ob Auto oder Wowa?
Bitte um eure Hilfe!
Danke
Gruß
Dreistein

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dreistein92


. . . 
120€ für nen WoWa kann aber auch nicht normal sein, oder?

Wenn ich dabei an mein Auto denke, da hab ich für HU+AU "NUR" 88€ bezahlt.

.
Sag mal, vom selber nachlesen auf der HP des TÜV im Internet hältst du wohl nicht viel?
Andere für sich suchen lassen ist ja einfacher.

Hier werden deine Fragen beantwortet >   www.tuev-nord.de/de/Hauptuntersuchung_2603_Sicherheit_ist_nicht_unbegrenzt_haltbar_2604_DEU_PRODUCTIVE.htm

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Okay, das war wirklich ein irrtum meinerseits.
Allerdings ist es doch richtig das ein Tüver mir kein Bußgeld aufbrummen kann?
Das sich die Tüvgebühr etwas erhöhen wird klingt dagegen ehr glaubwürdig.

Nein, der TÜV-Prüfer darf kein Bussgeld erheben, da er keine hoheitlichen Aufgaben hat. Er hat aber das Recht, den erhöhten Aufwand in Rechung zu stellen.
Gruß Axel

Wo ist nun aber der erhöhte Aufwand?
Er muss den WoWa oder das Fhrzg. ja nicht anders Prüfen als sonst auch?

Zitat:

Original geschrieben von Dreistein92


Wo ist nun aber der erhöhte Aufwand?
Er muss den WoWa oder das Fhrzg. ja nicht anders Prüfen als sonst auch?

Laut (neuen) Prüfungsvorschriften wird die HU eh teurer ... zumindest im Kfz-Bereich, also bei motorisierte Fahrzeugen. Dort gibt es dann eine standardisierte Prüfliste mit erweitertem Umfang. so muß z.B. zukünftig ein vorhandenes OBD / EOBD bei der HU ausgelesen und ausgewertet werden. Stehen darin sicherheitsrelevante Fehlercodes ....

Wird der HU-Termin um mehr als eine bestimmte Frist überschritten (Anzahl der Monate hab ich nicht im Kopf), so gilt eine erweitere Prüfung. Also tatsächlich ein Mehraufwand. Wie das bei Anhängern aussieht?? Keine Ahnung ... man wird sehen.

Und der Termin "Juli 2012" mag im Beschluß stehen ... die weiter oben zitierte ADAC-Verlautbarung hatte ich auch schon längst gelesen. Ob das in allen Bundesländern dann auch einheitlich schon so gehandhabt wird ist eine andere Sache ... Papier ist geduldig. Im Mai wußten die Prüfdienste hierzulande zumindest noch nicht mal einen fixen Termin für die Einführung.

Gruß
NoGolf

Na dann kann man ja nur froh sein das ein WoWa kein OBD hat:D
Wobei das bei einem Auto auch schwachsinn ist, der muss doch nur auslesen wenn auch die MKL angeht, sonst sind doch MEIST eh keine Fehler hinterlegt.
Da gelobt man sich ja einen alten WoWa wie unseren, viel zu Prüfen ist da nicht, Reifen,Bremse, Gasanlage und Beleuchtung, der hat ja sonst nichts keine Stoßdämpfer keine Antischlingervorrichtung etc.

Zitat:

Original geschrieben von Dreistein92


Na dann kann man ja nur froh sein das ein WoWa kein OBD hat:D

Wobei das bei einem Auto auch schwachsinn ist, der muss doch nur auslesen wenn auch die MKL angeht, sonst sind doch MEIST eh keine Fehler hinterlegt.

MKL?? Vergiss es ... was ist dann, nur mal so als Beispiel, mit ABS-Sensoren. Hatte ich erst (Code: ABS-Sensor links hinten Signal oder Sensor fehlerhaft). Ursache eine kalte Lötstelle am ABS-Steuergerät. Da leuchtet keine MKL und die ABS-Leuchte kann man theoretisch mit einer anderen Kontrollleuchte zusammenhängen (kein Witz, das haben etliche Volvofahrer wegen des häufiger auftretenden Fehlers am ABS-Stg. schon so gemacht).

Beim Anhänger: meiner stammt aus GB. 2010 hier eingeführt. Da brauchst Du entweder eine CoC oder mußt eine §21 Volluntersuchung für die Erstzulassung durchführen lassen. §21 kostete mich 120,-€. Du würdest Dich wundern, was die dabei alles an einem gewöhlichen stinkordinären Anhänger prüfen, um den "erhöhten Prüfaufwand" zu rechtfertigen.

