Tüv abgelaufen und wieviel Zeit in dem Ermittlungsverfahren?
Hallo erst mal an alle hier :-) schönes Forum....
vielleicht passt mein Anliegen hier rein...
Folgendes Problem:
Tüv ist seid gut einem Monat überfällig und nun eine Verkehrskontrolle.
Natürlich ein Schein mit einer Mängelbeseitigung bekommen und Frist.
Habe nun vor ein anderes Auto zu holen aber noch keins in Aussicht, und somit lohnt es sich nicht den jetzigen noch zum Tüv zu schicken, da er nicht mehr viel wert hat und schon älter ist.
Ich brauche nun natürlich noch etwas Zeit mich um zu gucken nach einem vernünftigen Auto.
Die Frage ist: Wieviel Zeit hab ich denn noch wenn das Datum auf der Mängelanzeige um ist und somit ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, was wiederum sicherlich mehr Kosten verursacht bis zur endgültigen Stilllegung. Wie ist da der Werdegang? Was passiert nach und nach und welche Kosten kommen auf ein zu? Ich hatte so etwas noch nie durch^^
Natürlich möchte ich es nicht absichtlich drauf an legen und schaffe es vielleicht in der Frist ein anderes Auto zu besoregn, aber da jetzt Weihnachten ist und andere Wege anstehen hat man dafür nicht viel Zeit und wollte euch mal fragen, fall es nun doch länger dauert.
Und ich denke mal das ich jetzt, zu mindest in der Frist weiter das Auto ganz normal fahren darf(?) Und was ist wenn mich in dieser Frist der nächste anhält und mir ein Ticket auf die Stirn klebt mit dem gleichen Anliegen? Zeig ich ihm dann mein ''Frei''Ticket und seins zählt nicht oder wie ist da der Stand der Dinge?
Und kann man die Frist verlängern lassen? Wenn ja, wie lange ungefähr ist sowas möglich und mit welchen Aussagen kommt man da am besten weiter? Werkstatttermin erst dann und dann zb.?
Ich danke euch schon mal für eure Antworten :-)
Beste Antwort im Thema
Naja... ein Fahrzeug mit TÜV lässt sich doch bedeutend besser verkaufen als eines ohne.
Du scheinst am falschen Ende zu sparen.
Fahr doch einfach zur HU und lass die machen. Dann kannst schön deine Feiertage verbringen und dich gemütlich nach nem anderen Fahrzeug umsehen.
Also ne bessere Alternative wird es nicht geben. Egal was du dir da zusammenreimen möchtest.
32 Antworten
Zitat:
@cdti19 schrieb am 30. Dezember 2017 um 20:43:41 Uhr:
Danke für die Info. Dann werde ich das so machen.
Bist ja ein richtiger Rebell, wenn du dich so auflehnst. Wirst glaube ich mein neuer Held für 2018 🙄🙄
Zitat:
@Luckyluke123 schrieb am 17. Dezember 2017 um 23:44:59 Uhr:
und @zippo1111... : die ''Laube'' wie du sie nennst ist verkerstauglich und würde sicherlich Tüv bekommen, es liegt an mir diesem keinem mehr zu geben da ich eh einen anderen möchte.
Immerhin war es auch der einzige Mängel der festgestellt wurde bei der Kontrolle...
Aber trotzdem danke für deine ''informative'' Antwort 😉
Hört hört, verkehrstauglich !!!!!!
Zitat:
@Luckyluke123 schrieb am 18. Dezember 2017 um 01:03:16 Uhr:
Ich weiss das er an der Aufhängung hinten rechts schon rostet und der Auspuff klingt auch schon nach nem RS ^^ obwohl er keiner ist.... und Geld steck ich nicht mehr rein. Hat mir im übrigen auch schon der Tüvprüfer vor paar Jahren geraten...
Was sich dann aber so anhört, als hätte
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 17. Dezember 2017 um 23:24:53 Uhr:
Gut wenn die Laube aus dem Verkehr gezogen wird.
doch recht.
Hoffentlich beeilt sich der Polizist und du bekommst bald Post
Wenn man doch schon beim letzten TÜV vom Prüfer gesagt bekommt da sollte man sich nach was anderem umsehen , kommt man jetzt auf einmal auf die Idee das man ein anderes Auto sucht komisch...
Das ist wie bei manchen Leuten die am 24.12. feststellen das Weihnachten ist kommt ganz unvorhersehbar😕