Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!

Morgen...!
aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.

Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.

Vermittler mit weiterführenden Informationen:

1. https://www.greentrax.de/foerderung
2. https://geld-fuer-eauto.de/
3. https://equota.de/

Sonstige Links mit Informationen:

Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html

Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:
https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...

Infos über die THG-Quote beim Zoll:
https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html

Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:

Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.

Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.

Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?

MfG André

1135 Antworten

Wer über Tesla die THG-Quote 2024 mit 3000 Freikilometern erhalten hat. Wird von Tesla angeschrieben ob er das Angebot für 2025 annehmen möchte. Das kann man auf der Tesla Webseite sehen

http://www.tesla.com/de_de/support/credits-for-supercharging

Zitat:

@Stony52 schrieb am 17. November 2024 um 15:32:32 Uhr:


Wer über Tesla die THG-Quote 2024 mit 3000 Freikilometern erhalten hat. Wird von Tesla angeschrieben ob er das Angebot für 2025 annehmen möchte (Höhe ist mir derzeit unbekannt). Das kann man auf der Tesla Webseite sehen

Mal angenommen man nimmt das Angebot an.
Wenn die Auszahlung VOR dem Ablauf der aktuellen Freikilometer (THG-Quote 2024] gebucht wird und noch Restkilometer übrig sind, dann bleiben diese erhalten?
Wenn die Auszahlung aber NACH dem Ablauf erfolgt, dann verfallen die aktuellen Freikilometer und man bekommt nur die 2025er Freikilometer?
Oder kann man generell sagen, dass Freikilometer nur verfallen, wenn keine neuen Frei-KM dazu kommen?

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