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Totalschaden nach unverschuldeten Unfall MwSt

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 17:54

Hallo,

meiner Freundin ist jemand ins Auto gefahren. Es ist schon 9 Jahre alt. Also sind wir zu ihrer Werkstatt gefahren. Diese hat einen Sachverständigen. Dieser hat im Gutachten festgestellt, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Wir wollen das Auto nicht reparieren lassen (130% Regelung). Also haben wir das Gutachten mit einer Abtretungserklärung (wegen der Kosten des Gutachtens) an die Versicherung geschickt.

Diese berechnet nun den Wiederbeschaffungswert und zieht hier die Mehrwertsteuer ab und den Restwert. Restwert ist klar. Aber bei der MwSt dachte ich, dass es ein Urte gab, dass bei alten Autos die Steuer nicht abgezogen werden darf. Gilt das noch?

Kann die Versicherung eine Kostenpauschale berechnen?

Beste Antwort im Thema

Du solltet hier mal mit deinem Sachverständigen Kontakt aufnehmen. Der wird dir sicher helfen.

Natürlich kann bei einem 9 Jahre alten Auto nicht die Mehwertsteuer abgezogen werden.

Was meinst du denn mit der "Kostenpauschale"?

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Themenstarteram 27. Mai 2014 um 18:05

Hallo menirules,

es steht nur WBW mit MwSt im Gutachten, kein Prozentsatz. Nur bei den Reparaturkosten steht 19%.

Die Versicherung hat in der Aufstellung (Regulierung) 19% abgezogen.

Unten steht noch ein Absatz: Bei unserer Berechnung war zu berücksichtigen, dass die Beschaffung eines Ersatzwagens und der Anfall von Umsatzsteuer bislang noch nicht anhand geeigneter Belege bachgewiesen wurde. Aus diesem Grunde wurde der Nettobetrag zur Zahlung angewiesen.

Heisst das also, ich muss denen die Rechnung des neuen Wagens vorlegen, dann wird auch die Steuer erstattet??

 

Richtig, wenn Du von einem Händler kaufst und der weist wie MwSt aus dann bekommst Du die MwSt auch erstattet, bis zur Höhe des WBW.

Da musst Du nur die Rechnung an die Versicherung schicken und dann zahlen die.

Problem ist, wenn Du dann aber ein Auto von Privat kaufen möchtest. Denn da wird (in 99% der Fälle) keine MwSt ausgewiesen.

Darum ist es immer gut, wenn nur 2,4% angegeben werden im Gutachten.

Denn dann hast Du wenn Du von Privat kaufst "nur" 2,4% gegenüber dem WBW verloren.

Soll letztendlich heissen:

Kaufst du vom Händler mit MwSt, dann kanns Dir wurscht sein was die abziehen.

Kaufst du von Privat ohne MwSt, solltest Du unbedingt mal beim Gutachter nachhaken, warum er keine Differenzbesteuerung im Gutachten angegeben hat.

Mir wurden die 2,4 abgezogen und ich hole heute mein neues Auto von Privat ab :)

Was hat denn dein Gutachter zur Steuerthematik gesagt?

Du kannst natürlich weiterhin mit halbgaren Antworten in Foren vorlieb nehmen - das ist sicherlich verbindlicher....

Themenstarteram 28. Mai 2014 um 16:32

also der Gutachter hat gemeint, für ihn ist es so ok und die Sache abgeschlossen.

Danke für eure Tipps.

Meine Freundin will sich einen neuen Wagen bestellen. Dann reichen wir die Rechnung ein und erhalten dank eurer Antworten die Steuer auch noch zurück.

Was ist für ihn o.k.? Das die Versicherung die Steuer rauskürzt?

Der Regelsteuersatz ist 19% und nicht 2,4%.

Daher ist die Regulierung in Ordnung, wenn der Versicherer 19% abzieht, solange der Sachverständige in seinem Gutachten ausdrücklich vermerkt, dass der Wiederbeschaffungswert Mehrwertsteuer enthält und keine Angaben dazu macht, dass das Fahrzeug evt. nicht mehr überwiegend mit ausgewiesener MwSt. am Markt angeboten wird.

Ob diese Einschätzung des Sachverständigen im vorliegenden Fall richtig war oder nicht, können wir hier nicht beurteilen, weil wir ja noch nichtmal wissen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt.

9 Jahre alte Sattelschlepper werden nicht am Privatmarkt verkauft... ;)

Bei einem PKW liegt allerdings der Verdacht nahe, dass der SV einen Bock geschossen hat.

Der Versicherer wird und muss hier jedenfalls nicht von sich aus 2,4 % in Ansatz bringen.

am 29. Mai 2014 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von McClellan

Meine Freundin will sich einen neuen Wagen bestellen. Dann reichen wir die Rechnung ein und erhalten dank eurer Antworten die Steuer auch noch zurück.

Mal ein anderer Ansatz:

ob nun 0%, 2,4% oder 19% ist doch völlig egal, sofern obiges fest steht und der Themenstarter kein mit spitzen Bleistift rechnender Kaufmann ist, dem es jetzt noch um ein möglichen Zinsverlust ( bei jetztigem Habenzinsniveau :-) ) geht?

Warum sich den Kopp zermadern

Beste Grüße

Phaeti

Themenstarteram 29. Mai 2014 um 16:34

nein, mir geht es um keinen Zinsverlust. Da wir einen neuen Wagen kaufen, ist es schon ok so.

Es war ein Peugeot 206 75 von 2005.

Zitat:

Original geschrieben von McClellan

Es war ein Peugeot 206 75 von 2005.

auf die Schnelle:

von rund 400 Fahrzeugen 230 vom Händler und 170 von privat, keins mit ausgewiesener MwSt.

Ob nach einem Ersatzkauf die MwSt erstattet wird, hängt natürlich davon ab, ob dabei welche (nachweisbar) anfällt.

Letztlich spricht einiges dafür, dass das Gutachten einen Mangel enthält, dessen Behebung eingefordert werden kann.

am 29. Mai 2014 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von McClellan

Meine Freundin will sich einen neuen Wagen bestellen. Dann reichen wir die Rechnung ein und erhalten dank eurer Antworten die Steuer auch noch zurück.

Mal ein anderer Ansatz:

ob nun 0%, 2,4% oder 19% ist doch völlig egal, sofern obiges fest steht und der Themenstarter kein mit spitzen Bleistift rechnender Kaufmann ist, dem es jetzt noch um ein möglichen Zinsverlust ( bei jetztigem Habenzinsniveau :-) ) geht?

Warum sich den Kopp zermadern

Beste Grüße

Phaeti

Naja, dann nochmal:

BESTELLEN!!!! Ich hab noch nie ein Gebrauchtwagen bestellt; und auch noch nie ein Neuwagen ohne Ust. gekauft...

 

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Ich hab noch nie ein Gebrauchtwagen bestellt; und auch noch nie ein Neuwagen ohne Ust. gekauft...

Ich habe gerade extra nochmal die Verträge für meine beiden letzten Gebrauchtwagenkäufe aus dem Schrank geholt: beide sind als "Bestellung" tituliert. Weiterhin ist es nicht unüblich, dass man mit "ein neues Auto" schlichtweg "ein anderes Auto", vielleicht noch "ein besseres Auto" meint.

Insofern besteht also absolut kein Grund zum Schreien...

Themenstarteram 30. Mai 2014 um 12:28

Es wird ein Neuwagen vom Händler. Es ist dann ja die MwSt. dabei.

Also alles ok. Kein Grund zum Schreien, bitte.

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