Tricks um BLP zu drücken bei Firmenwagen

Hallo zusammen,

kurze Frage an alle Firmenwagennutzer:

Wie kann man am besten den Bruttolistenpreis (wegen der Versteuerung) des zu konfigurierenden Firmenfahrzeugs drücken?

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird ja z.B. das Zubehör (mobile Wallbox, Dachträger, Dachbox o.ä.) nicht mit in den BLP gerechnet, oder?

Wäre es z.B. sinnvoll, den Wagen auf kleineren Rädern zu bestellen und dann bei Auslieferung auf eigene Kosten (Zuzahlung) vom Händler auf größere bzw. teurere Räder wechseln zu lassen? Oder die kleineren Felgen dann für die Winterreifen zu nehmen?

Gibt es bestimmte Ausstattungen, die man sinnvollerweise nachträglich (auf eigene Kosten) ergänzen kann?

Bei mir ganz konkret die Überlegung, den Wagen auf kleineren Felgen zu bestellen, um Luft zur BLP Grenze zu haben wegen etwaiger Preiserhöhungen des Herstellers bis zur Auslieferung. Wenn keine (zu hohe) Preissteigerung eintritt, dann kurz vor Auslieferung noch schnell auf die größeren/teureren Felgen wechseln. Geht das?

Wie viel Luft sollte man in dem Zusammenhang idealerweise für Preissteigerungen berücksichtigen?

Habt ihr da ggf. noch andere Tipps und Tricks?

Danke euch!

45 Antworten
Zitat:@kayjay schrieb am 2. September 2025 um 09:08:25 Uhr:
Könnte ich den auf kleineren Rädern bestellen und diese Bestellubg kurz vor Auslieferung noch auf größere Räder ändern?

Nein ab einem gewissen Punkt der Produktionsplanung geht das nicht mehr .

Zitat:
@Zapzarap12 schrieb am 2. September 2025 um 09:11:33 Uhr:
Nein ab einem gewissen Punkt der Produktionsplanung geht das nicht mehr .

... und der zu versteuernde BLP erhöht sich damit dann auch - denn das Fzg wird dann ja ab Wer mit den größeren Rädern geliefert.

Du versteuerst den BLP nicht auf Basis der Bestellung sondern auf Basis der Lieferung, so zumindest mein Wissensstand.

Bis wann du die Bestellung noch ändern könntest, kann dir dein Händler sagen. Allerdings wirst du dadurch nicht das erreichen, was du möchtest, weil Audi dann auch die Rechnung entsprechend ändern wird.

Ich weiß nicht, ob ich mich da richtig ausgedrückt habe.

Mein Plan wäre, den Wagen mit kleineren Rädern zu konfigurieren, damit ich anstatt 99k nur 97k BLP hätte. Damit hätte ich dann einen gewissen Sicherheitspuffer bzw. mehr Luft um bei einer etwaigen Preisanpassung durch den Hersteller während der Lieferzeit immer noch unter den 100k zu bleiben.

Wenn diese Preisanpassung aber bis kurz vor Auslieferung nicht kommt bzw. nicht so hoch ausfällt, wie befürchtet, dann würde ich den Sicherheitspuffer ja auch nicht mehr benötigen und idealerweise wieder auflösen. Hierzu würde ich die Bestellung kurzfristig wieder auf die größeren Räder ändern wollen und preislich damit wieder auf die ursprünglich konfigurierten 99k gehen. Bliebe nach meinem Plan also auf jeden Fall unter den 100k.

Ist das so möglich bzw. hat das so mal jemand so gemacht?

Ich wäre davon ausgegangen, dass der Wechsel von Rädern keinen so umfangreichen Eingriff in die Bestellung darstellt, als dass man die nicht noch wenige Wochen vor Auslieferung ändern könnte..?

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Jede Änderung der Bestellung verursacht den gleichen Aufwand. Es macht keinen Unterschied, ob du die Räder, die Farbe oder technische Details ändern möchtest.

Eine Preiserhöhung zwischen Bestellung und Auslieferung trifft dich nur, wenn dies vertraglich möglich ist. In normalen Verträgen ist dies bei den üblichen Lieferzeiten nicht möglich. Ich kann deine Sorge zwar verstehen, aber sie sollte unberechtigt sein.

Ja klar kannst du das machen. Kann dann aber evtl. den LT nach hinten verschieben und versteuern wirst du sie natürlich trotzdem, weil du ja auch einen neue AB unterschreibst

Was ist "einen neue AB", der unterschrieben wird?