Gruß
NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

. . .
Wird der HU-Termin um mehr als eine bestimmte Frist überschritten (Anzahl der Monate hab ich nicht im Kopf), so gilt eine erweitere Prüfung.
. . .
NoGolf

Lt. TÜV Süd
 
Ist die Plakette um mehr als zwei Monate abgelaufen, müssen wir ihnen eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag 20 % berechnen.

 .

Na gut, dann werd ich mich mal überraschen lassen was der Prüfer meinen Eltern dann an Kohle abnimmt.
120€ für nen WoWa kann aber auch nicht normal sein, oder?
Wenn ich dabei an mein Auto denke, da hab ich für HU+AU "NUR" 88€ bezahlt.

Die 120,-€ waren im Jahr 2010 für eine Vollabnahme nach §21 für die Erstzulassung in Deutschland. Das kostete bei Auto und Wohnwagen exakt gleich. Beim Wohnwagen brauchte ich zusätzlich sogar noch eine Bremsberechnung (zum Glück hat unser "Engländer" ein AL-KO-Fahrgestell). Kostete, auch nochmal 31,-€, wenn ich mich recht erinnere. Die zuvor durchgeführte Gasprüfung ist dabei noch nicht mal mit einberechnet.

Eine derartige Vollabnahme wird z.B. immer dann fällig, wenn ein Kfz. aus einem anderen Land eingeführt wird (in meinem Fall Kfz+WW aus GB) und kein CoC (Certificate of Conformity) vorliegt. 

Gruß
NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von Dreistein92


. . . 
120€ für nen WoWa kann aber auch nicht normal sein, oder?

Wenn ich dabei an mein Auto denke, da hab ich für HU+AU "NUR" 88€ bezahlt.

.
Sag mal, vom selber nachlesen auf der HP des TÜV im Internet hältst du wohl nicht viel?
Andere für sich suchen lassen ist ja einfacher.

Hier werden deine Fragen beantwortet >   www.tuev-nord.de/de/Hauptuntersuchung_2603_Sicherheit_ist_nicht_unbegrenzt_haltbar_2604_DEU_PRODUCTIVE.htm

Hallo,
zu den HU Preisen für Wohnwagen.......

Habe gestern meinen Hobby 440 TM vorfristig, regulär wäre er 7/2012 fällig, einem Prüfer der KÜS Prüforganisation vorgestellt.........der Hänger hat die Prüfung ohne Mängel bestanden und hat nun gültige HU und Gasprüfung bis 6/2014.
HU Preis 43,00 Euro plus Gerätenutzung/Werkstattkosten 4 €, Gesamt also 47,00 Euro.
Gasprüfung 35,00 Euro

Gruß Peter

Zitat:

Sag mal, vom selber nachlesen auf der HP des TÜV im Internet hältst du wohl nicht viel?
Andere für sich suchen lassen ist ja einfacher.
Hier werden deine Fragen beantwortet > www.tuev-nord.de/de/...icht_unbegrenzt_haltbar_2604_DEU_PRODUCTIVE.htm


@ Käptnblaubär: Danke und sorry, da ich immer bei der Dekra Tüv machen lasse habe ich auch nur bei Dekra nach Preisen gesucht, vergeblich.
An den Tüv habe ich gar nicht gedacht:D
Danke

Zitat:

HU Preis 43,00 Euro plus Gerätenutzung/Werkstattkosten 4 €, Gesamt also 47,00 Euro.

Gasprüfung 35,00 Euro


@ Solexpeter: Vielen dank, das ist doch mal aussagekräftig.
@ Nogolf: Vollabnahme nach §21 ist doch aber bei meinem Hänger gar nicht nötig, oder? Sit doch nur für Importierte Fahrzeuge wenn ich das richtig verstanden habe.

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


... das ist ein Irrtum: Auch auf einem privaten Grundstück verhängt die Polizei Bussgelder, wenn der TÜV abgelaufen ist. Solange das Fahrzeug angemeldet ist, haben sie das Recht dazu. Umgehen kann man das nur, in dem man das Fahrzeug abmeldet. ...

So abstellen, dass kein zufälliger Passant/Polizist den abgelaufenen TÜV-Stempel sieht oder einfach Nummernschild abschrauben.

Wenn er dann aber wirklich vorgeführt wird, sollte man sich nicht erwischen lassen. Man könnte ihn auch ohne Nummernschild auf einen Trailer stellen und erst beim TÜV abladen und vervollständigen.

Tüv ist ja auf dem gleichen Grundstück, also das ist kein Thema die 50m zu fahren.
Damit ein Polizist die Plakette sehen kann müsste er auf den Bahnschienen laufen:D

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