Tüv abgelaufen und wieviel Zeit in dem Ermittlungsverfahren?

Hallo erst mal an alle hier :-) schönes Forum....

vielleicht passt mein Anliegen hier rein...

Folgendes Problem:
Tüv ist seid gut einem Monat überfällig und nun eine Verkehrskontrolle.
Natürlich ein Schein mit einer Mängelbeseitigung bekommen und Frist.
Habe nun vor ein anderes Auto zu holen aber noch keins in Aussicht, und somit lohnt es sich nicht den jetzigen noch zum Tüv zu schicken, da er nicht mehr viel wert hat und schon älter ist.
Ich brauche nun natürlich noch etwas Zeit mich um zu gucken nach einem vernünftigen Auto.
Die Frage ist: Wieviel Zeit hab ich denn noch wenn das Datum auf der Mängelanzeige um ist und somit ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, was wiederum sicherlich mehr Kosten verursacht bis zur endgültigen Stilllegung. Wie ist da der Werdegang? Was passiert nach und nach und welche Kosten kommen auf ein zu? Ich hatte so etwas noch nie durch^^
Natürlich möchte ich es nicht absichtlich drauf an legen und schaffe es vielleicht in der Frist ein anderes Auto zu besoregn, aber da jetzt Weihnachten ist und andere Wege anstehen hat man dafür nicht viel Zeit und wollte euch mal fragen, fall es nun doch länger dauert.
Und ich denke mal das ich jetzt, zu mindest in der Frist weiter das Auto ganz normal fahren darf(?) Und was ist wenn mich in dieser Frist der nächste anhält und mir ein Ticket auf die Stirn klebt mit dem gleichen Anliegen? Zeig ich ihm dann mein ''Frei''Ticket und seins zählt nicht oder wie ist da der Stand der Dinge?
Und kann man die Frist verlängern lassen? Wenn ja, wie lange ungefähr ist sowas möglich und mit welchen Aussagen kommt man da am besten weiter? Werkstatttermin erst dann und dann zb.?

Ich danke euch schon mal für eure Antworten :-)

Beste Antwort im Thema

Naja... ein Fahrzeug mit TÜV lässt sich doch bedeutend besser verkaufen als eines ohne.
Du scheinst am falschen Ende zu sparen.

Fahr doch einfach zur HU und lass die machen. Dann kannst schön deine Feiertage verbringen und dich gemütlich nach nem anderen Fahrzeug umsehen.

Also ne bessere Alternative wird es nicht geben. Egal was du dir da zusammenreimen möchtest.

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Wenn man 22 Jahre zufrieden und Glücklich war, tut scheiden immer weh.
Mängelbericht oder wie oben Ermittlungsverfahren?

-- Verlängerung der Mängelkarte (am besten schon kurz vor Ablauf und nicht 2 Wochen später) : Liegt im Ermessen des jeweiligen Polizisten, mal großzügig, mal kleinlich. Freundliche Fragestellung kann also nicht schaden ;-) Ganz freundliche verlängern sogar ein 2. Mal, aber solltest weder auf 1x oder 2x Verlängerung fest vertrauen !
-- Nach Fristablauf dauert's dann paar Karenztage, dann Meldung Polizei an Zulassungsstelle, dann von Zulassungsstelle 1. Brief (ca. 50 €) : TÜV innerhalb von 3 Tagen nachweisen oder abmelden !
-- Ansonsten dann 2. Brief (ca. 200 €) und Zwangsabmeldung bzw. Fahndungsliste.

Ich poker ja auch immer gern um möglichst viele gewonnene Monate, mal klappt's gut, mal bezahl ich bissl was . . . muß jeder selber wissen, wie er's so handhabt.
Aber mein Auto hab ich dann immer schon in möglichst TÜV-fähigem Zustand, so daß ich ohne großen Aufwand und Zeitverzögerung umgehend hin kann ;-)

Oder du fährst einfach mal zum TÜV, vielleicht is ja gar nicht soo viel (bzw. wird nicht soo viel Teures beanstandet) und es lohnt nochmal. Dann hast gaaaaanz viel Zeit (2 Jahre) zur Autosuche (ok, hattest jetzt ja auch . . . aber anscheinend nicht genutzt . . . )
Aber ich glaub jetzt nicht, daß die 1-Monats-Frist zur TÜV-Nachkontrolle dann ein Freibrief ist und mehr gilt als die Frist der Mängelkarte !

Danke nochmals für die zahlreichen Antworten... Also wie ich das raus lese bleibt einem nicht viel Zeit, quasi nur Paar Tage und das es ist es ja nicht wert sich dafür noch paar Bußgelder einzufangen, die scheinen da echt streng zu sein.
Hätte ja sein können das es wie beim blitzen auf ner Landstraße ist, wo es teilweise Wochen und Monate dauert, wenn man dann noch Widerspruch einlegt und somit Zeit gewinnt ohne das was groß passiert, aber das kann man ja hier nur schwer machen^^
Ich habe nun 2 Wochen Zeit um den abzumelden oder eben den Tüv. Aber wie ist das nun wenn man in dieser Zeit wieder angehalten wird?^^ Ich bin bis ende Dezember immernoch in den 2 Monaten nach Tüv-Ende) Frist ist Anfang Januar. Bekomme ich dann ein neues Ticket ohne wirkung, da ich ja schon eine Frist habe oder Verlängern die guten mir ganz und gar den Termin wieder^^ *wunschdenken, ich weiss* ^^ oder kommen da schon Bußgelder drauf, da man bereits hingewiesen wurde, dass Tüv abgelaufen ist??
Und das heisst wenn ich zum Tüv fahre und ich den nur mit Mängeln bekommen würde, die ja nur ein Monat gelten würde, dann die Polzei trotzdem an Ihrer Frist festhält oder müssen die sich nach dem Monat richten, bzw. ist für sie die Angelegenheit ganz erledigt? Wie ist das da genau?