Eine Verschiebung des LT kann es durch eine nachträgliche Änderung nicht geben. Entweder erfolgt die Änderung rechtzeitig und der LT bleibt bestehen, oder sie kann nicht mehr vorgenommen werden, weil die Produktion unmittelbar bevorsteht.

Zitat:@A346 schrieb am 2. September 2025 um 12:57:15 Uhr:
Was ist "einen neue AB", der unterschrieben wird?

Auftragsbestätigung

Der Kunde unterschreibt keine AB.

Zitat:@Holgernilsson schrieb am 2. September 2025 um 13:01:41 Uhr:

Eine Verschiebung des LT kann es durch eine nachträgliche Änderung nicht geben. Entweder erfolgt die Änderung rechtzeitig und der LT bleibt bestehen, oder sie kann nicht mehr vorgenommen werden, weil die Produktion unmittelbar bevorsteht.

Kenne ich anders. Änderungen kann vorgenommen werden aber LT kann sich durch zusätzliche SA verändern. Macht auch in so fern Sinn dass bestimmte SA auch von Beginn an einen Einfluss haben, habe sogar aktuelles Beispiel dass die 19 Zoll Warmenau Felge beim Golf gerade meinen LT zumindest mit beeinflusst hat

Zitat:@Holgernilsson schrieb am 2. September 2025 um 13:31:09 Uhr:

Der Kunde unterschreibt keine AB.

Also ich habe bei jedem LV die AB freigegeben und in Corona Zeiten bei BMW sogar 3x weil alle nasslang was entfallen ist und ich das darüber akzeptieren musste

Mag sein dass die Firma die zugeschickt bekommt aber ich musste es bestätigen. Kann natürlich auch der Kunde, sprich die Firma direkt, machen

Sorry du hast recht, die Auftragsbestätigung ist der Output. Aber das es mit jeder Änderung eine neue gibt dabei bleibe ich

Durch eine vom Werk akzeptierte Änderung der Konfiguration kann sich die Fertigstellung des Autos nicht ändern, weil die Produktion jedes Autos an einem bestimmten Zeitpunkt fest eingeplant und nicht mehr änderbar ist. Dein Beispiel hinkt insoweit, weil es durchaus sein könnte, dass das Auto wie vorgesehen produziert wurde und dann erst einmal stehen gelassen wurde bis die gewünschten Felgen lieferbar waren. Die eigentliche Produktion hat sich nicht geändert. Ich bezweifle sogar, dass es sich um eine Änderung der Bestellung gehandelt hat, weil eher die Änderung abgelehnt wird, wenn die Felgen nicht lieferbar sein sollten, als dass das fertige Auto erst einmal in die Ecke gestellt wird, weil sich die Lieferung der Felgen verzögert.

Zitat:
@GTDennis schrieb am 2. September 2025 um 13:36:45 Uhr:
Zitat:@Holgernilsson schrieb am 2. September 2025 um 13:31:09 Uhr:
Also ich habe bei jedem LV die AB freigegeben und in Corona Zeiten bei BMW sogar 3x weil alle nasslang was entfallen ist und ich das darüber akzeptieren musste

Da bringst du was durcheinander. Die AB wird vom Hersteller erstellt und stellt die Bestätigung der Bestellung dar. Da muss nichts vom Kunden unterschrieben werden. Jedenfalls nicht im Verhältnis zwischen Kunde und Hersteller. Wenn das dein Fuhrparkmanagement deiner Firma anders handhabt, ist das eine interne Absicherung.

Edit: Du hast es korrigiert.

Ja, bei Änderungen kommt eine neue AB. Das ist korrekt.

Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 2. September 2025 um 12:08:37 Uhr:
...
Eine Preiserhöhung zwischen Bestellung und Auslieferung trifft dich nur, wenn dies vertraglich möglich ist. In normalen Verträgen ist dies bei den üblichen Lieferzeiten nicht möglich. Ich kann deine Sorge zwar verstehen, aber sie sollte unberechtigt sein.

Habe gehört, dass das durchaus nicht unüblich ist und deswegen schon der ein oder andere, der zu knapp kalkuliert hat, doof aus der Wäsche geguckt hat. Steuerlich zählt ja der BLP bei Zulassung und nicht der bei Bestellung. Bei 6+ Monaten Lieferzeit kann der Hersteller durchaus mal an der Preisschraube drehen. Die Frage ist, ob man im Falle eine Preiserhöhung und einem damit verbundenen Sprung über die 100k Grenze gänzlich zurücktreten oder zumindest nachträglich die Ausstattung ändern bzw. reduzieren könnte.

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