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Trotz Rückkauf der SFK fordert AdmiralDirekt nach Schadensfall höheren Beitrag

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 16:12

Hallo, werte Talker-Gemeinde,

wegen eines Bagatellschadens im September '19 stufte die AdmiralDirekt meine SF-K 26 (JB = 374,44 €) auf die SF-K 22 (JB = 500,38 €) zurück. Als die AD Ende November reguliert hatte, zahlte ich die Entschädigungsleistung direkt zurück und wurde dementsprechend für das Jahr 2020 in die SF-K 27 gesetzt.

Als ich die Benachrichtigung erhielt, dass ich in der SF-K 27 einen JB für 2020 in Höhe von 483,67 € bezahlen soll, also gerade mal 16,71 € weniger als in der SF-K 22, traute ich meinen Augen nicht.

Zwei Anrufe bei der Hotline (mit jeweils über 20 Minuten Wartezeit!) ergaben folgende Begründung für den Mehrbetrag: "Sie haben zwar den Schaden ausgeglichen, aber eben einen Schaden verursacht. Deshalb wird das in die Beitragskalkulation einbezogen!" Meine Frage, warum ich dann hätte den Ausgleich vornehmen sollen, wenn ich lediglich 16,71 € Jahresbeitrag spare, blieb unbeantwortet.

Voller Wut im Bauch habe ich dann mit korrekten Angaben meinen Tarif in der SF-K 27 online im Beitragskalkulator von AdmiralDirekt recherchiert, der mir einen JB in Höhe von 389,10 € anbot. Andere Vergleichsportale wie Check24 lagen ähnlich hoch.

Zudem habe ich Schadensabteilungen von HUK-Coburg sowie HDI angerufen, die von der Praxis einer Höherstufung trotz Schadensausgleichs noch nie gehört hatten, geschweige denn diese praktizieren.

Kennt jemand so ein Vorgehen, dass man quasi bestraft wird, weil man einen Unfall hatte, auch wenn man den entstandenen Schaden der Versicherung zurückzahlte? Wer würde bei Bekanntwerden einer solchen Vorgehensweise noch seine SF-K rückkaufen? Ich halte das für eine miese Tour von AdmiralDirekt und werde von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn mein Beschwerdebrief an deren Geschäftsführung nichts bringen sollte.

Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Gruß

Joachim.E

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. Dezember 2019 um 11:54

Ich mache es kurz: Die Geschäftsleitung hat nicht reagiert, aber ein Mitarbeiter, der Beschwerden bearbeitet. Eine telefonische Diskussion mit ihm kam zu keinem Ergebnis, sodass ich gekündigt habe und zu CosmosDirekt gegangen bin. Mein Vorteil liegt nun in einer Ersparnis von 127,30 € für das Jahr 2020.

Als Rentner hatte ich Zeit und diese damit verbracht, sowohl bei den Vergleichsportalen als auch den hauseigenen Beitragsrechnern diverser Versicherer rechnen zu lassen. Ich musste feststellen, dass die Portale Check24 etc. Tarife zu Konditionen anbieten, die der Versicherer selber nicht gewährt. Das ist immerhin eine Erklärung dafür, dass die Beiträge ab dem 2. Jahr derart massiv ansteigen – man holt sich die Provisionen an die Vergleichsportale zurück und legt noch ein Schüppchen drauf.

Nochmals Dank für Euer Interesse. Ich wünsche Euch frohe Festtage und ein gutes Jahr 2020!

Gruß

Joachim.E

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Hatte auch mehrfach ähnliche Erfahrungen mit der AD gemacht. Da merkt man halt dass auf Teufel komm raus versucht wird die anfangs niedrigen Beträge irgendwie zu subventionieren.

 

Bin dann irgendwann zur HUK24 gewechselt. Da gibts keine so krummen Touren und die sind ähnlich günstig.

Es gibt aber einen Tarif 9/2019.

Bist du in diesem aktuell?

Wenn man sich schon "billigst" versichert, sollte man sich nicht wundern, wenn man dementsprechend behandelt wird!

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 1:07

Ein bemerkenswert intelligenter und hilfreicher Kommentar von Dir, Amvler. Wenn Du bereitwillig mehr Prämie als nötig bezahlen willst und dabei glaubst, damit eine Exklusivbehandlung zu erhalten, bei der es keinerlei Unstimmigkeiten gibt, wünsche ich Dir, dass das nicht nur ein Traum ist.

Zitat:

@Amvler schrieb am 9. Dezember 2019 um 22:29:53 Uhr:

Wenn man sich schon "billigst" versichert, sollte man sich nicht wundern, wenn man dementsprechend behandelt wird!