Hallo Luckyluke.
Von Gesetzes wegen gibt es bestimmte Fristen welche ein zu halten sind. Die Staffelung mit Strafen und Punkten usw. ändert sich auch mit einem " durchgefallenen" TÜV nicht. Du hast vier Wochen Zeit dein Auto nach Reparatur nochmals bei der Prüfstelle vor zu fahren. Du bezahlst dann nur noch 20 Euro? für die Nachkontrolle der beanstandeten Punkte. Nach vier Wochen macht die Prüfstelle eine komplette neue Untersuchung zu den üblichen Kosten. Einen Freifahrschein stellt dieser Wisch jedoch nicht dar.

Gruß

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Nach Rücksprache mit einem TÜV-Prüfer darf die Karenzzeit (also die Zeit nach Ablauf der letzten gültigen HU) ohnehin nur noch für Fahrten zur Werkstatt und zur Wiedervorführung beim TÜV genutzt werden.

Zitat:

@cdti19 schrieb am 28. Dezember 2017 um 12:12:43 Uhr:


Nach Rücksprache mit einem TÜV-Prüfer darf die Karenzzeit (also die Zeit nach Ablauf der letzten gültigen HU) ohnehin nur noch für Fahrten zur Werkstatt und zur Wiedervorführung beim TÜV genutzt werden.

Bingo, mein Reden.

Zitat:

@HelldriverNRW schrieb am 18. Dezember 2017 um 05:16:36 Uhr:


Aber die Nachfrist gilt doch wohl kaum, wenn bereits eine Mängelkarte erteilt wurde?

Die wird ja vermutlich darauf lauten, das Fahrzeug mit gültiger HU vorzuführen und nicht mit HU-Versuch...

Meines Wissens ist die Nachfrist eh kein Freibrief dafür, mit der mängelbehafteten Karre weiter rumzufahren - da lasse ich mich aber gern belehren 😉.

Früher war eine Mängelbeseitigungsfrist von 7 Tagen auf der Mängelkarte. Wenn Dich jetzt der "Richtige" anhält, geht es direkt zum TÜV. Und dann hast Du ein Problem. Dann kommen die festgestellten Mängel dran und es kann als vorsätzliche Tat angesehen werden.

peso

Zitat:

@Bitboy schrieb am 18. Dezember 2017 um 09:56:58 Uhr:


Ich würd zum Tüv fahren und den Wisch der Polizei schicken mit dem Hinweis das die Werkstatt noch nacharbeiten muss. Mängelkarte abgearbeitet dann 4 Wochen + Auto suchen. Gleichzeitig suchen, wenn sich was findet kann ja nicht so schwer sein, dann die Abmeldebestätigung der Polizei schicken.

Dann faehrt er u.U. mit erheblichen Mängeln rum und das dürfte teuer werden.

peso

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:43:08 Uhr:


Überziehen ist eine Seite, kein Problem, mache ich auch, wenn man das systematisch macht, spart man sich einen Tüv über die Jahre.

Wenn man aber schon "erwischt" wurde, einen Mängelschein und eine Frist hat, sollte man entweder die Frist einhalten oder das Auto stilllegen.

Eine Zwangsstillegung kostet richtig Geld.

Das geht schon lange nicht mehr. Der Prüfpreis wird erhöht und es wird zurückdatiert.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 28. Dezember 2017 um 16:55:48 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:43:08 Uhr:


Überziehen ist eine Seite, kein Problem, mache ich auch, wenn man das systematisch macht, spart man sich einen Tüv über die Jahre.

Wenn man aber schon "erwischt" wurde, einen Mängelschein und eine Frist hat, sollte man entweder die Frist einhalten oder das Auto stilllegen.

Eine Zwangsstillegung kostet richtig Geld.

Das geht schon lange nicht mehr. Der Prüfpreis wird erhöht und es wird zurückdatiert.

peso

Quark. Rückdatierung ist schon seit Jahren vorbei...🙄

Das ist mir auch neu.
Habe ich das richtig verstanden? Meine letzte HU läuft im März 2018 ab. D. h., ich müsste im März zum TÜV. Was passiert, wenn ich nun erst - sagen wir mal - am 02.04.18 zur HU fahre? Bekomme ich dann eine Plakette mit 03/20 oder 04/20?

Jörg

04/20

Letztere!

Danke für die Info. Dann werde ich das so machen.

Wenn es so schlimm um den Bock steht, dann verkauf das Ding als Teilespender oder zum Herrichten. Werde das Ding so schnell wie moeglich los. Das geht ueber einen super Preis. Das Geld was du bekommst und fuer die HU gespart hast, investierst in Bus und Bahn. Da kommst locker 2 Monate mit hin bis du ein anderes Auto hast. Sollte das Finanzielle aber generell das Problem sein und ein billiges Auto nach dem anderen gefahren wird bis die unbezahlbare HU ansteht, schlage ich vor das Fahren ganz sein zu lassen oder ein Spendenkonto zu eroeffnen 😉

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