Tüv - Abnahme für Eigenbau Aufbau (Leitergestell)?
Hallo Gemeinde
Hab mir heute für meinen PKW-Anhänger einen Aufbau für den Transport von langen Gegenständen zusammengeschweißt und montiert. Auf dem Anhänger ist normalerweise ein Spriegel mit Plane verbaut und auch eingetragen. Zur Befestigung des neuen Aufbaues hab ich die Bohrungen in den Seitenwänden welche sonst für den Spriegel verwendet werden genommen (Vierkantrohr an jedem Eck mit jeweils zwei Schrauben befestigt).
Nun meine Frage: Muss das ganze vom Tüv abgenommen werden?
Im Netz gibt es dazu verschiedenste Meinungen. Von: wenn es fest verschraubt ist auf jeden Fall... bis: Nein gilt als Ladung.
Danke für Eure Antworten.
Frank
22 Antworten
Wenn du das Leitergestell ohne Werkzeug abnehmen kannst gilt es als Ladung.
Sprich du brauchst es nicht eintragen lassen ( Wenn du es zb mit Flügelschrauben die du per Hand lösen kannst gesichert hast).
Brauchst du werkzeug dafür, solltest du es eintragen lassen.
Ich würde beim TÜV mal anrufen oder vorbeifahren.
Wenn die Auskunft von meinem Vorredner falsch sein sollte, was ich nicht vermute, würdest Du ohne ABE fahren.
Das Risiko wäre mir zu groß auch im Hinblck auf die Versicherung.
Das muß nicht sein, wenn es vermeidbar ist.
schrauber
Da kann eigentlich jede Antwort so richtig wie auch falsch sein. Ich bringe mal Beispiele aus dem Bereich Motorrad: Für eine hohe Sissibar (= Rückenlehne), galt das mit den Flügelschrauben. Ansonsten verboten. Motorradkoffer waren immer Ladung. Selbst wenn Sie fest montiert waren. - Ich schreibe bewusst in der vergangenheitsform, da sich die Rechtslage inzwischen geändert haben kann.
In Deinem Fall, fragst Du am besten den nächsten Prüfingeneur.
Danke für Eure Antworten.
Am Donnerstag frag ich meinen TÜV-ler und meld mich dann mit dem Ergebnis.
Gruß Frank
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...bei uns in der Verwandschaft hatte sich vor Jahren jemand einen 1,3 to. Anhänger mit Pritsche und Planenaufbau gebraucht gekauft. Jahrelang ging der problemlos über die HU bis eines Tages einer meinte der Planenaufbau wäre nicht eingetragen und müßte eingetragen werden.
Das Gestell war ein Eigenbau und insgesamt fest aus Vierkantrohren geschweißt... konnte also auch ohne Plane gefahren werden, ohne dass irgendwelche Teile lose gewesen wären.
An den 4 Ecken waren Winkel als Füße angeschweißt, die mit je 2 Schrauben auf den Bordwänden verschraubt waren.
Letztendlich ist das Gestell bis heute nicht eingetragen, die HU wurde dann einfach immer bei einer anderen Prüforganisation gemacht, wo es Prüfer hat die das etwas vernünftiger sehen.
Bei Anhängern ist das bei weitem nicht so eng wie z.B. bei irgendwelchen Anbauteilen von einem PKW... das beste war mal ein Prüfer, der mir die Begrenzungsleuchten an der Lichtleiste von einem Bootstrailer abmontieren wollte. Was er nicht bedacht hatte, der Anhänger ist modular... in einer anderen Konfiguration werden genau diese Begrenzungsleuchten benötigt, weil nicht alle montierbaren Auflager so breit sind, dass diese selbst zusätzliche Begrenzungsleuchten haben... in dem Fall hatte ich die zusätzlich montiert, weil die Originalen nach vorne von der Ladung verdeckt wurden und ich bei einem Anhänger mit einer Breite von knapp über 2,30m und ca. 6m Länge schon gerne meine Breite in den Rückspiegeln sehen möchte.
Letztendlich konnte ich ihn überzeugen, dass es in dem Fall besser ist, wenn die Dinger dran bleiben...
Ist auch eine Defintionsfrage, dient das Gestell der Ladungssicherung wie aufgenagelte Keile auf einem LKW Boden, dann brauchte man für TÜV nur ohne Gestell hinfahren. Und zählt sonst doch dann zur Ladung.
...wieso sollte ich das Teil extra für die HU abbauen, kannst ja auch problemlos mit einem beladenen Fahrzeug zur HU fahren.
Bin dort schon öfter mit beladenen Anhängern gewesen... mitm 1,3to. Anhänger mit nem Betonklotz, der anschließend zur Bauschuttdeponie kam. Und auch das Planengestell wurde nicht extra abgebaut... der Anhänger ging in dem Zustand zur HU, wie er halt gerade war.
Und die Bootstrailer wurden / werden auch nicht extra für die HU entladen, obwohl wir möglichst vermeiden mit Yacht, Jolle oder Katamaran hinten drauf durch nen Bremsenprüfstand zu rumpeln - das Zeug ist filigraner Leichtbau, da tut jeder Stoß weh.
Und auch in der Spedition sind wir teilweise auf der Durchreise in der Heimat zur HU gefahren... da hatten die Rollenprüfstände richtig was zu tun mit 25Tonnen Getränke aufm Kühltrailer, also insgesamt irgendwas knapp über 40 Tonnen.
Wenn man darauf besteht etwas an der alten Zulassung zu Ändern, werden die wenn es Ordentlich gemacht ist nur das Leergewicht und die Zuladung ändern.