Nunmehr ist er ja nicht mehr "billigst" versichert... :D

Die Admiral Direkt berechnet einen höheren Beitrag bei jedem Schaden. Egal ob unverschuldet oder nicht, egal ob vom Mitfahrer oder nicht.

Du hast jetzt einen Schaden in 2018 gehabt, auch wenn du den zurück gekauft hast. Thats it.

die Admiral Direkt betreibt ausschließlich Rosinenpickerei. Du hast jetzt den Stempel als Fahrer mit einem Unfall. Die nächsten 3 Jahre wird dir die Admiral Direkt das vorhalten und entsprechend einpreisen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Dezember 2019 um 17:19:08 Uhr:

Tu dir selbst den Gefallen und kündige in nachweisbarer Form sofort zum 31.12.19 und schließe per 01.01.20 eine günstigere HP ab. Spart Nerven, Zeit und erhöht die Lebensqualität.

Beträgt die Kündigungsfrist nach Schadenfall nicht vier Wochen nach Leistungsanerkennung oder Leistungsverweigerung? Das ist zumindest mein Kenntnisstand, aber ich lerne gerne etwas dazu.

Zitat:

@Joachim.E schrieb am 9. Dezember 2019 um 17:12:57 Uhr:

warum ich dann hätte den Ausgleich vornehmen sollen...

Dadurch hast du wenigstens deinen SFRabatt gerettet, wenn du jetzt (hoffentlich) kündigst

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 10. Dezember 2019 um 08:28:13 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Dezember 2019 um 17:19:08 Uhr:

Tu dir selbst den Gefallen und kündige in nachweisbarer Form sofort zum 31.12.19 und schließe per 01.01.20 eine günstigere HP ab. Spart Nerven, Zeit und erhöht die Lebensqualität.

Beträgt die Kündigungsfrist nach Schadenfall nicht vier Wochen nach Leistungsanerkennung oder Leistungsverweigerung? Das ist zumindest mein Kenntnisstand, aber ich lerne gerne etwas dazu.

Dazulernen ist ganz einfach, man lese die AKB. Hier mal ein Auszug aus den AKB der AD:

Kündigung nach einem Schadenereignis

G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 10. Dezember 2019 um 09:19:12 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 10. Dezember 2019 um 08:28:13 Uhr:

 

Beträgt die Kündigungsfrist nach Schadenfall nicht vier Wochen nach Leistungsanerkennung oder Leistungsverweigerung? Das ist zumindest mein Kenntnisstand, aber ich lerne gerne etwas dazu.

Dazulernen ist ganz einfach, man lese die AKB. Hier mal ein Auszug aus den AKB der AD:

Kündigung nach einem Schadenereignis

G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

G.2.4 Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll.

Nun müsste man nur noch zwischen Kündigungsfrist und Zeitpunkt des WIRKSAMWERDENS der Kündigung unterscheiden (können). Ich lese den Sachverhalt so, dass seit der Regulierung des Schadens mehr als ein Monat vergangen ist. Innerhalb des Monats hätte gekündigt werden können. G.2.4 besagt lediglich, dass bei einer Kündigung innerhalb des Monatszeitraums der Zeitpunkt des irksamwerdens der Kündigung festgelegt werden kann.

Zitat:

@Joachim.E schrieb am 9. Dezember 2019 um 17:12:57 Uhr:

 

Als die AD Ende November reguliert hatte, zahlte ich die Entschädigungsleistung direkt zurück und wurde dementsprechend für das Jahr 2020 in die SF-K 27 gesetzt.

Joachim.E

Bitte lesen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 10. Dezember 2019 um 11:07:42 Uhr:

Zitat:

@Joachim.E schrieb am 9. Dezember 2019 um 17:12:57 Uhr:

 

Als die AD Ende November reguliert hatte, zahlte ich die Entschädigungsleistung direkt zurück und wurde dementsprechend für das Jahr 2020 in die SF-K 27 gesetzt.

Joachim.E

Bitte lesen.

Oh, danke. Ich hatte den November überlesen, weil mir nur der September ins Auge gestochen war. Da reichen die 1,5 Dipotrien nicht mehr für das Smartphone.

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 10:48

Danke für die rege Diskussion hier!

Ja, ich kann bis zum 28.12.19 kündigen. Momentan warte ich aber noch ab, ob mein Schreiben an die Geschäftsleitung Früchte trägt.

Glaubst Du daran, dass sich die Geschäftsleitung ernsthaft dafür interessiert? Kündige und suche Dir einen fairen Versicherer

Ich würde auch kündigen. Du hast einen günstigen Alternativanbieter, das mit den Fristen passt und der jetziger Versicherer macht Ärger. Kläre nur vorher mit dem anderen Versicherer, ob die auch die SF übernehmen würden. AdmiralDirekt macht da manchmal Sondereinstufungen.

Konkurrenz belebt das Geschäft.

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